Hallo zusammen.
Ich habe da mal eine Frage zum Widerrufsrecht.
Meine Eltern wurden gefragt, ob sie nicht eine Flatrate fürs Telefon haben wollten. Die Auftragsbestätigung wurde zugesandt und innerhalb der zwei Wochen wurde fristgerecht widerrufen.
Nun wurde auf der Telefonrechnung für einen halben Monat die Flatrate schon abgebucht, da der Auftrag, lt. Auftragsbestätigung, am 1.9. beginnen sollte, was allerdings während der Widerrufsfrist von 2Wochen ist.
Nun bin ich, als ich mich erkundigt habe über folgenden Passus beim Widerrufsrecht gestoßen.
Nun meine Frage, was bedeutet in diesem Fall die ausdrückliche Zustimmung, reicht es, wenn man stillschweigend zustimmt oder muss dies auf andere Weise passieren?(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
MfG
skater
P.S. natürlich keine Rechtsberatung
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