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Thema: San Lorenzo - Biologische Produkte aus Italien

  1. #61
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    Standard Firma

    Nicht uninteressant im Übrigen die Angaben zur Firma im Impressum:

    San Lorenzo® Direzione e Stabilimento: Località Paperera - Fraz. Muzio - 18026 Pieve di Teco (IMPERIA)
    GIVE S.p.A.
    Sede legale Piazza della Chiesa 11, Fraz. Gallo
    12060 Grinzane Cavour (CN)
    Cap.Soc. € 468.000 i.v.
    Reg. Delle Imprese di Cuneo 01743680041 – REA CN 133458
    Cod. Fisc e P. Iva 01743680041

    Das sieht so aus, als wäre San Lorenzo eine Marke der Give S.p.A. (Societa' per Azioni, Aktiengesellschaft). Eine Give S.p.A. gibt's allerdings auch nicht, und man muss ein bisschen in Registern oder sonstwo suchen, bis man auf die tatsächliche Firma stößt, die nochmal anders lautet...
    Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

  2. #62
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Weiß das die italienische Steuerbehörde?
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  3. #63
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    Gibt's eine italienische Steuerbehörde? Ich bekomme in der Gelateria nie meinen scontrino...

  4. #64
    Senior Mitglied Avatar von euregio
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    Da sich San Lorenzo nicht bewegt hat in Sachen Datenschutzauskunft habe ich ich die Sache jetzt einfach mal über die Botschaft laufen lassen mit der Bitte um konsularische Unterstützung. Angesichts der vermehrten Nerverei dieses Unternehmens bitte ich um Aufnahme ins Wiki. Das dürfte für alle ausländischen Callcenter als Mustervorlage reichen:

    Italienische Botschaft - BERLIN (Konsularabteilung)
    Hiroshimastrasse 1
    10785 Berlin
    Per Fax 49-(0)30-25440189

    Bitte um Unterstützung bei der Durchsetzung eines Auskunftsersuchens gemäß BDSG

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    die Firma

    San Lorenzo
    Piazza della Chiesa 11, Fraz. Gallo
    12060 Grinza Cavor. (CN)

    Belästigt mich mit Werbeanrufen, gemäß der europäischen Verbraucher- und Datenschutzkonvention habe ich mit dem beigefügten Schreiben meine Rechte gemäß dem deutschen, aber auch gemäß dem italienischen Recht geltend gemacht. Freundlicherweise half mir das europäische Verbraucherschutzzentrum Bozen beim Verfassen des italienischen Textes.
    Bis dato erhielt ich von dem Unternehmen trotz 2 facher Mahnung und einer in italienischer Sprache verfassten Beschwerde bei der italienischen Datenschutzbehörde weder eine Datenschutzauskunft, noch eine Unterlassungserklärung. Auch von der italienischen Datenschutzbehörde bekam ich bis dato keine Nachricht.
    Da es sich um eine grenzüberschreitende Angelegenheit handelt, hat mir der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses geraten mich an Sie als zuständige Vertretung zu wenden. Ich bitte um Unterstützung meiner Interessen und um konsularische Hilfe in der Zusammenarbeit mit den italienischen Behörden.


    Mit freundlichen Grüßen

  5. #65
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    Das dt. BDSG ist, wenn eine italienische Firma in Italien Daten speichert, nicht anwendbar.
    Maßgeblich ist das it. Decreto legislativo No. 196 vom 30.6.2003, insb. Art. 7 - wenn Auskunft nicht erteilt wird, Beschwerde zum Garante per la protezione dei dati personali.

  6. #66
    Senior Mitglied Avatar von euregio
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    Ich weiß, aber das Decreto legislativo 196 wurde auch nicht beantwortet. Wobei es fraglich ist ob nicht auch deutsches Recht zur Anwendung kommen kann, wenn z.B. die Datenquelle ein deutsches Adressregister oder ein deutscher Datensatz ist. Das lasse ich ja gerade per Botschaft klären. Wobei die Meldung einer vermeintlichen Datenpanne gemäß §42 BDSG an den Bundesdatenschutzbeauftragten erfolgte. Der müsste das allerdings zwecks Zuständigkeit an den italienischen Kollegen weiterleiten. Aber das soll nicht unser Problem sein. Zumindest dürfte San Lorenzo einiges zum Thema schreiben dürfen. Aber die Mühlen mahlen sicher langsam, wenn man dann auf deren Giftliste landet ist das doch schon ein netter Erfolg.

