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Thema: Kontosperrung vor Abbuchung?

  1. #1
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    Standard Kontosperrung vor Abbuchung?

    Was ist eigentlich im Falle, wenn man auf so einen Vertrag ungewollt reingerutscht ist und das Konto sperren lässt....

    ich habe ein neues Giro eröffnet aufgrund besserer Konditionen, nun habe ich vor mein vorhandenes (angegebenes Konto) zu sperren.......

    die beantragen Lastschrift - Konto nicht mehr vorhanden....... wie ist die Rechtslage?? Kann denen ja sonst was verzählen am Telefon...

  2. #2
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    Zitat Zitat von chrisham Beitrag anzeigen
    die beantragen Lastschrift - Konto nicht mehr vorhanden....... wie ist die Rechtslage?? Kann denen ja sonst was verzählen am Telefon...
    Erst mal sind ganze Sätze besser zu lesen und auch zu verstehen.

    Die Rechtslage ist klar, wenn Du jemanden eine Kontoverbindung zur Abbuchung nennst und diese Bankverbindung lässt diese nicht zu, hast Du in der Vereinbarung gelogen! Das ist wie ein geplatzter Scheck.
    Von daher finde ich Deinen Halbsatz "Kann denen ja sonst was verzählen am Telefon..." absoluter Mist.
    Nur weil sich andere nicht an Gesetze halten, brauch ich mich auf dieses Niveau nicht runter begeben. Unterstützen kann ich dieses auch nicht.

    Jetzt nur rein Hypothetisch:
    Wenn ein ColdCaler durch einen Adressenverdealer meine Kontonummer erhält (weil von mir bekommt er Sie garantiert nicht und als auch Freiberufler, muss ich diese ja meinen Vertragspartnern angeben), diese dann für eine illegale Abbuchung nutzen will und auf ein eben gekündigtes Konto trifft, ist dass nicht mein Problem! Und wenn er auf mein Konto trift und abbucht, ist es das auch nicht. Ich lass zurückbuchen und stelle Strafanzeige!
    Man muss auch mal von sich ausgehen, denk ich
    und nicht immer nur von der eigenen Befindlichkeit

    Matthias Beltz (* 31. Januar 1945 in Wohnfeld/Vogelsberg; + 27. März 2002 in Frankfurt am Main)
    Übers Forum erst mal nicht zu erreichen. Wer was von mir will, bitte hier rüber melden:
    Anonymer Kontakt zu Gaston: https://privacybox.de/gaston.msg | Update: Da es sich um einen anonyme Mailbox handelt, bitte Namen und Mailadresse im Text hinterlassen, wenn man Antwort wünscht.

  3. #3
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    Wenn du mit "ungewollt" meinst, dass du von deiner Seite ausdrücklich kein Einverständnis zu einem zustande kommen eines solchen Vertrages abgegeben hast, ist auch kein Vertrag zustande gekommen.

    Solltest du dich aber doch auf den Vertrag am Telefon eingelassen haben, würde ich es mal mit dem Widerrufsrecht versuchen. Denn einfach durch das Sperren deines Kontos, erlischt nicht deren Forderung an dich.

  4. #4
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    naja, ist ne verzwickte Sache... hab mich besaddeln lassen, da ich mich vorher nicht genau informiert hatte... gab denen gutgläubig die Daten

    ein Mitbewohner gab denen blöderweise meine Handy-Nr., da ich auf der Gewinnspielkarte angegeben Nummer nicht erreichbar war (immer unterwegs) - und auf dieser Nummer dürften die ja theoretisch keinen Vertrag abschließen
    (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb?!?!? -> keine Einwilligung bei dieser Nummer)

    ich lass es auf mich zukommen wenn diverse Inkassobriefe ins Haus flattern (sollten), noch hab ich ja noch nichts gehört, da die eh höchstwahrscheinlich die 2 Wochen abwarten und dann kein Widerruf möglich ist (Firma weiß ich leider nicht mehr 100% da ich bei dem Gespräch Zeitdruck hatte und zu blöd war in meiner Handlung in dem Moment )

  5. #5
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    Also ich habe ehrlich gesagt (besser: geschrieben) keine lust auf Räzelraten.
    Meine Meinung zu "Vertrag eingehen" und falsche Angaben machen hast Du ja weiter oben.
    Die Diskussion, ob die derzeitigen Gesetze so wie sie sind gut sind wird an anderen Stellen im Forum diskutiert.
    und auf dieser Nummer dürften die ja theoretisch keinen Vertrag abschließen (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb?!?!? -> keine Einwilligung bei dieser Nummer)
    ???

    Versuch doch mal in ganzen Sätzen zu schreiben und gib das Ganze mal jemanden, der deinen SMS-Stil (oder was immer das ist) nicht kennt.

