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Thema: Kontrollanruf???

  1. #1
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    Standard Kontrollanruf???

    Hallo alles zusammen, bin neu hier und der Grund weshalb, folgt:

    Habe heute einen Telefonanruf von einer gewissen Lotteriegesellschaft "Fairplay" erhalten, welche meinten, das ich ja bei Ihnen bis April mitspiele, und ob ich verlängern möchte oder bis zu diesem Zeitpunkt kündigen. Da ich bereits bei einer Lotterie "gewollt" bis April mitspiele, dachte ich, das es sich um diese handele. bla bla bla... naja, hatte gestern nen schweren abend und hab mich irgendwie überrumpeln lassen... naja, meine eingentliche Frage ist, wie verhällt es sich mit dem sogenannten "Kontrollanruf" auch "Qualitätssicherung" genannt? Ist der Vertrag ohne diesen noch nicht Rechtskräftig? Kann ich bei diesem dann noch widerufen? Bisher hats noch nicht geklingelt..

    Danke für Antwort
    Infinity2710

  2. #2
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Prinzipiell kann auch bei einem einmaligen Anruf schon ein Vertrag zustandekommen. Ein "Kontrollanruf" ist nicht unbedingt erforderlich, wird aber von einigen Lotteriegesellschaften aus Sicherheitsgründen durchgeführt, um die Storno- und Ärgerquote zu senken.

    Man sollte auch wissen, dass es eigentlich bei Lotterieverträgen nach den Fernabsatzregelungen des BGB kein Widerrufsrecht gibt, im Gegensatz z.B. zu Warenbestellungen, wo man als Privatmann ein 14-tägiges Widerrufsrecht hat.

    Wenn man sich darauf verlassen will, dass der "Kontrollanruf" tatsächlich kommt, kann man bei diesem Kontrollanruf evtl. widerrufen, falls dieser Widerruf dann aus Kulanzgründen akzeptiert wird.

    Weitere Infos:

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  3. #3
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    Also, wie ich im ersten Link von Dir gelesen habe, muss ich nichts befürchten solange ich kein Einverständnis zum Vertragsabschluss gegeben habe... Ich wurde am Telefon von oben bis unten belogen, es ist kein Wort gefallen von Vertragsabschluss sondern von Kündigung und "neue" Spielzahlen... Wie verhält es sich denn, wenn ich den Kontrollanruf verpasse? Ich nehme dann mal an - Pech für mich...
    Geändert von infinity2710 (05.01.2008 um 14:30 Uhr)

  4. #4
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Also wenn am Telefon nicht ausdrücklich von einem neuen Vertragsabschluß die Rede war, bist Du auch ohne Kontrollanruf auf der sicheren Seite. Du musst dann nur steif und fest bestreiten, dass Du nicht die Zustimmung zu einem Lotteriespiel gegeben hast. Das Gegenteil können die Dir regelmässig nicht beweisen. Ein Gesprächsmitschnitt wäre illegal und darf nicht als Beweis verwendet werden, wenn Du Deine Zustimmung dazu nicht erteilt hast.

    Wenn Du auf Nummer 125% gehen willst, schickst Du ein Widerspruchsschreiben (nicht Kündigung!) an die Firma. S. [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] unter "Widerspruch".
    Goofy
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  5. #5
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    Wenn Du kein Einverständnis zum Vertragsabschluss gegeben hast, ist keiner zu Stande gekommen. Egal, ob ein Kontrollanruf kommt, oder nicht.
    Wenn Du am Telefon belogen wurdest, ist ein Vertrag selbst dann anzufechten, wenn Du ihn bewusst angenommen hast (wegen arglistiger Täuschung).
    Der Kontrollanruf dient nach meiner Einschätzung nur dazu, Opfer auszufiltern, die Schwierigkeiten machen würden.n

  6. #6
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    na dann Danke erstmal für die Ratschläge und Antworten... Ich denke, dann habe ich nochmal Glück gehabt... man gut, das es solche Seiten wie diese hier gibt! Allerdings weiss ich nicht, wo genau ich den Widerspruch hinschicken soll... Da ich "natürlich" weder irgendeine Anschrift noch Telefonummer genannt bekommen habe... Ich nehme an, dass ich damit sowieso warten muss, bis mir Post ins Haus flattert, da ich ja vorgeben muss, nichts von einem Vertragsabschluss gewusst zu haben....

