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Thema: Anzeigenblatt / wie abmahnen?

  1. #1
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    Standard Anzeigenblatt / wie abmahnen?

    hallo,

    nachdem mir das schild "keine werbung" auf allen briefkästen guten erfolg beschert hat, gibt es doch eine recht resistente "firma". wir haben hier ein örtliches anzeigenblatt, dass mich wöchentlich durch "kostenlose verteilung an alle haushaltungen im verbreitungsgebiet" trotzdem weiter beglücken möchte. ich habe halt kein schild auf dem zeitungshalter des briefkastens (weil der rund ist) sondern dummerweise das schild "keine werbung" neben dem briefschlitz angebracht. obwohl briefkasten und zeitungshalter eine einheit sind, scheinen die verteiler da mächtig schlau zu sein.

    eine rücksendung mit t5f (als hausaufgabe) war erfolglos. eine rücksendung der zeitung, bei der vom brief wohl leider die briefmarke verloren gegangen sein muss, blieb auch erfolglos. telefonisch erreiche ich nur einen anrufbeantworter.

    nun ist meine frage: was kann ich noch tun und vor allem was ich tun ohne dass ich kosten habe? ich würde gerne zu meinem recht kommen aber kein geld dafür ausgeben müssen.

    wie würde man eine abmahnung anfangen und wer mahnt ab und kann ich das selber machen oder brauche ich da einen profi und wenn ich einen brauche wo finde ich einen entsprechend kompetenten? wie sichert man da beweise, dass man tatsächlich das blatt im briefkasten hatte und es nicht vielleicht beim nachbarn geklaut hat um die arme firma dann völlig ungerechtfertigt zu beschuldigen? also natürlich allgemein gefragt, ohne dass ich hier eine exakte rechtsberatung sehe oder erwarte.

    oder muss ich wirklich das "keine werbung" auch auf den zeitungshalter kleben damit das rechtlich wasserdicht ist und schlaumeier beim austragen keine ausrede haben. da habe ich dann aber das problem wie befestige ich ein planes schild an einem runden halter

    gruss
    gewoell
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  2. #2
    Senior Mitglied Avatar von Dotshead
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    raubzitiert von der VZNW:

    Zitat Zitat von VZNW
    Kostenlose Wochenblätter und Werbebeilagen in Tageszeitungen
    Wenn kostenlose Anzeigenblätter auch einen redaktionellen Teil enthalten, reicht der Aufkleber "Keine Werbung einwerfen" auf Ihrem Briefkasten nicht aus. Diese Blätter dürfen trotzdem eingeworfen werden. Sie sollten deshalb einen besonderen Hinweis darauf anbringen, dass sie auch keine Anzeigenblätter wünschen oder die Redaktion in einem Schreiben darauf hinweisen.

    Für Werbezettel, die in Tageszeitungen oder Wochenblättern eingelegt sind, gilt der Aufkleber "Keine Werbung einwerfen" nicht. Sie sind Bestandteil dieser Zeitungen und können nicht separat zurückgewiesen werden. Die einzige Möglichkeit ist dann, die Zeitung abzubestellen.
    Quelle: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

  3. #3
    Stardust
    Gast

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    Zitat Zitat von Gewoell
    hallo,

    schlaumeier beim austragen keine ausrede haben. da habe ich dann aber das problem wie befestige ich ein planes schild an einem runden halter gruss
    gewoell
    Tja, Schlaumeier tut nur seine Arbeit (z.B. auch mein Sohn), und, wie schon erwähnt, kannst du mit dem "Keine Werbung"-Aufkleber Anzeigenblätter nicht abweisen. Ein Aufkleber "Bitte keine Anzeigenblätter" reicht jedoch, der Austräger muss sich dran halten und darf dich dann nicht mehr beliefern, gleichzeitig umgehst du damit das Problem, "ein planes schild an einem runden halter" zu befestigen.

