Vermutlich würde das völlige gesetzliche Verbot der Ansprache neuer Kunden auch über Briefwerbung verfassungsrechtlich eng an der Grenze des Zulässigen oder knapp dahinter liegen, da vom Gesetzgeber auch die Berufsfreiheit (und damit Werbefreiheit) der Werbenden zu berücksichtigen ist. Von den Gerichten wird jedenfalls immer wieder argumentiert, dass eine Rechtfertigung für das Verbot von E-Mail-, Fax- und Werbespam in der Ausuferungsgefahr dieser billigen Werbemöglichkeit und in der alternativen Möglichkeit von Briefwerbung besteht. Die Interessen der Werbenden seien so ausreichend berücksichtigt. Ich halte es auch für vertretbar, denjenigen, von denen man keine Werbung erhalten will, einmal anzuschreiben. Die Briefwerbung wird wegen der damit verbundenen Kosten nie den Massencharakter haben, wie die anderen Werbeformen, deren Kosten oft nicht mal ein Prozent der Kosten der Werbung über die elektronische Medien beträgt. Verstoßen die Briefwerber dann allerdings trotz meiner Bitte um Unterrlassung nochmal dagegen, mahne ich auch konsequent ab. Drohen ohne Bereitschaft, auch das zu tun, was man ankündigt, ist schlicht ein Witz. Deshalb lach ich mich auch immer über die tot, die nach einem klaren und dreisten Rechtsverstoß mit ihrem Anwalt drohen, statt diesen gleich zu bitten, sich der Sache anzunehmen. Gerade die Leute, die damit großmäulig drohen, gehen nämlich nicht hin und das wissen die Rechtsverletzer auch ganz genau.
sastef
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