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Thema: Anzeigenblatt / wie abmahnen?

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  1. #1
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    Standard Anzeigenblatt / wie abmahnen?

    hallo,

    nachdem mir das schild "keine werbung" auf allen briefkästen guten erfolg beschert hat, gibt es doch eine recht resistente "firma". wir haben hier ein örtliches anzeigenblatt, dass mich wöchentlich durch "kostenlose verteilung an alle haushaltungen im verbreitungsgebiet" trotzdem weiter beglücken möchte. ich habe halt kein schild auf dem zeitungshalter des briefkastens (weil der rund ist) sondern dummerweise das schild "keine werbung" neben dem briefschlitz angebracht. obwohl briefkasten und zeitungshalter eine einheit sind, scheinen die verteiler da mächtig schlau zu sein.

    eine rücksendung mit t5f (als hausaufgabe) war erfolglos. eine rücksendung der zeitung, bei der vom brief wohl leider die briefmarke verloren gegangen sein muss, blieb auch erfolglos. telefonisch erreiche ich nur einen anrufbeantworter.

    nun ist meine frage: was kann ich noch tun und vor allem was ich tun ohne dass ich kosten habe? ich würde gerne zu meinem recht kommen aber kein geld dafür ausgeben müssen.

    wie würde man eine abmahnung anfangen und wer mahnt ab und kann ich das selber machen oder brauche ich da einen profi und wenn ich einen brauche wo finde ich einen entsprechend kompetenten? wie sichert man da beweise, dass man tatsächlich das blatt im briefkasten hatte und es nicht vielleicht beim nachbarn geklaut hat um die arme firma dann völlig ungerechtfertigt zu beschuldigen? also natürlich allgemein gefragt, ohne dass ich hier eine exakte rechtsberatung sehe oder erwarte.

    oder muss ich wirklich das "keine werbung" auch auf den zeitungshalter kleben damit das rechtlich wasserdicht ist und schlaumeier beim austragen keine ausrede haben. da habe ich dann aber das problem wie befestige ich ein planes schild an einem runden halter

    gruss
    gewoell
    sind Spammer Menschen?

  2. #2
    Senior Mitglied Avatar von Dotshead
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    raubzitiert von der VZNW:

    Zitat Zitat von VZNW
    Kostenlose Wochenblätter und Werbebeilagen in Tageszeitungen
    Wenn kostenlose Anzeigenblätter auch einen redaktionellen Teil enthalten, reicht der Aufkleber "Keine Werbung einwerfen" auf Ihrem Briefkasten nicht aus. Diese Blätter dürfen trotzdem eingeworfen werden. Sie sollten deshalb einen besonderen Hinweis darauf anbringen, dass sie auch keine Anzeigenblätter wünschen oder die Redaktion in einem Schreiben darauf hinweisen.

    Für Werbezettel, die in Tageszeitungen oder Wochenblättern eingelegt sind, gilt der Aufkleber "Keine Werbung einwerfen" nicht. Sie sind Bestandteil dieser Zeitungen und können nicht separat zurückgewiesen werden. Die einzige Möglichkeit ist dann, die Zeitung abzubestellen.
    Quelle: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

  3. #3
    msi
    Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Dotshead Beitrag anzeigen
    Für Werbezettel, die in Tageszeitungen oder Wochenblättern eingelegt sind, gilt der Aufkleber "Keine Werbung einwerfen" nicht. Sie sind Bestandteil dieser Zeitungen und können nicht separat zurückgewiesen werden. Die einzige Möglichkeit ist dann, die Zeitung abzubestellen.
    Und wenn eine Zeitung der Meinung ist, sich nicht daran halten zu müssen? Eine Zeitung bin ich auf diese Weise schon losgeworden. Die andere versucht auch die "Abdeckung aller verfügbaren Haushalte" zu erreichen und hat meine erste Bitte nach Einstellung einfach mal ignoriert.

    Ein weiteres Schreiben an den Verlag? Oder eins an die Geschäftsführung (andere Adresse)? Mit dem Anwalt drohen möchte ich nicht. Offen gestanden wirkt das hilflos, andernfalls würde ich nicht drohen, sondern tatsächlich meinen Anwalt um Hilfe bitten. Soweit wollte ich es gar nicht kommen lassen.

    Ich werde aber mal unsere Schreibwarenläden nach einem passenden Aufkleber "keine Gratiszeitungen" (o.ä.) abklappern.

  4. #4
    msi
    Gast

    Standard

    Ich habe es noch einmal auf die freundliche Tour versucht; das heißt, Email an den Zustellservice-Verantwortlichen im Verlag und Ankündigung des Briefes, der morgen abgeschickt wird.

