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Thema: Anruf durch EBS Berlin(Toner)

  1. #11
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    Wenn der Postbote ein Paket ohne Absender zurücknehmen muß und nicht weiß, wohin das Ganze zurückgeschickt werden muß, dann ist das das Problem des Absenders. Es steht ihm ja frei, ob er die Ware im Problemfall zurückhaben will, oder ob er will, dass sie in irgendeinem Lager endgelagert werden. Ich habe übrigens noch nie erlebt, dass ein seriöses Unternehmen etwas ohne Absender verschickt.

    Und natürlich hat Gaston völlig Recht: Wenn ein Paket ohne Absender ankommt, würde ich auch Angstschweiß bekommen, weil ja unsere Welt voll böser Terroristen ist, die unsere Gesellschaft total unterwandert haben ....und wer weiß, wer mich sonst noch um die Ecke bringen will (bzw. mein Alter Ego, den CCF )

    Also schon aus lauter Furcht nehmen sicher Viele so ein Paket nicht an.
    Mir gefallen 2 Arten von Cold Callern: Die, deren Geschäfte so schlecht gehen, dass sie den Gürtel enger schnallen müssen. Und die, die sich den Gürtel zum Engerschnallen nicht mehr leisten können.

  2. #12
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    Blinzeln Chronologie EBS

    - vermutlich 10/2007 oder 11/2007 Anruf durch EBS
    - 12/2007 Zusendung eines Pakets mit 4 Tonerkartuschen zu 160 ¤/Stck. (normal ca. 40 ¤/St.) - unbestellte Ware, da 1. zu teuer, 2. bei 2 Druckern und noch 4 vorrätigen Kartuschen werden sicher keine weiteren 4 gekauft und 3. ist unser Haus- und Hoflieferant nebenan und nicht im fernen Berlin , Rechnung und Absender waren enthalten
    - 12/2007 telefonisch bei EBS keinen erreicht
    - 12/2007 unfreie Rücksendung der Ware innerhalb 14 Tagen, EBS verweigert Annahme, Lieferung landet kostenpflichtig bei uns
    - 12/2007 frankierte Rücksendung der Ware (Paket) immernoch innerhalb 14 Tagen, EBS verweigert erneut die Annahme
    - 12/2007 Recherche auf whois: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] mit dem Resultat, dass dort nirgends die Produkte für Interessenten (also Firmen) erkennbar sind, des weiteren fanden wir Stellenausschreibungen des Call-Centers von EBS
    - 12/2007 Auskunft des Rechtsanwaltes: Schreiben an EBS mit Angabe, dass die Ware zur Abholung bereit liegt, dann Ware lagern und ggf. irgendwann einmal verbrauchen, sofern sie keiner abholt
    - 12/2007 Einschreiben mit Rückschein an EBS, immernoch innerhalb der 14 Tage, mit Hinweis, dass unserseits keine Bestellung aufgegeben wurde und wir uns eine Strafanzeige vorbehalten
    - 12/2007 Zahlungserinnerung von EBS genau 2 Wochen nach Lieferung mit Fristsetzung
    - 12/2007 Fax an EBS, dass nichts bestellt wurde
    - 01/2008 letze Mahnung von EBS 1 Monat nach Lieferung mit Fristsetzung
    - 01/2008 Fax an EBS, dass nichts bestellt wurde
    - 01/2008 Forderug von EBS mit Fristsetzung 1,5 Monate nach Lieferung (ist das die allerletzte Mahnung?)
    - 01/2008 Antwort von EBS auf unser Einschreiben mit Kopie einer angeblich versandten Bestellbestätigung, der wir sofort hätten widersprechen müssen (Betrugsmasche??)
    - 01/2008 Telefonat mit der Beschwerdestelle von [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] und Scannen sämtlicher Schriftstücke + Abgabe einer eidestattlichen Erklärung
    - 02/2008 Schreiben von EBS mit dem Betreff: "Was ist los? Wollen Sie tatsächlich wegen dieser geringen Forderung Ihre Kreditwürdigkeit verlieren?" (ist das nun die aller-allerletzte Mahnung??)
    - 02/2008 Fax an EBS, das nichts bestellt wurde

    Übrigens sind auf den Briefen und im Impressum im Internet der EBS nicht alle Pflichtangaben enthalten: Es fehlt der oder fehlen die Geschäftsführer. Vielleicht findet sich ja jemand, der das mal abmahnt.

