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Thema: Warnung vor "Schutzfuchs", Cottbus

  1. #1
    Mitglied Avatar von Mission Imposible
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    Standard Warnung vor "Schutzfuchs", Cottbus

    Hi,

    eine Dame hat von der "Fa. Schutzfuchs" aus Cottbus einen illegalen Anruf erhalten. Die Firma bietet Schutz vor unerwünschter Telefonwerbung an, was an sich bereits ein Widerspruch ist, aber was soll's.

    Die Dame war interessiert und erhielt prompt die Vertragsbestätigung, an Stelle der erwünschten Informationen.

    Die Dame hat den Eindruck, dass sie so sechs Monate vor unerwünschter Telefonwerbung geschützt ist. Ein Blick in die AGB's, die übrigens so klein abgefasst sind, dass man sie nur bei gutem Sehvermögen lesen kann, empört: Man wird nur in eine "hausinterne Sperrliste" für Telefonwerbung eingetragen. Überspitzt: Man hängt mit seiner Adresse bei der "Firma" an der Wand. Wie auf diese Art illegale Anrufe verhindert werden sollen, bleibt deren Geheimnis.

    Und weiter ...
    "Ein Anspruch des Nutzers auf Eintragung in eine bestimmte Sperrliste für Telefonwerbung besteht nicht."

    Zur "Firma":
    Eine echte Firma muss ihren Rechtsformenzusatz angeben, Geschäftsführer nennen sowie Handelsregistergericht und HR-Nr. angeben. An all' dem fehlt es hier. Die Dame weiß also gar nicht, mit wem sie rechtlich gesehen das Vergnügen hat.

    Die "Fa." bietet das Abmahnen illegaler Werbeanrufe an. Das verhindert schon Mal überhaupt keine weiteren Anrufe, da es erst in Nachhinein erfolgen kann. Die Abmahnung setzt ja zudem voraus, dass man das anrufende Unternehmen kennt. Auch das ist ja eher selten der Fall. Bei Gewinnspielen soll man eine 0900-er Nummer zurückrufen. Kann man zwar prima auf der Internetseite der Bundesnetzagentur recherchieren; die Inhaber der Nr. sitzen aber oft im Ausland. Da dürften Abmahungen ebenfalls wirkungslos sein.

    Ich meine also, dass der Kunde von der Leistung, so sie denn überhaupt erbracht wird, nicht viel hat für 69,96 ¤ für sechs Monate. Die Abmahung kann auch die Wettbewerbszentrale übernehmen - kostenlos und Bußgeld kann die Bundesnetzagentur verhängen und bestimmte Nummern abschalten. In allen Fällen mus der Bürger entsprechende Informationen notieren bzw. haben, um die Maschinerie in Gang zu setzen.

    Gruß

    MI

  2. #2
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Zitat Zitat von Mission Imposible Beitrag anzeigen
    Die Firma bietet Schutz vor unerwünschter Telefonwerbung an,
    Die Masche taucht seit Jahren immer wieder auf mit immer den gleichen "Konditionen"...

  3. #3
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Mit einem Vertragspartner, dessen Identität, Rechtsform und Geschäftssitz im Dunkeln bleibt, kommt kein wirksamer Vertrag zustande. Gemäß § 145 BGB müssen zur wirksamen Abgabe eines Angebots beide Vertragsparteien hinreichend bestimmt sein.

    AGB, die wegen der Schriftgröße fast unleserlich sind, sind komplett unwirksam.

    Klauseln, mit denen ein Anspruch bezüglich irgendwelcher Gegenleistungen de facto ausgeschlossen wird, sind sittenwidrig und dienen der arglistigen Täuschung.

    Wenn auf so ein "Angebot" hin Geld abgebucht wird, sollte mit Rückbuchung der [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] sowie Strafanzeige wegen versuchtem gewerbsmäßigen Betrug reagiert werden.
    Goofy
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  4. #4
    jens69
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    Man bezahlt also Geld dafür, daß man von dem Unternehmen keine weiteren Cold Calls bekommt (ich glaube ich mache in meinem Leben etwas entscheidendes falsch!)

    Abmahnen dürfen nach meiner Kenntnis nur Mitbewerber und verschiedene berechtigte Organisationen (Wettbewerbszentrale, Verbraucherschutz). Ansonsten höchstens das Opfer, aber in dem Fall müßte m.E. das Opfer den Anwalt beauftragen und das Unternehmen selbst wäre m.E. nicht zur Abmahnung berechtigt, so lange es nicht im Wettbewerb mit dem anderen Cold Callern steht.

  5. #5
    Senior Mitglied Avatar von ziemlichsauer
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    Zitat Zitat von jens69 Beitrag anzeigen
    Man bezahlt also Geld dafür, daß man von dem Unternehmen keine weiteren Cold Calls bekommt (ich glaube ich mache in meinem Leben etwas entscheidendes falsch!)
    offtopic:
    Chrhr....das ist ungefähr so, wie wenn man dem grauenvollen Stehgeiger Geld gibt, damit er aufhört, neben dem Kneipentisch grauenvoll stehzugeigen....


    SCNR....ziemlichsauer
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    �Terry Pratchett

  6. #6
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    Schutzfuchs Cottbus - Google spuckt dazu was von [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] aus.

    ABER:

    Seite gesperrt

    Die angeforderte Seite wurde für den öffentlichen Zugriff gesperrt.
    Allerdings im [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] ist es noch öffentlich.

    Weiss jemand ob man als Firma die Einträge sperren kann, oder macht das Firmenwissen direkt? Am 10. Feb war der Eintrag laut Google noch abrufbar.
    Ich leb in meiner eigenen Welt, aber das ist o.k. - man kennt mich dort! :D
    Zitat Zitat von axys
    Wenn zwei Menschen immer dasselbe denken, ist einer von ihnen überflüssig.

  7. #7
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Es kann auch ein Unbeteiligter sein.
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  8. #8
    jens69
    Gast

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    Wenn ich Betroffener wäre, würde ich mir den Gockel-Cache aber trotzdem mal als PDF speichern.

  9. #9
    Urgestein Avatar von Liquid-Sky-Net
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    Zitat Zitat von Goofy
    Es kann auch ein Unbeteiligter sein.
    Logisch. Das sind dann aber viele Zufälle.

    Zitat Zitat von Firmenwissen
    Hauptbranche: Call Center
    Ich leb in meiner eigenen Welt, aber das ist o.k. - man kennt mich dort! :D
    Zitat Zitat von axys
    Wenn zwei Menschen immer dasselbe denken, ist einer von ihnen überflüssig.

  10. #10
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Zugegeben.
    Goofy
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