  4. #4
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    Zitat Zitat von Stardust
    Tja, Schlaumeier tut nur seine Arbeit (z.B. auch mein Sohn), und, wie schon erwähnt, kannst du mit dem "Keine Werbung"-Aufkleber Anzeigenblätter nicht abweisen. Ein Aufkleber "Bitte keine Anzeigenblätter" reicht jedoch, der Austräger muss sich dran halten und darf dich dann nicht mehr beliefern, gleichzeitig umgehst du damit das Problem, "ein planes schild an einem runden halter" zu befestigen.
    jaja. denken ist glückssache, was werbung angeht. das merke ich deutlich. um ausreden ist da nie jemand verlegen, der da irgendwie an der ganzen kette beteiligt ist.

    dann kommt der nächste an und behauptet für ihn gilt das schild auch nicht, weil er ja eine verbraucherinformation liefert, was natürlich etwas ganz anderes ist - und man muss dann das dritte schild anbringen "keine verbraucherinformationen".

    und nur jeder austräger, der kein schild um hat: "nicht hauen", der bekommt von mir keinen hieb auf die kauleiste. neee du. so kann das echt nicht laufen.

    die mir bekannten texte und urteile der verbraucherzentrale sagen dass "keine werbung" reicht. auch für schlaumeier. das einzige stichhaltige argument ist die sache mit dem redaktionellen teil.

    um das nochmal zu betonen: das ist ein anzeigenblatt, das separat verteilt wird und eine aufmachung ähnlich einer tageszeitung hat, aber eben nur werbung enthält. ich muss mal suchen wo da überhaupt der redaktionelle teil ist. aber ich denke, sicher haben die irgendwie zwischen der werbung mit den telefon nummer der nutten und dem optiker einen.
    Geändert von Gewoell (13.07.2006 um 08:35 Uhr)
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  5. #5
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    Ich selbst trage auch diese "kostenlosen Wochenzeitungen" aus. Das ganze sieht so aus, das trotz Werbeverbot die "Zeitung" eingeworfen werden darf solange nicht dabei steht, das dies auch für kostenlose Zeitungen gilt. Ferner hat dies "deutlich ersichtlich (!)" angebracht zu sein. Also am besten frontal und nicht irgendwo an der Seite - dazu farblich sollte sich dies wiederum von der Briefkastenfarbe (oder der Zeitungsrolle) hervorheben, sonst hat man dennoch schlechte Karten weil man Strafanzeige nach "BGH VI ZR 182/88" stellen möchte da viele Verteilungen auch in der morgentlichen Dunkelheit stattfinden. (Wir verteilen im übrigen auch nachts um zwei)
    Sollten dennoch alle Voraussetzungen erfüllt sein und trotzdem eine Zeitung eingeworfen oder fachsprachlich "gesteckt" worden sein, so reicht i.d.R. ein Anruf bei der Disposition des Auftragsgebers (steht meistens im Impressum der Zeitung). Bei einer Wiederholung muß der Verteiler eine Strafe zahlen!

    Bei einer Begegnung mit dem Verteiler reicht es (wenn er zu denen gehört, die ihren Job ernst nehmen) das man es ihm in einem freundlichem Ton sagt. Pampiges Auftreten wie ein Elefant im Porzellanladen ist nicht angebracht weil er auch nur seinen Job macht und ein paar Euro dazuverdienen möchte. Letzteres sollte man mal bedenken und auch versuchen sich mal in seine Lage zu versetzen. Ich selbst kann es auch nicht mehr hören: "...diese sche... Verteiler...".

  6. #6
    Mitglied
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    "BGH VI ZR 182/88"
    @Antispam e.V.

    Hoffentlich wurde das Az. nicht von einer bestimmten Verbraucherzentrale übernommen. Sonst gibt es doch wieder Abmahnungen.

    SCNR

  7. #7
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    Zitat Zitat von Feivel
    Ich selbst trage auch diese "kostenlosen Wochenzeitungen" aus. ... da viele Verteilungen auch in der morgentlichen Dunkelheit stattfinden. (Wir verteilen im übrigen auch nachts um zwei) .. Bei einer Begegnung mit dem Verteiler reicht es (wenn er zu denen gehört, die ihren Job ernst nehmen) ... nur seinen Job macht und ein paar Euro dazuverdienen möchte.
    da möchte ich mich dann natürlich an aller form entschuldigen. ich wusste nicht, dass die nur ihre arbeit machen um sich etwas dazu zu verdienen. und das ganze auch noch bei nacht und im dunkeln und ohne jedes licht. schrecklich wie diese armen mensche da leiden müssen. sie müssen sogar morgens aufstehen um zu arbeiten. das ist wirklich schlimm.