    Ich sammle erstmal alle Unterlagen und mache mir einen Spaß daraus, gegen EBS Elite Business System GmbH vorzugehen
    Geändert von mareike26 (26.02.2008 um 23:34 Uhr)

  3. #13
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    Zitat Zitat von Casimir Beitrag anzeigen
    Übrigens sind auf den Briefen und im Impressum im Internet der EBS nicht alle Pflichtangaben enthalten: Es fehlt der oder fehlen die Geschäftsführer. Vielleicht findet sich ja jemand, der das mal abmahnt.
    Wer hindert Dich denn daran, eben genau dies zu machen?
    Man muss auch mal von sich ausgehen, denk ich
    und nicht immer nur von der eigenen Befindlichkeit

    Matthias Beltz (* 31. Januar 1945 in Wohnfeld/Vogelsberg; + 27. März 2002 in Frankfurt am Main)
    Übers Forum erst mal nicht zu erreichen. Wer was von mir will, bitte hier rüber melden:
    Anonymer Kontakt zu Gaston: https://privacybox.de/gaston.msg | Update: Da es sich um einen anonyme Mailbox handelt, bitte Namen und Mailadresse im Text hinterlassen, wenn man Antwort wünscht.

  4. #14
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    Zitat Zitat von Gaston Beitrag anzeigen
    Wer hindert Dich denn daran, eben genau dies zu machen?
    Da ich kein Rechtsanwalt bin und mich auch nicht in Abmahngeschichten auskenne, sollte das besser jemand machen, der da Rechtssicherheit und Erfolgsaussichten hat, den Aufwand auch ersetzt zu bekommen. Das müsste eigentlich auch die Wettbewerbszentrale mit berücksichtigen, oder? *mir eine Notiz mache*

  5. #15
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    Vielleicht bin ich ja etwas schwer von Begriff, aber ich gehe davon aus, dass man einen Anwalt dazu beauftragen kann.
    Also ich hab das bisher immer so gemacht.
    Oder greift hier das System:
    Lieber St. Florian zünd nicht mein, sondern das Haus nebenan an.

    Es tut mir leid, aber irgendwie fehlt mir da das Verständnis für.
    Ich kenne mich auch nicht mit dem PC-Bau aus, trotzdem wage ich es mit demselben zu schreiben und Programme zu nutzen.
    Man muss auch mal von sich ausgehen, denk ich
    und nicht immer nur von der eigenen Befindlichkeit

    Matthias Beltz (* 31. Januar 1945 in Wohnfeld/Vogelsberg; + 27. März 2002 in Frankfurt am Main)
    Übers Forum erst mal nicht zu erreichen. Wer was von mir will, bitte hier rüber melden:
    Anonymer Kontakt zu Gaston: https://privacybox.de/gaston.msg | Update: Da es sich um einen anonyme Mailbox handelt, bitte Namen und Mailadresse im Text hinterlassen, wenn man Antwort wünscht.

  6. #16
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    Da ich kein Rechtsanwalt bin und mich auch nicht in Abmahngeschichten auskenne, sollte das besser jemand machen, der da Rechtssicherheit und Erfolgsaussichten hat, den Aufwand auch ersetzt zu bekommen
    Hallo Casimir,
    vielleicht kannst Du ja den gleichen Anwalt um Rat fragen, den Du ja schon gefragt hast? Ist sicher besser als abzuwarten, ob es irgen jemand anderes tut.

    Zitat Zitat von Casimir Beitrag anzeigen
    - - 12/2007 Auskunft des Rechtsanwaltes: Schreiben an EBS mit Angabe, dass die Ware zur Abholung bereit liegt, dann Ware lagern und ggf. irgendwann einmal verbrauchen, sofern sie keiner abholt
    Persönlich finde ich den folgenden Satz viel interessanter:
    02/2008 Schreiben von EBS mit dem Betreff: "Was ist los? Wollen Sie tatsächlich wegen dieser geringen Forderung Ihre Kreditwürdigkeit verlieren?"
    Es soll Leute geben, die auf so höfliche Formulierungen eine ebenso höfliche Antwort haben.
    Mir gefallen 2 Arten von Cold Callern: Die, deren Geschäfte so schlecht gehen, dass sie den Gürtel enger schnallen müssen. Und die, die sich den Gürtel zum Engerschnallen nicht mehr leisten können.

