"einfache" Pornographie ist Pornographie ex Gewaltdarstellung, ex Sex mit Kindern und ex Sex mit Tieren (siehe Expertise BZgA). Demzufolge wäre einfache Pornographie auch:
Ich kenne keine Studie, die die Konfrontation Jugendlicher mit so einem Dreck für unschädlich hält. Für eine "abstrakte Gefährdung" [ [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]](vgl. dazu die Anmerkungen in den StGB-Kommentaren @§176, die im Zusammenhang mit der Diskussion um "Straftaten ohne Opfer" bzgl. des sexuellen Missbrauchs an Kinder eine wesentliche Rolle spielen*) braucht es keine sicheren empirischen Belege - sonst könnte man auch anfangen, den §176 anzugreifen. Gewisse Subjekte wollen allerdings genau mit diesem Argument (nämlich der wissenschaftlich unzulänglichen Umkehrung des Schlusses "Schäden sind nicht eindeutig nachzuweisen" zu "Die Unschädlichkeit ist nachgewiesen" --> vgl. dazu Einstein: The absence of the proof is not the proof of the absence) den Jugendschutz aushebeln. Dagegen ist entschieden vorzugehen.Zitat von ueber18.de-Werbepartner
Dabei ist es egal, wie man den Satz "auf der für Minderjährige nachweislich unschädliche einfache Pornografie angeboten wird, zu sperren." lesen soll, also "für Minderjährige nachweislich - unschädliche einfache Pornographie" oder "für Minderjährige - nachweislich unschädliche einfache Pornographie" - es bleibt so oder so falsch. Gefährlich falsch.
Hilfsweise formuliert: Die Grenze des "allgemeinen Geschmacks" bzw. die "im Einklang mit allgemeinen Wertvorstellungen gezogenen Grenzen des sexuellen Anstands" (BGH, OLG Hamm, Düüseldorf, Schleswig, Koblenz, Bayr. OLG, usw), die - so sehen es die geltenden Gesetze vor - ein entscheidendes Kriterium sind, ist genau das, was "normale" Eltern von ihren Kindern fernhalten wollen. Oben zitierter Dreck gehört meines Erachtens dazu.
P.S.: Das ist ein wenig off topic hier - aber was auch immer die Motivation der hier diskutierten Massnahme konkret war - die Gesamtmotivation der dahinter stehenden Kräfte ist ja hinlänglich bekannt.
(*)
Der sexuelle Missbrauch von Kindern ist ein abstraktes Gefährdungsdelikt (Tröndle, Laufhütte). Das geschützte Rechtsgut ist die "ungestörte sexuelle Entwicklung von Personen unter 14 Jahren" (Schönke) bzw. die "von vorzeitigen sexuellen Erlebnissen geschützte Gesamtentwicklung des Kindes" (Tröndle). Der Gesetzgeber nimmt einen Schaden durch sexuelle Handlungen mit einem Kind an, ohne diesen begründen zu müssen. So ist der Gegenbeweis durch einen nicht erfolgten Schaden im konkreten Fall nicht zulässig (Tröndle).
Geändert von gation (17.12.2007 um 23:30 Uhr)
Hallo,
gerne erinnert man sich an:
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Letztens konnte man ihn sogar bei RTL Explosiv bestaunen, als es um das Thema Spritpreise ging. Wie es scheint braucht er diese öffentliche Aufmersamkeit. Da er Geschäftmann ist, kann man mutmaßen, er nutzt diese für PR-Zwecke.
