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Thema: kann der blose Aufruf einer Page mitgeloggt werden?

  1. #21
    Neues Mitglied
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    Standard Internetfirma

    Hallo goofy,
    ich habe mal eine Frage, wenn ich von so einer Firma unter druck gesetzt werde, muß die doch in Handelsregister stehen.

    Da ich eine Adresse habe, kann ich doch in den Handelsregister des Ortes nachsehen. Ist die Firma nicht in den Handelsregister, kann man das doch mit der Adresse den Finanzamt melden. Man muß ja auch MWST zahlen oder?

    Was würde dann passieren?

    Bis dann
    LG Richter169

  2. #22
    Mitglied Avatar von whitesheep
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    Standard

    Wenn die nicht eingetragen sind, was man hier [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] übrigens auch online checken kann, dann kann man das auch mal dem Registergericht melden. Die können gem. § 14 HGB ein Zwangsgeld bis zu ¤ 5.000,- verhängen.

    Wenns nicht grad eine GbR ist, müssen sie auch eingetragen sein.
    Ob eine Meldung ans Finanzamt bewirkt, dass die denen mal auf die Finger schauen, dazu müsste sich mal jemand mit Erfahrung in dem Bereich melden.

  3. #23
    Senior Mitglied Avatar von skater
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    Es kommt im grunde auf das Unternehmen an.
    Nicht jedes Unternehmen muss ins Handelsregister aufgenommen werden.
    Als Beispiel der e.K. (eingetragene Kaufmann) der sich aussuchen kann, ob er sich eintragen lassen möchte oder nicht (je nach Größe des Unternehmens)

    Auch eine GbR kann eine Firma sein, und Steuern, also MwSt. an das Finanzamt zahlen, es kommt immer auf die Art und Größe des Unternehmens an
    There is no Signature in progress

  4. #24
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Zitat Zitat von LisaA6 Beitrag anzeigen
    hallo zusammen, wenn ich auf eine Website nur gesurft habe, also geklickt ja, aber keine Daten eingetragen, kann es trotzdem sein dass der Webmaster meine volle IP sieht?
    um mal an die Anfangsfrage anzuknüpfen. In Zukunft wird dieses (Schreckens)szenario
    wohl Einzug einhalten, nachdem Montax Payment Services mit der Deutschen Telekom ICSS kooperiert
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    dazu Wikipedia
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Nachteile des Systems (IP-Payment) sind das Fehlen einer effektiven Kontrollmöglichkeit, ob der Besuch der Seite auch wirklich wissentlich vom betroffenen Nutzer erfolgte. Beispielsweise kann mit dem Einsatz simpelster Mittel wie einem „HTTP-Moved“ auch ohne Javascript o.ä. der Nutzer ohne sein Eingreifen auf kostenpflichtige Seiten geleitet werden. Mittels Trojanern könnten auch komplexere Nutzeraktionen künstlich nachgeahmt werden, ohne dann noch von einem wissentlichen Aufrufen der Seiten unterscheidbar zu sein. Daher ist das IP-Payment für Missbrauch noch weitaus anfälliger als Dialer.

    Auch rechtlich ist unklar, ob die Identifizierung eines Nutzers durch seine IP-Adresse ausreicht, um einen Vertragsabschluss zu beweisen. Beispielsweise muss die Nutzung nicht durch den Inhaber des Internetzugangs geschehen sein, wenn sich mehrere Menschen einen Zugang teilen, wie in Familien.
    Es gehört nicht viel Phantasie dazu, sich auszumalen, wenn die Herschaften die Möglichkeiten
    erkennen (und einsetzen)
    Wie man sich davor schützen kann, ist mir z.Z noch nicht klar

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