    MfG
    Infinity2710
    Geändert von infinity2710 (05.01.2008 um 16:22 Uhr)

  7. #7
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    Na, wenn es sich nicht um die Lotterie handelt, bei der du ""gewollt" bis April mitspiele", dann ist doch alles Klar! Dann warte darauf, dass was Schriftliches kommt. Zum Thema "Kontrollanruf" und Verhalten dazu hab ich hier schon was geschrieben: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Wenn du dein "gewolltes" Lotterie-Abo Kündigen willst,dann hast Du die Adresse ja.
    In dem Schreiben auf jeden Fall eine Frist für die Antwort setzen!
    Man muss auch mal von sich ausgehen, denk ich
    und nicht immer nur von der eigenen Befindlichkeit

    Matthias Beltz (* 31. Januar 1945 in Wohnfeld/Vogelsberg; + 27. März 2002 in Frankfurt am Main)
    Übers Forum erst mal nicht zu erreichen. Wer was von mir will, bitte hier rüber melden:
    Anonymer Kontakt zu Gaston: https://privacybox.de/gaston.msg | Update: Da es sich um einen anonyme Mailbox handelt, bitte Namen und Mailadresse im Text hinterlassen, wenn man Antwort wünscht.

  8. #8
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    Zitat Zitat von Goofy Beitrag anzeigen
    Man sollte auch wissen, dass es eigentlich bei Lotterieverträgen nach den Fernabsatzregelungen des BGB kein Widerrufsrecht gibt, im Gegensatz z.B. zu Warenbestellungen, wo man als Privatmann ein 14-tägiges Widerrufsrecht hat.
    eigentlich = Vertrag mit dem Lotteriebetreiber

    gegenüber bloßen Vermittlern (Tippgemeinschaft usw.) besteht schon das 14tägige Widerrufsrecht, - also in praktisch allen Fällen, mit denen wir es hier zu tun haben!
    Geändert von Qoppa (10.01.2008 um 01:03 Uhr)

  9. #9
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    Na, wenn es sich nicht um die Lotterie handelt, bei der du ""gewollt" bis April mitspiele", dann ist doch alles Klar! Dann warte darauf, dass was Schriftliches kommt. Zum Thema "Kontrollanruf" und Verhalten dazu hab ich hier schon was geschrieben: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Wenn du dein "gewolltes" Lotterie-Abo Kündigen willst,dann hast Du die Adresse ja.
    In dem Schreiben auf jeden Fall eine Frist für die Antwort setzen!

    Bei der "gewollten" Lotterie handelt es sich um eine ganz andere, als die, die mich angerufen hat. Hab ich halt irgendwie nicht gescheckt und habe mich halt irgendwie überrumpeln lassen - wie gesagt; War halt ein harter Abend zuvor ^^ ... Naja, vorhin erhielt ich einen Anruf mit gleicher Masche (irgendwie Eurojoker oder so) - aufgelegt, fertig! Kann man sich nicht irgendwie gegen solche Anrufe wehren? Ich meine dauerhaft...

  10. #10
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    Zitat Zitat von infinity2710 Beitrag anzeigen
    Kann man sich nicht irgendwie gegen solche Anrufe wehren? Ich meine dauerhaft...
    Ja, mit viel Mühe schafft man eine "meist" Spamfreie Zeit. Da muss man jeden, den man Habhaft wird mit Unterstützungserklärungen und T5F´s bombadieren. Dann könnte man davon ausgehen, dass man auf die "nicht existierenden" schwarzen Listen der CC´s kommt. Dann nehmen die Anrufe ab, auch wenn sie auch nicht ganz verschwinden.
    Man muss auch mal von sich ausgehen, denk ich
    und nicht immer nur von der eigenen Befindlichkeit

    Matthias Beltz (* 31. Januar 1945 in Wohnfeld/Vogelsberg; + 27. März 2002 in Frankfurt am Main)
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