Ergebnis 1 bis 3 von 3

Thema: Telefonanrufe vom BHW-Vertreter

  1. #1
    Senior Mitglied Avatar von Ostfriese
    Registriert seit
    04.06.2007
    Ort
    Irgendwo in Oberfranken
    Beiträge
    1.922

    Standard Telefonanrufe vom BHW-Vertreter

    Hallo,
    meine Freundin hat vor einigen Jahren bei einem Versicherungsmakler einen BHW-Bausparvertrag abgeschlossen.
    Da es inzwischen so zu sein scheint, das BHW mit diesem Vertrag ein Minusgeschäft macht und anscheinend diesen Vertrag loswerden will, ruft ständig ein Mitarbeiter dieses Unternehemens an, um ihr einen anderen (für BHW günstigeren?) Vertrag anzudrehen.

    Da dieser Vertrag jedoch bislang durch den Versicherungsmakler betreut wurde, fragen wir uns, ob uns dieser BHW-Mitarbeiter überhaupt direkt anrufen darf oder ob seine Anrufe nicht schon in den Bereich der Kalt-Aquise gehen.

    Gruß

    Heiko
    "Wo die Regierung das Volk fürchtet herrscht Freiheit; wo das Volk die Regierung fürchtet herrscht Tyrannei!" (T. Jefferson)

    Die von mir getätigten Äußerungen stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar und sind somit durch Artikel 5 Grundgesetz gedeckt, bis ein Gericht etwas anderes entscheidet!

  2. #2
    Senior Mitglied
    Registriert seit
    26.08.2006
    Beiträge
    4.282

    Standard

    Schwierige Frage.
    Die Versicherung und deine Freundin sind Vertragspartner. In diesem Vertragsverhältnis sind solche Kontaktversuche schon ok. Nur, wenn es von Deiner Freundin eine eindeutige Ablehnung des Vorschlags kam, werte ich die weiteren Anrufe als Nötigung (schließlich hat es dann schon eine eindeutige Willenserklärung gegeben). Was die Frage ist, ob man eine weitere Störung genau so klar ablehnen muss.
    Ich würde der Versicherung dies eindeutig schriftlich mitteilen. Direkt mitteilen, das man sich von den Anrufen genötigt fühlt und bei weiteren Anrufen dies zur Anzeige bringt (natürlich nur, wenn man zu diesem Schritt auch bereit ist. Nie leere Drohungen -wobei ich damit keine gesetzeswidrigen Handlungen meine- aussprechen.).
    Danach besteht keine Berechtigung zu Anrufen mehr.
    Man muss auch mal von sich ausgehen, denk ich
    und nicht immer nur von der eigenen Befindlichkeit

    Matthias Beltz (* 31. Januar 1945 in Wohnfeld/Vogelsberg; + 27. März 2002 in Frankfurt am Main)
    Übers Forum erst mal nicht zu erreichen. Wer was von mir will, bitte hier rüber melden:
    Anonymer Kontakt zu Gaston: https://privacybox.de/gaston.msg | Update: Da es sich um einen anonyme Mailbox handelt, bitte Namen und Mailadresse im Text hinterlassen, wenn man Antwort wünscht.

  3. #3
    mareike26
    Gast

    Standard

    Gibt es ein Urteil zu:
    6 U 175/04, (betr.: Telefon-Werbung) vom 21.07.2005: Wenn ein Verbraucher dem Werbeanruf zuvor nicht zugestimmt hat, stellt der Anruf "eine unzumutbare Belästigung dar und ist wettbewerbswidrig", entschied das Frankfurter Oberlandesgericht. Das gilt nach Auffassung der Richter selbst dann, wenn der Angerufene bereits Kunde der Versicherung ist und zum Abschluss eines neuen oder zur Verlängerung, Ausweitung oder Ergänzung des bestehenden Vertrags gedrängt werden soll. DieAbgabe der Telefonnummer des Kunden bei Vertragsabschluss sei keine Zustimmung zu Werbeanrufen. Zulässig seien dagegen Rückfragen z.Bsp. bei der Schadensabwicklung.
    Quelle: http://www.antispam-ev.de/wiki/Urtei...landesgerichte
    Urteilstext

Lesezeichen

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
Partnerlink:
REDDOXX Anti-Spam Lösungen