    Ansonsten weiß ich nicht, wie Du darauf kommst, dass gerade auf dieser Nummer ein Vertrag nicht gelten sollte?
    Wenn Du einen Vertrag eingegangen bist, ist die Verbindungsnummer bei Vertragsabschluss (mündlich, über Telefon) unerheblich.
    Einzig, dass der Anruf überhaupt getätigt wurde, ist nicht richtig. Da wäre aber ein einfaches Auflegen oder das erfragen der Daten, das richtige Verhalten gewesen. Bequatschen lassen unter falscher Nummer gibt es nicht als Grund für einen unwirksamen Vertrag.
    Man muss auch mal von sich ausgehen, denk ich
    und nicht immer nur von der eigenen Befindlichkeit

    Matthias Beltz (* 31. Januar 1945 in Wohnfeld/Vogelsberg; + 27. März 2002 in Frankfurt am Main)
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  6. #6
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    ja ist ja gut, entschuldigung das ich überhaupt gefragt habe!

    Woher die meine Nummer haben weiß ich ja, das Problem ist nur ich war zu leichtgläubig in deren Aussage (es hieß, ich wäre einer der wenigen, die gezogen wurden in dem besagten Gewinnspiel).

    Nun habe ich mich mehr oder weniger (steht noch nicht fest, hab ja seitdem nichts mehr gehört) auf ein Stern-Abo eingelassen. Habe soeben erfahren, das schon wieder wer angerufen hat (hatte irgendwas mit Stern zu tun wurde mir gesagt), diejenige ruft morgen wieder an.

    Scheint so als wäre das ein Kontrollanruf (Daten weitergegeben). Wie verhalte ich mich jetzt am besten, wenn die anrufen - will auf jeden Fall aus der Sache raus!
    Geändert von chrisham (14.12.2007 um 20:23 Uhr)

  7. #7
    Waldorf Avatar von siebich
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    Wenn das ein "Kontrollanruf" ist sofort dem angeblichen Vertrag widersprechen - Du wurdest auf der Arbeit oder beim Wickeln des Kindes überrollt und hast einfach nur "Ja" gesagt, da Du im Streß warst....die meisten Telefonverträge kommen so zustande.
    Merke: Wenn einer anruft, der Dir was verscheuern will direkt auflegen oder ihn direkt mit Deinem Rechtsanwalt verbinden.

    siebich


    Dies ist wie immer keine Rechtsberatung....wie denn auch, ich bin kein Anwalt und ich kann so was nicht.
    Hier etwas Lesestoff: Portal

    Die Familie von morgen
    (vorsicht Ironie)

  8. #8
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    Es ging nicht um das Fragen an sich!
    Nur wer Antwort haben will, sollte auch vernünftig fragen und sich auch nicht alles aus der Nase ziehen lassen.

    Also, es kam ein Anruf,
    Du hast Dich bequatschen lassen und einen mündlichen Vertrag für ein Stern-Abo eingegangen (erstaunlich SKL und Stern, bei beiden Jauch als Zugpferd).
    Rein rechtlich ist der Vertrag gültig.

    Nun ruft wieder jemand an.
    Frage wo, auf dem Festnetz oder auf dem Handy, wo der Vertrag abgeschlossen wurde?
    Wenn der Anruf wieder erfolgt, erst mal ohne irgendeine Antwort (also auch nicht bestätigen dass man Herr Erika Mustermann ist) fragen, wer da antwortet und wie die Firma heißt, die anruft und wie die Tel.-Nr. ist, wenn die Nummer unterdrückt wurde und die Adresse. Man wird diese Info nicht oder nur mit Verzögerung geben. Ist es eine normale Rufnummer, kann man sich anschließend den Spaß machen diese anzurufen (evtl. mit unterdrückter Rufnummer-ID) und schauen, ob sich da die Angegebene Firma meldet. Ansonsten nichts am Telefon klären wollen. Das heißt auch keine überflüssige Kommentare und auch nichts mündlich erklären wollen.

    Eine Kopplung eines Gewinnversprechen ist im übrigen nicht rechtens, wird aber schwer zu beweisen sein, da diese Aussagen nur mündlich vorliegen.
    Das ist auch der Grund, dass solche ColdCaler einen Vertrag nicht gerichtlich einklagen, wenn dieser nicht Beweisbar ist. Dass die Einschätzung dieser Firmen, wann man einen Vertrag eingegangen ist, zum Teil recht abenteuerlich ist, kann man hier und in anderen Foren zu genüge lesen. Deswegen wird ja auch von diesen Firmen immer wieder bestrebt, irgendwelche beweisbaren Bestätigungen des Vertrages zu erhalten, wie z.B. Ratenzahlungsvereinbarungen.
    Dies nutzen manchmal auch Betroffene solcher Anrufe, die blöderweise einen Vertrag eingegangen sind. Diese reagieren nicht auf irgendwelche Anrufe, Mails und Drohbriefe. Nach 2 Jahren (oder ist es inzw. Länger) muss die Forderung gerichtlich angefordert werden, ansonsten verjährt diese. Da es aber auch für den Anrufer genau so schwierig ist, die Aussage des Angerufenen zu beweisen, wie de eben erwähnte Aussage, würde solch eine Zivilklage von denen sehr wahrscheinlich ohne Erfolg sein.
    Damit begeht man aber genau genommen einen Vertragsbruch und kann nicht empfohlen werden!
    Man muss auch mal von sich ausgehen, denk ich
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