Seine Einstellung, dass "einfache/weiche" (was ist das?) Pornografie nicht jugendgefährdend ist, mutet für einen Jugendschützer seltsam an. In der Pornoindustrie begnügt sich fast niemand mehr mit Blümchensex. Das sollte ihm als Kenner der Branche bekannt sein. Der Trend bei Konsumenten und damit auch der Trend der Hersteller geht eindeutig in andere Richtungen. Richtungen die definitiv jugendgefährdend und zum Teil menschenverachtend sind. Diese Nebelgranatenformulierung von "einfacher/weicher Pornografie" soll verschleiern wo die Grenzen liegen. Da eine Abgrenzung sehr schwer fällt, bleibt nur die jetzige Regelung (keine Pornografie unter 18) als einzig sinnvolle übrig.
Was er wohl sagen würde, wenn sich Nazis die im ersten Link genannte Domain gesichert hätten und dort ihre Meinung unzensiert vertreten würden? Die würden doch auch nur gerne ihr Material ohne staatliche Bevormundung unter's Volk bringen. Oder man stelle sich vor, das Gericht hätte Arcor tatsächlich gezwungen ihre Kunden zu bevormunden, wie von Kläger gewünscht. Natürlich war die Klage nicht so gemeint. Allein dass sich der Kläger genötigt sah, mit oben genanntem Zitat, seine Position richtig zu stellen, enttarnt die gesamte Aktion als PR-Gag. Haha, sehr witzig, unsere Gerichte haben ja sonst nichts zu tun. Wenn ich ihn richtig einschätze, sollte ihm das gesamte deutsche Internet jetzt auch noch dankbar sein für diese gelungene Aktion.Ich bin gegen Zensur und staatliche Bevormundung!
firewall
NYET! The evil stops here!
-- Pitr (UF 22.6.1998)
wieder ein schlag in die fr***** für herrn hu**. ich erlaube mir einmal aus heise zu zitieren: http://www.heise.de/newsticker/meldung/102309
Die Huch Medien GmbH, selbst Betreiber von instinktorientierten Online-Angeboten, wollte mit der Klage wegen Wettbewerbsverstoßes auch die Haftungsprivilegien für Zugangsanbieter gerichtlich prüfen lassen, weil über die Suchmaschine verschiedene pornografische Inhalte – bis zu "eindeutig verbotener Tierpornographie" – zugänglich seien. Das Verfahren ist eines von mehreren Fällen, in denen deutsche Pornoanbieter unter dem Banner des Jugendschutzes um ihr Geschäftsmodell kämpfen.ich nenne es eher anders. sein system wird fast gar nicht mehr genutzt und deswegen bleiben auch seine einnahmen aus. mit seinem sogenannten vorgesetzen jugendschutz hat dies rein gar nichts zu tun. reine geldgier nennt man so etwas. diese aussage stellt nur meine persönliche meinung dar.Diese unklare Rechtslage war für den Geschäftsführer von Huch Medien, Tobias Huch, nach eigenen Angaben auch Anlass für seinen Antrag auf eine Sperrungsverfügung für Google: Er wolle mit seinem Vorstoß vor allem auf gewisse Unstimmigkeiten im deutschen Jugendschutzrecht hinweisen; man müsse der Justiz auf den Zahn fühlen und die Tragweite der Haftungsfreistellungen testen,
inky
@inky
Hättest du dich informiert, hättest du erkannt, dass dieses Verfahren der perfekte und geplante Sieg für "Herrn Hu**" war.
[Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
Niemand wollte Google sperren, sondern es sollte ein OLG Beschluss her, der den schwachsinnigen LG-Beschluss gegen die Seite "YouPorn" aufheben kann.
Diesen Plan hat "Herr Hu**" schon im Dezember HEISE.de, Gulli.com und Golem.de offenbart, aber um Zurückhaltung in der Berichterstattung gebeten, damit das Verfahren nicht gefährdet wird. Nach dem rechtskräftigen OLG-Beschluss konnten diese Medien dann offen über diesen Schachzug berichten.
Die Abmahn- und Verfügungswelle gegen Provider mit dem Ziel der Sperrverfügungen wurde auf diese Weise gestoppt.
Eine geplante gerichtliche Niederlage ist ein Sieg, da geplant.
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