Grüß Gott!
Die [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] vermeldete gestern einen juristischen Erfolg gegen die Deutsche Telekom:
Unfreiwillige Tarifumstellung rechtswidrig
Verbraucherzentrale erstritt Urteil gegen Telekom-Werbung
[...] Die Verbraucherschützer hatten Klage eingereicht, nachdem sich monatelang und massenhaft Verbraucher über unfreiwillige Tarifumstellungen beschwert hatten. In der Regel begann alles mit einem unerwünschten Werbeanruf, der dem Telekomkunden einen neuen Tarif schmackhaft machen wollte. Doch selbst bei ausdrücklicher Ablehnung flatterte kurz danach eine Vertragsbestätigung ins Haus, die eine automatische Umstellung auf den neuen Tarif mit sich brachte. Widersprüche bei der Telekom-Hotline oder auch schriftlich gestalteten sich in vielen Fällen als ausgesprochen mühselig und manchmal erst im dritten oder vierten Anlauf erfolgreich. Wer sich nicht wehrte, musste nach dem neuen Tarif zahlen – unfreiwillig.
Genau dieser Umstellung ohne Einverständnis des Verbrauchers schiebt das Anerkenntnisurteil vom 20.11.2006 (Az.: 1 O 521/05) einen Riegel vor. [...]
Verbraucher, die jetzt noch eine Vertragsbestätigung für eine unerwünschte Tarifumstellung erhalten, sollten sich deshalb an eine Beratungsstelle wenden oder dies per Fax unter 0331 – 298 71 77 oder E-Mail an [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] mitteilen. Eine Fortsetzung der untersagten aggressiven Werbung könnte dann mit einem Ordnungsgeld geahndet werden. [...]
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