    Grundsätzlich sehe ich keinen Sinn darin, etwas abzubestellen, dass ich nie bestellt habe (s. Info vom Verbraucherschutz). Ich habe in Mail und Brief argumentiert, dass es keine rechtliche Grundlage gibt, die mich verpflichtet, a) die Zeitung abzunehmen, und b) die Zustellung als solche überhaupt zu dulden.
    Ich habe auch angekündigt, dass ich im Notfall auch eine Unterlassungserklärung (kostenpflichtig) schicken werde. So ein T5F lässt sich als Vorlage ja gut verwenden. Aber ich hoffe, so weit kommt es nicht.


    Die anwesenden Zusteller mögen bitte Nachsicht haben. Ich weiß, ihr wollt ein bisschen Geld verdienen. Gönne ich euch ja auch. Aber ich möchte halt bestimmte Dinge nicht im Briefkasten haben.

  5. #5
    Deekaner Avatar von deekay
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    1. In Briefkästen dürfen nur adressierte Postsendungen eingeworfen werden.
    Der Post-Spam nimmt dann aber merklich zu. Genauso wie die netten Trittbrettbriefe: Du bist Kunde zb. bei Bertelsmann und die schicken von Ihrem Partner dann nette Handyangebote.

    Ich würde die Anzeigenblätter die ich nicht wünsche am Briefkasten vermerken und bei Verstoss die eingeworfenen Blättchen der Redaktion (oder dem Vertrieb - je nach Größe des Blättchns) auf den Tisch legen mit der Forderung nach Unterlassung.

    In den meisten Fällen hilft das
    "Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."

    (Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)

  6. #6
    Senior Mitglied
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    Zitat Zitat von deekay Beitrag anzeigen
    Der Post-Spam nimmt dann aber merklich zu. Genauso wie die netten Trittbrettbriefe: Du bist Kunde zb. bei Bertelsmann und die schicken von Ihrem Partner dann nette Handyangebote.
    Das sehe ich nicht so. Wenn du einen an dich persönlich adressiertes Werbeschreiben erhältst, kannst du nach Datenschutzgesetz bzw. Wettbewerbsrecht der Verwendung deiner Daten zu Werbezwecken widersprechen und da bist du ziemlich bald mit allen Kandidaten durch. Diesen Hebel hast du bei einfachem Einwurfspam nicht zur Verfügung.

  7. #7
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    Zitat Zitat von deekay Beitrag anzeigen
    Der Post-Spam nimmt dann aber merklich zu. Genauso wie die netten Trittbrettbriefe: Du bist Kunde zb. bei Bertelsmann und die schicken von Ihrem Partner dann nette Handyangebote.

    Ich würde die Anzeigenblätter die ich nicht wünsche am Briefkasten vermerken und bei Verstoss die eingeworfenen Blättchen der Redaktion (oder dem Vertrieb - je nach Größe des Blättchns) auf den Tisch legen mit der Forderung nach Unterlassung.

    In den meisten Fällen hilft das
    Vermutlich würde das völlige gesetzliche Verbot der Ansprache neuer Kunden auch über Briefwerbung verfassungsrechtlich eng an der Grenze des Zulässigen oder knapp dahinter liegen, da vom Gesetzgeber auch die Berufsfreiheit (und damit Werbefreiheit) der Werbenden zu berücksichtigen ist. Von den Gerichten wird jedenfalls immer wieder argumentiert, dass eine Rechtfertigung für das Verbot von E-Mail-, Fax- und Werbespam in der Ausuferungsgefahr dieser billigen Werbemöglichkeit und in der alternativen Möglichkeit von Briefwerbung besteht. Die Interessen der Werbenden seien so ausreichend berücksichtigt. Ich halte es auch für vertretbar, denjenigen, von denen man keine Werbung erhalten will, einmal anzuschreiben. Die Briefwerbung wird wegen der damit verbundenen Kosten nie den Massencharakter haben, wie die anderen Werbeformen, deren Kosten oft nicht mal ein Prozent der Kosten der Werbung über die elektronische Medien beträgt. Verstoßen die Briefwerber dann allerdings trotz meiner Bitte um Unterrlassung nochmal dagegen, mahne ich auch konsequent ab. Drohen ohne Bereitschaft, auch das zu tun, was man ankündigt, ist schlicht ein Witz. Deshalb lach ich mich auch immer über die tot, die nach einem klaren und dreisten Rechtsverstoß mit ihrem Anwalt drohen, statt diesen gleich zu bitten, sich der Sache anzunehmen. Gerade die Leute, die damit großmäulig drohen, gehen nämlich nicht hin und das wissen die Rechtsverletzer auch ganz genau.

