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Thema: O2 macht Telefon Spam für Mailbox Sprüche 6565

  1. #1
    Neues Mitglied
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    Standard O2 macht Telefon Spam für Mailbox Sprüche 6565

    Ich habe eben am 28.4.2006 um 14:10 zweimal ein Anruf von unbekannter Nummer bekommen. Der Erste Anruf hat nur einmal kurz geklingelt. Der 2 Anruf spielte mir dann ungefragt eine Ansage mit Werbung ab:

    Es ging um die Mailbox Sprüche, die man unter der o2 Nummer 6565 kostenpflichtig bestellen könne.

    Ist das eigentlich erlaubt ? Ich habe nirgendwo dafür zugestimmt.

  2. #2
    Mitglied
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    Standard

    Zitat Zitat von rah
    Ich habe eben am 28.4.2006 um 14:10 zweimal ein Anruf von unbekannter Nummer bekommen. Der Erste Anruf hat nur einmal kurz geklingelt. Der 2 Anruf spielte mir dann ungefragt eine Ansage mit Werbung ab:

    Es ging um die Mailbox Sprüche, die man unter der o2 Nummer 6565 kostenpflichtig bestellen könne.

    Ist das eigentlich erlaubt?
    Ein unzulässiges Wettbewerbsverhalten liegt vor, wenn VERBAUCHER ohne Einwilligung zu Werbezwecken angerufen werden, und sofern AUTOMATISCHE ANRUFMASCHINEN benutzt werden, sind zustimmungslose Anrufe bei jedermann wettbewerbswidrig:

    "Unlauter ... handelt, wer einen Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt. (...) Eine unzumutbare Belästigung ist insbesondere anzunehmen ...
    bei einer Werbung mit Telefonanrufen gegenüber Verbrauchern ohne deren Einwilligung .... ; bei einer Werbung unter Verwendung von automatischen Anrufmaschinen ... ohne dass eine Einwilligung der Adressaten vorliegt; "

    § 7 UWG
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Ich habe nirgendwo dafür zugestimmt.
    Wenn O2 absichtlich unerbetene, ungenehmigte (automatische) Werbe-Anrufe durchgeführt, d.h. VORSÄTZLICH unlauter geworben hat, dann kann O2 auf Ablieferung ihres unredlich erlangten Gewinns aus dem Mailbox-Sprüche-Verkauf verklagt werden (und zwar von den dazu befugten Verbraucher- und Wettbewerbsverbänden):

    "Wer ... VORSÄTZLICH ... handelt und hierdurch zu Lasten einer Vielzahl von Abnehmern einen Gewinn erzielt, kann ... auf Herausgabe dieses Gewinns an den Bundeshaushalt in Anspruch genommen werden."

    § 10 UWG

    f.

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