Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 1. Dezember 2010 entschieden
Keine Gewerbesteuerfreiheit eines nicht staatlichen Lotterieveranstalters - Doppelbelastung mit Lotterie- und Gewerbesteuer verfassungsrechtlich unbedenklich
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So muß ein größerer Teil der Gewinne dummerweise an den Staatssäckel abgeführt werden
Das Geschäftsmodell lohnt vermutlich leider trotzdem noch.

Die klagende Firma wird zwar nicht genannt, aber ich vermute mal, es war LottoTeam.

Gruß,
Walbeck