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Thema: Computerschule 2F

  1. #1
    Mitglied Avatar von Sherlock
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    Standard Computerschule 2F

    So, jetzt reicht es wieder mal: Mitten in der Behandlung eines Patienten ruft die Computerschule 2? mal wieder an und möchte mir einen Vertreter vorbeischicken, der mir das Programm vorstellt. Die riefen schon öfters an. Die Wettbewerbszentrale wurde von mir schon vor langer Zeit informiert, scheint sich aber nicht zu kümmern.

    Jetzt bekommen die von mir selbst eine UVE, mal sehen, was die machen. Meine Befürchtung: Ignorieren.
    Wetten werden noch angenommen. Habt Ihr schon Erfahrungen mit denen?
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  2. #2
    mareike26
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    Standard

    Du meinst die hier: whois:http://www.i2f.de/impressumMain.html
    Hier und hier beschwert man sich auch über die.

  3. #3
    Pöhser Purche Avatar von homer
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    Zitat Zitat von Sherlock Beitrag anzeigen
    So, jetzt reicht es wieder mal: Mitten in der Behandlung eines Patienten ruft die Computerschule 2? mal wieder an und möchte mir einen Vertreter vorbeischicken, der mir das Programm vorstellt.
    Lad die doch mal während Deiner Arbeitszeit zu einem unverbindlichen Gespräch ein und schick die dann mit Unterlassungserklärung und einer Rechnung für den Zeitaufwand wieder nach Hause. Wenn dann immer noch keine Ruhe ist bzw. die UE nicht zum gesetzten Termin unterschrieben wieder eintrudelt freut sich Dein Anwalt über die zu beantragende EV.

    Sarkasmus. Weil es illegal ist, dumme Leute zu schlagen.

  4. #4
    Mitglied Avatar von adHOC
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    @homer:

    Ob simple "Merkbefreitheit" dazu ausreicht, das jemand auf dieses "nette" Angebot eingeht? Die Jungs "verstecken" sich ja nicht umsonst hinter einem Cold-Call-Anruf.

    Gruss

    HOC

    "There may be times when we are powerless to prevent injustice, but there must never be a time when we fail to protest."-- Elie Wiesel --.

  5. #5
    Senior Mitglied Avatar von skater
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    Hey, ich würde den guten Herren doch einfach mal einladen zu dir.
    Die vorbereitete Unterlassungserklärung liegt natürlich schon bereit.
    Vorteil für dich.
    Du musst diese nicht zusenden und er kann Sie, wenn er das macht, auch gleich unterschreiben

    Ist doch die einfachste Art eine UE zukommen zu lassen

    MfG
    skater
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  6. #6
    Mitglied Avatar von Sherlock
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    Reden Erster Erfolg?

    Was lange währt....

    Ich wollte gerade in die Tasten hauen, um eine einstweilige Verfügung zu erwirken, da ging das Telefon: Der Häuptling der Firma persönlich (zwar kurz nach Fristablauf, aber er war (angeblich) im Ausland und gerade wieder hier:

    Tenor:
    1) Vielfache Entschuldigunge, wortreich

    2) Meine angesetzten 89 EUR Bearbeitungskosten werden sofort erstattet

    3) Ich bekomme die persönliche Telefonnummer vom Chef, um mich sofort bei ihm persönlich beschweren zu können, wenn sowas wieder passiert.

    Die UVE wollte er dann nicht unbedingt unterschreiben, er wüßte nicht, was das ganze genau ist, was er da unterschreiben sollte.....

    Auf meinen Hinweis hin, dass er von der Wettbewerbszentrale schon solche Erklärungen erhalten habe und ich drauf bestehe, da sonst die Wiederholungsgefahr nicht ausgeschlossen ist (ist sie mit Unterlassungserklärung wohl bei denen auch nicht, aber dann sollen sie: Die Vertragsstrafe wird mein!), und er schließlich Kaufmann ist, lenkte er klein bei, vor allem, als ich ihm sagte, ich wäre gerade mit dem Antrag auf Einstweilige Verfügung angefangen.

    Er versprach mir, das heute noch unterschrieben zuzufaxen. Bin ich ja mal gespannt (sehe ich erst diese Nacht).

    Und wenn die reinkommt, dann sollen sich die Callcenter warm anziehen (gerüchteweise hat er knapp 40 CC beschäftig).

    Teilsieg!
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  7. #7
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    Na wunderbar! Kannst du mir vllt. mal deine Texte per Mail zukommenlassen?

    Grüße true
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  8. #8
    Mitglied Avatar von Sherlock
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    Kann ich machen, aber die müssen eh individuell angepaßt werden. Man sollte sich überlegen, ob man nicht im Zuge der "Rationalisierung" das mit Aufgabenteilung machen kann und die Texte schreiben läßt (von einem von uns). Kosten dann dem Empfänger aufs Auge drücken. Nur mal so ein Gedanke. Eigene Arbeitsstunden sind immer schwer durchzubekommen. Mit Rechnung vom dritten dürfte es leichter gehen.
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  9. #9
    Mitglied Avatar von Sherlock
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    Standard Sieg!

    Sie ist gekommen: Die Unterlassungs- und Verpflichtugnserklärung von 2F!!!!

    Erstmal per Fax. Aber sie ist da.

    Mit Strafandrohung gem. §315 BGB (Hamburger Brauch) mit freier Festsetzung der Vertragsstrafe nach meinem Ermessen!!!!!

    Jetzt nur noch auf einen Anruf warten!!!gg
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  10. #10
    Mitglied Avatar von Sherlock
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    Standard Lasset uns Feiern!

    Heute, den 23.1.07, ab 22:30 (da bin ich erst daheim) gibt es bei mir Freibier für alle, die hier im Forum registriert sind und mich daheim besuchen! Grund:
    Ich habe was zu feiern!

    Die oben genannte Computerschule 2F hat es sich mal wieder nicht nehmen lassen, mich anzurufen! Trotz Unterlassungserklärung mit Strafandrohung!
    Ist soeben in die Fangschaltung gegangen!

    Dürften ¤ 5100,- für mich sein! Oder so...

    Frage nebenbei an die Gemeinde: ich hab eine Strafandrohung gem. §315 BGB (Hamburger Brauch) mit freier Festlegung der Vertragsstrafe durch mich (von einem Gericht überprüfbar) drin. Gingen auch ¤ 10.000? Wo ist die Grenze? Oder erst mit ¤ 5000,- anfangen und dann steigern?

    Wohnort für das Bier: Niederbayerisches Bäderdreieck! Also: Los gehts!
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