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Thema: San Lorenzo - Biologische Produkte aus Italien

  1. #71
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    hi

    Nachdem im letzten Jahr eine Fakebestellung bei der ich das Paket wieder abholen lies nichts geholfen hat hab ich nach einem erneuten Spam-Anruf meine Taktik etwas umgestellt.

    Deutliche Worte und eine Trillerpfeife haben bewirkt das die Telefontussi von San Lorenzo recht schnell wieder aufgelegt hat.

    Vielleicht machen die jetzt endlich einen Vermerkt in den Datensatz mit meiner Telefonnummer und lassen mich dann in Ruhe.

    Falls das nichts hilft werde ich doch wieder eine Fakebestellung aufgeben. Dann aber den Inhalt des Pakets aufessen. Die Rechnung können die sich dann sonstwo hinstecken. Auf ein Mahnverfahren würde ich es ankommen lassen. Da hab ich ein dickes Fell.

    Rainer

  2. #72
    Senior Mitglied Avatar von Solli
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    Über die Trillerpfeife wurde ja schon viel geschrieben, ich rate entschieden davon ab.
    Testbestellungen sind auch nicht ganz unproblematisch. Hierbei könnte der Straftatbestand des Betrugs erfüllt sein. Du musst natürlich selber wissen was du machst. Wenn man davon ausgeht dass die Personen hinter San Lorenzo nicht die Hosen runter lassen kann man das mit der Fakebestellung schon riskieren. Und wenn sie sich doch zeigen hat man wenigstens jemanden, den man wegen des Telefonspams verklagen kann.
    Durchgeknallter Netzindianer und stolz drauf

  3. #73
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    hi

    Zitat Zitat von Solli Beitrag anzeigen
    Über die Trillerpfeife wurde ja schon viel geschrieben, ich rate entschieden davon ab.
    Mir ist das Thema schon klar. Ich bezweifele aber das Trillerpfeifen übers Telefon jemanden verletzen können. Die Intensität der Tonübertragung übers Telefonnetz wird technisch begrenzt.

    Rainer

  4. #74
    Senior Mitglied Avatar von Solli
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    offtopic:
    Dann gibt es aber nervenderes als eine lautstärkenbegrenzte Trillerpfeife, zum Beispiel gewisse Musikstücke. Dumme Anmache hat sich bei vielen Coldcallern auch bewährt, insbesondere wenn der Anrufer vom selben Geschlecht ist.
    Durchgeknallter Netzindianer und stolz drauf

  5. #75
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    Testbestellungen sind auch nicht ganz unproblematisch. Hierbei könnte der Straftatbestand des Betrugs erfüllt sein.
    Wenn Du bei einem unzulässigen Anruf Interesse bekundest, das Beworbene liefern lässt, nach Aufdeckung der ID des Lieferenten gegen die Verantwortlichen vorgehst und anbietest, das Gelieferte zurückzugewähren - worin soll da ein Betrug liegen? Definitiv nein.
    Vgl. [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

  6. #76
    Senior Mitglied Avatar von Solli
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    In dem Urteil geht es um etwas anderes. Es besagt nur, dass durch eine Testbestellung keine nachträgliche Genehmigung zum Anruf erteilt wurde.

    Wenn man jedoch eine Ware bestellt in der Absicht, diese nicht zu bezahlen, aber zu nutzen, liegt meines Erachtens ein Eingehungsbetrug vor. Es handelt sich auch nicht um eine Testbestellung im Sinne des oben zitierten Urteils, wenn die Anschrift des Anrufers bereits in einer vorherigen Bestellung ermittelt wurde.
    Durchgeknallter Netzindianer und stolz drauf

  7. #77
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    Zusammengefasst:
    Wenn Du bei einem unzulässigen Anruf Interesse bekundest, das Beworbene liefern lässt, nach Aufdeckung der ID des Lieferenten gegen die Verantwortlichen vorgehst und anbietest, das Gelieferte zurückzugewähren: Kein Betrug - fehlt mE schon am Vermögensschaden.
    Wenn man jedoch eine Ware bestellt in der Absicht, diese nicht zu bezahlen, aber zu nutzen, liegt meines Erachtens ein Eingehungsbetrug vor. - DANN ggf. ja.

  8. #78
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    Radan hat völlig Recht.
    sastef

  9. #79
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    hallo,

    Zitat Zitat von radan Beitrag anzeigen
    Wenn man jedoch eine Ware bestellt in der Absicht, diese nicht zu bezahlen, aber zu nutzen, liegt meines Erachtens ein Eingehungsbetrug vor. - DANN ggf. ja.
    klar - man muss dem Lieferanten die Möglichkeit anbieten seine Ware abzuholen bzw. abholen zu lassen. Bei Lebensmittel ist das aber zeitkritisch :-)

    So eine Abholaktion kann sich schon deutlich hinziehen. Vor allem wenn man tagsüber nicht daheim ist und der Paketdienst der die Lieferung abholen möchte mehrmals umsonst klingelt.

    Oder man mahnt ihn ab und rechnet seine Forderungen aus der Warenlieferung gegen die eigenen Forderungen ab. In wie weit eigene Forderungen abgerechnet werden können muss dann halt im Zweifel ein Gericht entscheiden. Das ist dann kein Betrug :-)

    Rainer

  10. #80
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    Auf jeden Fall schlimm, wenn man das ganze leckere Zeug *hüstel* vernichten muss. Ganz schlimm.
    sastef

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