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Thema: Internetrecht (Zitate, Urheberrecht etc.)

  1. #1
    Graue Pestilenz Avatar von Fidul
    Registriert seit
    16.07.2005
    Beiträge
    6.405

    Standard Internetrecht (Zitate, Urheberrecht etc.)

    ...hier noch einmal ein kleiner Hinweis:

    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Zitieren
    • vermeide unnötiges Zitieren
    • zitiere immer nur den relevanten Teil des Postings, auf den Du Dich beziehst
    • mehrere Zitate, die einzeln bearbeitet werden, erhöhen die Lesbar- und Verständlichkeit
    Das bedeutet, daß ein Komplettzitat des unmittelbar vorhergehenden Beitrags unnötig und daher nicht gerade erwünscht ist. So eine Fullquote macht nämlich nur unnötig die Seiten länger und verringert die Lesbarkeit.

    So gehet also in euch, bereuet den allzu freizügigen Umgang mit dem Zitierbutton und nehmet euch etwas für dieses Jahr vor. Noch isset es nicht zu spät.

    Bei mehrmaligem Zuwiderhandeln hagelt es Gelbe Karten. Mwuahahaha!
    Wir kriegen euch alle!

  2. #2
    Mitglied Avatar von 007
    Registriert seit
    08.06.2006
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    Alle 00's dieser Welt, denn dort kann man die geheimsten Geheimnisse erfahren
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    Zu meiner Schande muss ich gestehen, dass ich ein solcher Kandidat bin... werde aber versuchen, mich in Zukunft zu bessern
    "Quidquid id est, timeo Danaos et dona ferentes !"

  3. #3
    mareike26
    Gast

    Standard

    Ich möchte auch noch einmal darauf hinweisen, dass Zitate unter das Urheberrecht fallen (§ 51 UrhG in Deutschland).
    Erlaubt sind sogenannte Kleinzitate, also das Zitieren einzelner Sätze.
    Nicht erlaubt sind in den meisten Fällen Fullquotes, da diese ein Großzitat darstellen, das nur in wissenschaftlichen Arbeiten erlaubt ist.
    Für ein Fullquote braucht ihr meist die Zustimmung des Verfassers.
    Weitere Infos findet ihr in der Wikipedia unter Zitieren von Internetquellen und auf der Seite Grundwissen Urheberrecht der Uni Saarland. (Ist momentan aufgrund einer Überarbeitung nicht erreichbar.)
    Geändert von mareike26 (09.03.2008 um 23:32 Uhr)

  4. #4
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    13.392

    Standard

    Zitat Zitat von mareike26 Beitrag anzeigen
    Für ein Fullquote braucht ihr meist die Zustimmung des Verfassers.
    Was ist mit Zitaten, bei denen der Artikel nur noch im Googlecache steht, der
    Urheber/Verfasser oft nicht mehr zu ermitteln ist?
    Problem bei Links auf Googlecache ist die unsichere Lebensdauer.

  5. #5
    mareike26
    Gast

    Standard

    Dann gibt man die Quelle an, in dem Fall GoogleCache und schreibt drunter, dass der Urheber leider nicht mehr zu ermitteln sei und er sich bitte melden solle, falls es Probleme gebe.

  6. #6
    mareike26
    Gast

    Standard

    Ich weise auch dringend darauf hin, dass das Einkopieren von
    Whois-Abfragen von z.B. der Denic in Beiträge aufgrund des
    Urheberrechts nicht gestattet ist.
    Dafür haben wir unsere WHOIS-Tags.

  7. #7
    mareike26
    Gast

    Standard

    Irgendwie nimmt das mit dem Einkopieren von Whois-Daten in Posts und mit den Fullquotes mittlerweile überhand. Es reicht völlig, den Satz, auf den Ihr Bezug nehmt, zu zitieren, und die Whois-Funktion zu bemühen.