  7. #67
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    Zitat Zitat von euregio Beitrag anzeigen
    Ich weiß, aber das Decreto legislativo 196 wurde auch nicht beantwortet. Wobei es fraglich ist ob nicht auch deutsches Recht zur Anwendung kommen kann, wenn z.B. die Datenquelle ein deutsches Adressregister oder ein deutscher Datensatz ist. Das lasse ich ja gerade per Botschaft klären. Wobei die Meldung einer vermeintlichen Datenpanne gemäß §42 BDSG an den Bundesdatenschutzbeauftragten erfolgte. Der müsste das allerdings zwecks Zuständigkeit an den italienischen Kollegen weiterleiten. Aber das soll nicht unser Problem sein. Zumindest dürfte San Lorenzo einiges zum Thema schreiben dürfen. Aber die Mühlen mahlen sicher langsam, wenn man dann auf deren Giftliste landet ist das doch schon ein netter Erfolg.
    Wenn die Firma in Italien sitzt und dort ihre Daten verarbeitet, ist das BDSG nicht anwendbar, § 1 Abs. 5 BDSG - dann bestimmt sich deren Auskunftsverpflichtung allein nach it. Recht.
    Das ändert natürlich nichts daran, dass man nach deutschem Recht gegen den Datenhändler etc. vorgehen kann, der im Anwendungsbereich des BDSG, also in Deutschland, die Daten speichert, dorthin liefert etc.
    Dass man auf der Giftliste landet, ist in meinen Augen kein so richtiger Erfolg - führt ja nur dazu, dass mit gewachener Liste umso freudiger bei denen genervt wird, die sich nicht wehren. Es hilft allein, sie kostenpflichtig auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen und bei der BNetzA bzw. der zuständigen Datenschutzbehörde anzuzeigen.

    Ich würde i.Ü. meine Beschwerde wegen nicht erteilter Auskunft kurz und bündig beim Pizzaiolo meines Vertrauens bzw. google translate übersetzen lassen und nach Rom schicken. Fax: http://www.garanteprivacy.it/web/guest/home/footer/contatti
    Geändert von radan (10.03.2013 um 12:17 Uhr)

  8. #68
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    mit folgenden Nummern rufen die derzeit täglich bei uns an (laut tellows): 0800-6224220 oder 0033170702586.
    Bedarf ranzugehen hatte ich bisher noch keinen.

  9. #69
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    Standard Gruppo Vezza

    Zitat Zitat von radan Beitrag anzeigen
    Das sieht so aus, als wäre San Lorenzo eine Marke der Give S.p.A. (Societa' per Azioni, Aktiengesellschaft). Eine Give S.p.A. gibt's allerdings auch nicht, und man muss ein bisschen in Registern oder sonstwo suchen, bis man auf die tatsächliche Firma stößt, die nochmal anders lautet...
    Die Firma heißt Gruppo Vezza. GIVE ist wohl eine italienische "Abkürzung" dafür.

    Der freundliche Herr F*** A*** hat mich heute auch angerufen. Da mir San Lorenzo bisher kein Begriff war, habe ich gesagt, ich würde mir das überlegen und mich dann melden. Trotzdem hat er sich über eine halbe Stunde redlich bemüht mich zu überzeugen, wusste dann allerdings auch nicht mehr weiter und hat versprochen, sich die nächsten Tage wieder zu melden.
    Geändert von Mittwoch (21.08.2013 um 08:01 Uhr) Grund: Anonymisiert

  10. #70
    Senior Mitglied
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    Danke, bekannt. HR-Auszug liegt hier vor. Wer auch klagen möchte, kann die Informationen bei mir erhalten.

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