So lange die technischen Maßnahmen, solche Betrugsanrufe aus dem Nicht-EU-Ausland nicht auszufiltern, nicht besteht, hilft beim Enkeltrickbetrug die Vorratsdatenspeicherung gar nichts. Solange zum Beispiel die Fangschaltungsergebnisse als Anrufer tatsächlich nur den Inhaber der gefälschten & angezeigten, und auch rückrufbaren Rufnummer ausgegeben haben, würde ich erst einmal hier an den Stellschrauben drehen.
Siehe dazu auch den § 120 Abs. 4 Satz 2 TKG
( [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ])
Passiert halt bislang aber nicht: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]Wird eine Verbindung, bei der eine national signifikante Rufnummer des deutschen Nummernraums angezeigt wird, aus dem ausländischen Telefonnetz übergeben, haben die Anbieter sicherzustellen, dass netzintern der Eintrittsweg der Verbindung in das deutsche Netz eindeutig gekennzeichnet wird; die Rufnummernanzeige ist zu unterdrücken.
Bzw. die Betrüger haben schon Wege drum herum gefunden.
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