    Deswegen werde ich ab jetzt verteilen, anders geht es anscheinend nicht.
    Also: Für das Einkopieren von Whois-Daten und unnötige Fullquotes gibt es ab jetzt Warnungen beim ersten Verstoß, beim zweiten folgt eine Verwarnung.

  8. #8
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Zitat Zitat von mareike26 Beitrag anzeigen
    Ich weise auch dringend darauf hin, dass das Einkopieren von
    Whois-Abfragen von z.B. der Denic in Beiträge aufgrund des
    Urheberrechts nicht gestattet ist.
    Die Nutzungbedingungen von denic als Beispiel (die können sehr ungemütlich werden)
    Zitat Zitat von denic.de
    Nutzungsbedingungen
    Die in der whois-Abfrage ersichtlichen Domaindaten sind rechtlich geschützt. Sie
    dürfen nur zum Zwecke der technischen oder administrativen
    Notwendigkeiten des Internetbetriebs oder zur Kontaktaufnahme mit dem
    Domaininhaber bei rechtlichen Problemen genutzt und ohne ausdrückliche
    schriftliche Erlaubnis der DENIC eG weder elektronisch noch in anderer Art
    gespeichert werden.
    Insbesondere die Nutzung zu Werbe- oder ähnlichen
    Zwecken ist ausdrücklich untersagt.

  9. #9
    mareike26
    Gast

    Pfeil Nachtrag zum Urheberrecht

    Artikel auf heise.de

    Gericht verbietet nicht genehmigte Übernahme von Pressemitteilungen im Web
    Da auch Pressemitteilungen vom Urheberrechtsgesetz geschützt seien, dürfen sie nicht ohne Genehmigung im Internet veröffentlicht werden. Dies hat jüngst das Landgericht (LG) Hamburg entschieden (Az. 308 O 793/06, PDF-Datei). Das Verbot gilt aber nur dann, wenn nicht die Quelle genannt wird.

    Im Klartext:

    1. Pressemitteilungen von Unternehmen und Gewerbetreibenden dürfen ohne deren gesonderte Zustimmung wiedergegeben werden, wenn die Quelle ihres Ursprungs angegeben ist. Der Sinn dieser Pressemitteilungen darf nicht verzerrt werden, sie dürfen aber gekürzt werden. Es muss jedoch deutlich darauf hingewesen werden, dass es sich um eine fremde, übernommene Pressemitteilung handelt.

    2. Mitteilungen von Behörden dürfen ohne gesonderte Zustimmung publiziert werden. Da sie als amtliche Werke gelten, fallen sie nicht unter das Urheberrecht.

    3. Dies gilt natürlich immer noch nicht für Zeitungsartikel oder Artikel von zum Beispiel Newsportalen wie eben heise.de.

    4. Wenn Ihr der Meinung seid, dass eine Sache nicht urheberrechtlich geschützt ist, weil die Schöpfungshöhe Eurer Meinung nach zu niedrig ist, beachtet bitte das Prinzip der Kleinen Münze:
    Der Begriff betrifft diejenigen Gestaltungen, die die Anforderungen des urheberrechtlichen Werkbegriffs erfüllen und somit für einen rechtlichen Schutz prinzipiell in Betracht kommen, jedoch über eine lediglich geringe schöpferische Ausdruckskraft verfügen, so dass die Schutzwürdigkeit wiederum in Zweifel gezogen werden kann. Die kleine Münze wird aber, außer bei Gebrauchsgrafiken, seit jeher im deutschen Recht als urheberrechtlich schutzwürdig akzeptiert.
    Quelle: Wikipedia

  10. #10
    mareike26
    Gast

    Standard

    Damit dieser Thread nicht durch Diskussionen verwässert wird:
    Ergänzungen sind herzlich willkommen. Kurze PN an mich, und ich schalte den Thread dafür kurzfristig wieder frei. Ansonsten bin ich oft auch im Antispam-IRC.
    Geändert von mareike26 (31.03.2007 um 14:07 Uhr)

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