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Thema: Urteil gegen Telekom-Werbung

  1. #1
    Senior Mitglied Avatar von Telekomunikacja
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    Lächeln Urteil gegen Telekom-Werbung

    Grüß Gott!

    Die [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] vermeldete gestern einen juristischen Erfolg gegen die Deutsche Telekom:
    Unfreiwillige Tarifumstellung rechtswidrig
    Verbraucherzentrale erstritt Urteil gegen Telekom-Werbung


    [...] Die Verbraucherschützer hatten Klage eingereicht, nachdem sich monatelang und massenhaft Verbraucher über unfreiwillige Tarifumstellungen beschwert hatten. In der Regel begann alles mit einem unerwünschten Werbeanruf, der dem Telekomkunden einen neuen Tarif schmackhaft machen wollte. Doch selbst bei ausdrücklicher Ablehnung flatterte kurz danach eine Vertragsbestätigung ins Haus, die eine automatische Umstellung auf den neuen Tarif mit sich brachte. Widersprüche bei der Telekom-Hotline oder auch schriftlich gestalteten sich in vielen Fällen als ausgesprochen mühselig und manchmal erst im dritten oder vierten Anlauf erfolgreich. Wer sich nicht wehrte, musste nach dem neuen Tarif zahlen – unfreiwillig.

    Genau dieser Umstellung ohne Einverständnis des Verbrauchers schiebt das Anerkenntnisurteil vom 20.11.2006 (Az.: 1 O 521/05) einen Riegel vor. [...]

    Verbraucher, die jetzt noch eine Vertragsbestätigung für eine unerwünschte Tarifumstellung erhalten, sollten sich deshalb an eine Beratungsstelle wenden oder dies per Fax unter 0331 – 298 71 77 oder E-Mail an [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] mitteilen. Eine Fortsetzung der untersagten aggressiven Werbung könnte dann mit einem Ordnungsgeld geahndet werden. [...]

  2. #2
    Mitglied Avatar von 007
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  3. #3
    Mitglied
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    falls sich jemand fragt, warum mich das urteil nicht freut....
    weil es einfach nur zeigt, dass die tkom sämtliche rechtslage, urteile ect scheissegal sind!
    es gab was weiss ich wieviele urteile schon gegen die tkom in gleicher sache

    hier zb mal ein artikel:
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Nachdem sich Beschwerden über unerbetene Werbeanrufe und untergeschobene Verträge von Telekom-Kunden bei den Verbraucherzentralen häuften, hat die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die Deutsche Telekom jetzt vor dem Landgericht Bonn verklagt, ihre umstrittenen Werbemethoden zu beenden.

    Bereits Anfang des Jahres verurteilte das Oberlandesgericht Köln die Telekom zur Unterlassung unerwünschter Telefonwerbung. Dennoch rissen die Beschwerden von Kunden nicht ab.

    sprich, bereits vor dem urteil aus dem artikel gab es ein urteil zu UNgunsten der tkom in gleicher sache!
    konsequenz: keine, die tkom macht munter weiter wie bisher.
    verbraucherzentrale ging weiter dagegen vor und erwirkte das urteil in welchem es im artikel geht...
    konsequenz: wohl auch keine, sonst wäre dieser thread wohl überflüssig, da nicht noch ein urteil in der gleichen sache da wäre, welches die tkom sicherlich genauso ignorieren wird....

    ich meine nicht damit, dass das vorgehen der verbraucherzentrale nicht gut wäre, nur was nützen urteile, wenn unternehmen mit viel kohle sich über diese einfach wegsetzen können.
    denn dass zb mal der vorstand im wiederholungsfall in ordnungshaft geht, sowas kommt ja leider sogut wie nie vor...

  4. #4
    Urgestein Avatar von Wuschel_MUC
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    Standard Lieber 250 kEuro zahlen?

    Zitat Zitat von seba79 Beitrag anzeigen
    was nützen urteile, wenn unternehmen mit viel kohle sich über diese einfach wegsetzen können.
    denn dass zb mal der vorstand im wiederholungsfall in ordnungshaft geht, sowas kommt ja leider sogut wie nie vor...
    Die Telekom riskiert ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,- ¤ - festzusetzen für jeden Fall der Zuwiderhandlung.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Telekom regelmäßig so viel zahlen möchte. Die lassen sich lieber etwas Neues einfallen, was von dem Urteil nicht erfasst wird.

    Die Telekom-Öberen würden m.W. nur eingekastelt, wenn das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann.

    Ich bin kein Telekom-Kunde mehr.

    Wuschel

  5. #5
    Mitglied Avatar von 007
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    Also meine Bekannte hat den gleichen Zirkus mitgemacht... ohne Ihre Zustimmung wurde ihr Tarif geändert. Jetzt zahlt sie schon seit 3 Monaten gut 2 Euronen mehr Grundgebühr. Daraufhin teilte sie mir heute mit, das sie die Einzugsermächtigung aufgehoben hat und künftig ihre Beträge selber überweist. Die zuviel entrichteten Grundgebühren zieht sie selbstverständlich von der nächsten Rechnung ab. Sollte die Telekom dennoch die Frechheit besitzen, auf ihr Konto zu greifen, wird sie das Geld auch selbstverfreilich von der Bank jedes mal zurückbeordern lassen. Mal sehen, was die Teuerkom dazu zu sagen hat.
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