    ich kenne ja keine arbeit in drei schichten und hatte schon immer mein geld einfach nur so. darum freue ich mich jetzt sehr über jedes werbeblatt, damit ich endlich mein geld für viele dinge ausgeben kann, die sich diese bedauernswerten und hart arbeitenden menschen offenbar leider nicht leisten können.

    dafür darf man dann auch schonmal fünfe gerade sein lassen und ein paar gesetze zum einwurf nicht so genau oder auch mal zu genau nehmen - oder bitten die lieferung einzustellen ignorieren, egal was denn nun auf dem kasten steht.

    tut mir leid dass ich daran nicht gedacht habe.

    dafür mein volles mitgefühl und anerkennung für diese menge an ehrlichen engagement, treuer pflichterfüllung und sozialer unterstützung der ganzen gesellschaft.

    es tut mir sehr leid, dass ich das nicht gleich erkannt habe. der fehler liegt natürlich bei mir. nie mehr will ich mich über werbung beschweren. es tut mir so leid, wie unvernünftig ich war. aber ich habe jetzt meinen fehler eingesehen und werde in zukunft alle schilder entfernen und mit freude den austräger mit lobenden worten beschenken und auch weiterhin dankbar die werbung zu empfangen.

    es gibt ja so viele verschiedene gründe dafür und nur ich alleine bin ungehörig und schuld. es tut mir leid.
    sind Spammer Menschen?

  8. #8
    Stardust
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    Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht? Kannst du nicht einfach ein Schild anbringen, damit die Sache erledigt ist, wenn du keine Anzeigenblätter haben willst? Wieso ist da der Verteiler schuld, der sich an seine Arbeitsanweisungen hält? Welche Gesetze nimmt er denn nicht so genau?

  9. #9
    Mitglied Avatar von the_geniuz
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    Ich habe es in anderen Threads bezüglich Postwurfsendungen schon mal gefragt, stelle aber auch Dir lieber gewoell diese Frage noch mal. Was ist so schlimm daran, eine Zeitung (Postwurfsendung) aus dem Briefkasten zu nehmen und sie im Altpapier zu entsorgen. Im Gegensatz zu anderer Werbung die sicherlich sehr zeitraubend ist (beispielsweise per Telefon oder per Mailspam) ist das eine Sache von wenigen Sekunden. Anstatt hier gleich mit Kanonen auf Spatzen zu schießen (Threadtitel: ....wie abmahnen) würde ich zu etwas Souveränität raten.

    Irgendwelche Schüler verdienen sich nebenbei etwas Geld und sind froh, wenn der Stapel Zeitungen den sie austragen müssen irgendwann weg ist. Wie vermessen von einem hart arbeitenden Menschen wie Dir zu erwarten dafür etwas Verständniss zu zeigen. Wenn eine unerwünschte Gratiszeitung, welche einmal pro Woche in Deinem Briefkasten steckt Dein größtes Problem ist, beneide ich Dich!

  10. #10
    Mitglied
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    Hallo Du Schlaumeier,

    was so schlimm an diesen Postwurfsendungen ist? Ganz einfach? ICH als Briefkastenbesitzer moechte nicht, dass dort Werbung reinkommt. Das habe ich und auch Gewoell durch einen passenden Aufkleber kundgetan. Daran haben sich die Verteiler zu halten, auch ein Schueler. Hier zumindestens klappt das nach ein- bis zweimaliger Ermahnung ganz gut.

    Das individuelle Problem was ich hier auch noch habe, ist die Groesse des Briefkasten in der Mietwohnung: Er ist klein. Kommt der Werbemuell vor der Post an, bekommt der Postbote meine Briefe nicht mehr in den Kasten und die gucken dann einfach raus. Kommt der Werbemuell, insbesondere Anzeigenblaetter, nach der Post, guckt der Werbemuell raus und hat aus der Tagespost meistens Kleinholz gemacht.

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