Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 1. Dezember 2010 entschieden
[Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]Keine Gewerbesteuerfreiheit eines nicht staatlichen Lotterieveranstalters - Doppelbelastung mit Lotterie- und Gewerbesteuer verfassungsrechtlich unbedenklich
So muß ein größerer Teil der Gewinne dummerweise an den Staatssäckel abgeführt werden![]()
Das Geschäftsmodell lohnt vermutlich leider trotzdem noch.
Die klagende Firma wird zwar nicht genannt, aber ich vermute mal, es war LottoTeam.
Gruß,
Walbeck
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