  7. #17
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    Zitat Zitat von Gaston Beitrag anzeigen
    Vielleicht bin ich ja etwas schwer von Begriff, aber ich gehe davon aus, dass man einen Anwalt dazu beauftragen kann.
    Also ich hab das bisher immer so gemacht.
    Oder greift hier das System:
    Lieber St. Florian zünd nicht mein, sondern das Haus nebenan an.

    Es tut mir leid, aber irgendwie fehlt mir da das Verständnis für.
    Ich kenne mich auch nicht mit dem PC-Bau aus, trotzdem wage ich es mit demselben zu schreiben und Programme zu nutzen.
    Hier der rechtliche Hintergrund, warum wir nicht abmahnen bzw. eine Abmahnung in Auftrag geben können, wenn Pflichtangaben fehlen; Zitat: "Zu beachten ist, dass ein möglicher Unterlassungsanspruch nur von einem Mitbewerber im Sinne des § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG geltend gemacht werden könnte, es müsste also schon ein konkretes Wettbewerbsverhältnis vorliegen, was den Kreis etwaig Anspruchsberechtigter erheblich einschränkt."
    Wir vertreiben keine Tonerkartuschen od. sonstige Perepheriegeräte od. ein Call-Center od. stehen sonst irgendwie im direkten Wettbewerb.

  8. #18
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    Na, da lohnt sich auch mal ein Blick auf den §1 des UWG:
    § 1 Zweck des Gesetzes
    1Dieses Gesetz dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und der Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauterem Wettbewerb. 2Es schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb.
    Also auch Verbraucherinnen!
    Zudem würde ich mich auf "§ 7 Unzumutbare Belästigungen" berufen.
    Somit ist man auch ein Abmahnberechtigter im Sinne des §3.
    Zudem wäre auch die Definition des "Mitbewerbers" im Blick auf §3 und vor allem §7 interessant.
    Und mein Haus- und Hoflieferant würde mir die Arbeit mit Kusshand abnehmen.
    Man muss auch mal von sich ausgehen, denk ich
    und nicht immer nur von der eigenen Befindlichkeit

    Matthias Beltz (* 31. Januar 1945 in Wohnfeld/Vogelsberg; + 27. März 2002 in Frankfurt am Main)
    Übers Forum erst mal nicht zu erreichen. Wer was von mir will, bitte hier rüber melden:
    Anonymer Kontakt zu Gaston: https://privacybox.de/gaston.msg | Update: Da es sich um einen anonyme Mailbox handelt, bitte Namen und Mailadresse im Text hinterlassen, wenn man Antwort wünscht.

  9. #19
    Urgestein Avatar von Wuschel_MUC
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    Standard Ans Registergericht schreiben

    Zitat Zitat von Casimir Beitrag anzeigen
    Übrigens sind auf den Briefen und im Impressum im Internet der EBS nicht alle Pflichtangaben enthalten: Es fehlt der oder fehlen die Geschäftsführer.
    Da brauchst du keinen Anwalt, sondern schreibst selber ans örtlich zuständige Amtsgericht (Registergericht). Beantrage, gegen die Firma ein Zwangsgeld nach § 71 und § 35a GmbHG zu erlassen. Schildere den Sachverhalt und füge die Briefe in Kopie bei.

    Wuschel
    Wer mir was tut, sei auf der Hut!

  10. #20
    mareike26
    Gast

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    Zitat Zitat von Casimir Beitrag anzeigen
    - 02/2008 Schreiben von EBS mit dem Betreff: "Was ist los? Wollen Sie tatsächlich wegen dieser geringen Forderung Ihre Kreditwürdigkeit verlieren?"
    Das würde von mir sofort eine Anzeige wegen Nötigung geben.

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