LG Berlin: "Mitstörerhaftung des Merchants für seinen Affiliate bei Spam"
(Urt. v. 08.02.2006 - Az: 15 O 710/05)
Zitate aus u.g. Link:
Leitsätze:
1. Ein Merchant haftet für Spam-Mails, die ein Affiliate versendet, als Mitstörer, da er durch das Setzen der finanziellen Anreize Mitverursacher ist.
2. Eine Haftung tritt allenfalls dann nicht ein, wenn der Merchant durch seine vertraglichen Regelungen, z.B. eine Vertragsstrafe, ein solches Handeln des Affiliate unterbunden hat.
3. Nach Bekanntwerden einer Rechtsverletzung durch einen Affiliate ist der Merchant verpflichtet, unverzüglich sämtliche sonstigen Affiliates zu informieren und noch einmal auf das Verbot ausdrücklich hinzuweisen.
4. Der Merchant hat durch Stichproben sicherzustellen, dass sich die Affiliates an die vertraglichen Regelungen, insb. etwaige Verbote, halten.
Weiteres im Link.
http://www.affiliateundrecht.de/lg-b...-O-710-05.html
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