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Thema: Mitstörerhaftung des Merchants bei Spam

  1. #1
    JohnnyBGoode
    Gast

    Standard Mitstörerhaftung des Merchants bei Spam

    LG Berlin: "Mitstörerhaftung des Merchants für seinen Affiliate bei Spam"
    (Urt. v. 08.02.2006 - Az: 15 O 710/05)

    Zitate aus u.g. Link:

    Leitsätze:
    1. Ein Merchant haftet für Spam-Mails, die ein Affiliate versendet, als Mitstörer, da er durch das Setzen der finanziellen Anreize Mitverursacher ist.

    2. Eine Haftung tritt allenfalls dann nicht ein, wenn der Merchant durch seine vertraglichen Regelungen, z.B. eine Vertragsstrafe, ein solches Handeln des Affiliate unterbunden hat.

    3. Nach Bekanntwerden einer Rechtsverletzung durch einen Affiliate ist der Merchant verpflichtet, unverzüglich sämtliche sonstigen Affiliates zu informieren und noch einmal auf das Verbot ausdrücklich hinzuweisen.

    4. Der Merchant hat durch Stichproben sicherzustellen, dass sich die Affiliates an die vertraglichen Regelungen, insb. etwaige Verbote, halten.

    Weiteres im Link.

    http://www.affiliateundrecht.de/lg-b...-O-710-05.html

  2. #2
    Senior Mitglied Avatar von Sirius
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    4.274

    Standard Da hat wohl den Bock zum Gärtner gemacht...

    Geil! Besonders deshalb, weil der Besitzer der Domian affiliateundrecht.de ein gewisser [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] ist.

    Ein [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] von Dr. Bahr ist wiederum Admin-C bei [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] und [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Und für Simsen.de wird gespammt, was das Internet hergibt: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Da hat man wohl den Bock zum Gärtner gemacht...
    Geändert von Sirius (22.03.2006 um 14:33 Uhr)
    Irren ist menschlich - aber für richtig dumme Sachen braucht man einen Computer.

  3. #3
    JohnnyBGoode
    Gast

    Standard

    Ich habs aus seinem Newsletter von heute morgen........
    Geändert von Fidul (22.03.2006 um 19:56 Uhr) Grund: Fullquote entfernt.

  4. #4
    Mitglied Avatar von Mycroft
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    123

    Standard

    Heißes Urteil vor allem deswegen, weil es den üblichen Vortrag " Ich habe überhaupt keine Ahnung, wer meine Seite bewirbt" sehr hübsch zerpflückt und dem Outsourcing-Unwesen durch hohe Ansprüche an die Vertragsgestaltung und Überwachung Steine in den Weg legt.
    Kleiner Leckerbissen am Rande:
    "Erstaunlich aus der Sicht des Gerichts ist daher nicht die Verwendung des Links im Rahmen von E-Mail-Werbung, sondern der Umstand, dass nach dem Vorbringen der Antragsgegnerin der vorliegend streitgegenständliche Missbrauch der erste ihr bekannt gewordene Fall ist. "
    Das hatte der Merchant nämlich an Eides statt versichert. Riskant, sowas, denn der Nachweis einer einzigen weiteren Spam-Beschwerde an den Merchant würde ihn strafrechtlicher Verfolgung aussetzen...
    Bisher hat mich das 21. Jahrhundert doch eher enttäuscht...

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