    sastef

  8. #8
    Stardust
    Gast

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    Zitat Zitat von Gewoell
    hallo,

    schlaumeier beim austragen keine ausrede haben. da habe ich dann aber das problem wie befestige ich ein planes schild an einem runden halter gruss
    gewoell
    Tja, Schlaumeier tut nur seine Arbeit (z.B. auch mein Sohn), und, wie schon erwähnt, kannst du mit dem "Keine Werbung"-Aufkleber Anzeigenblätter nicht abweisen. Ein Aufkleber "Bitte keine Anzeigenblätter" reicht jedoch, der Austräger muss sich dran halten und darf dich dann nicht mehr beliefern, gleichzeitig umgehst du damit das Problem, "ein planes schild an einem runden halter" zu befestigen.

  9. #9
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    Zitat Zitat von Stardust
    Tja, Schlaumeier tut nur seine Arbeit (z.B. auch mein Sohn), und, wie schon erwähnt, kannst du mit dem "Keine Werbung"-Aufkleber Anzeigenblätter nicht abweisen. Ein Aufkleber "Bitte keine Anzeigenblätter" reicht jedoch, der Austräger muss sich dran halten und darf dich dann nicht mehr beliefern, gleichzeitig umgehst du damit das Problem, "ein planes schild an einem runden halter" zu befestigen.
    jaja. denken ist glückssache, was werbung angeht. das merke ich deutlich. um ausreden ist da nie jemand verlegen, der da irgendwie an der ganzen kette beteiligt ist.

    dann kommt der nächste an und behauptet für ihn gilt das schild auch nicht, weil er ja eine verbraucherinformation liefert, was natürlich etwas ganz anderes ist - und man muss dann das dritte schild anbringen "keine verbraucherinformationen".

    und nur jeder austräger, der kein schild um hat: "nicht hauen", der bekommt von mir keinen hieb auf die kauleiste. neee du. so kann das echt nicht laufen.

    die mir bekannten texte und urteile der verbraucherzentrale sagen dass "keine werbung" reicht. auch für schlaumeier. das einzige stichhaltige argument ist die sache mit dem redaktionellen teil.

    um das nochmal zu betonen: das ist ein anzeigenblatt, das separat verteilt wird und eine aufmachung ähnlich einer tageszeitung hat, aber eben nur werbung enthält. ich muss mal suchen wo da überhaupt der redaktionelle teil ist. aber ich denke, sicher haben die irgendwie zwischen der werbung mit den telefon nummer der nutten und dem optiker einen.
    Geändert von Gewoell (13.07.2006 um 08:35 Uhr)
    sind Spammer Menschen?

  10. #10
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    Ich selbst trage auch diese "kostenlosen Wochenzeitungen" aus. Das ganze sieht so aus, das trotz Werbeverbot die "Zeitung" eingeworfen werden darf solange nicht dabei steht, das dies auch für kostenlose Zeitungen gilt. Ferner hat dies "deutlich ersichtlich (!)" angebracht zu sein. Also am besten frontal und nicht irgendwo an der Seite - dazu farblich sollte sich dies wiederum von der Briefkastenfarbe (oder der Zeitungsrolle) hervorheben, sonst hat man dennoch schlechte Karten weil man Strafanzeige nach "BGH VI ZR 182/88" stellen möchte da viele Verteilungen auch in der morgentlichen Dunkelheit stattfinden. (Wir verteilen im übrigen auch nachts um zwei)
    Sollten dennoch alle Voraussetzungen erfüllt sein und trotzdem eine Zeitung eingeworfen oder fachsprachlich "gesteckt" worden sein, so reicht i.d.R. ein Anruf bei der Disposition des Auftragsgebers (steht meistens im Impressum der Zeitung). Bei einer Wiederholung muß der Verteiler eine Strafe zahlen!

    Bei einer Begegnung mit dem Verteiler reicht es (wenn er zu denen gehört, die ihren Job ernst nehmen) das man es ihm in einem freundlichem Ton sagt. Pampiges Auftreten wie ein Elefant im Porzellanladen ist nicht angebracht weil er auch nur seinen Job macht und ein paar Euro dazuverdienen möchte. Letzteres sollte man mal bedenken und auch versuchen sich mal in seine Lage zu versetzen. Ich selbst kann es auch nicht mehr hören: "...diese sche... Verteiler...".

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