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Thema: Einwilligungen unbegrenzt gültig und weitvermietbar?

  1. #1
    Neues Mitglied
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    Standard Einwilligungen unbegrenzt gültig und weitvermietbar?

    Hallo,

    ein wenig seltsam kam mit doch ein Beitrag der ARD-Sendung
    „Kontraste“ vom gestrigen Donnerstag, den 10. Mai 2007 vor.

    Dort wurde von einer Fachmesse für die Callcenterbranche berichtet,
    das dort von einem Unternehmen angebliche Einwilligungen zum Anruf
    kommerziell weitervermietet werden.

    Außerdem seien die einmal erteilten Genehmigungen zum Anruf
    unbegrenzt gültig, selbst wenn sie vor Jahren nur im
    „Kleinstgedruckten“ eines Preisausschreibens auftauchten.

    Der Interviewpartner des Unternehmens in diesem Beitrag machte
    keinen Eindruck das er gegen irgendeine gesetzliche Bestimmung
    verstieß.

    Weiß Jemand mehr?

    Für etwaige Antworten vielen Dank in Voraus.

    Gruß

    JoeFG
    Geändert von JoeFg (11.05.2007 um 07:22 Uhr)

  2. #2
    Senior Mitglied
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    Standard

    Ja. Das Forum weiß mehr.

    Kleingedrucktes auf Gewinnspielkarten rechtfertigt keinen Anruf, dazu gibt es Urteile, die hier im Forum schon x-mal benannt wurden.

  3. #3
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Standard

    Die Sendung soll ab heute nachmittag on-line verfügbar sein:
    Zitat Zitat von Kontraste
    Die Themen vom 10.05.2007
    Die Manuskripte und Videos zur Sendung werden voraussichtlich am Freitag Nachmittag
    verfügbar sein.

  4. #4
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Terror durch Telefonverkäufer – die raffinierten Tricks der Callcenter

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