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Thema: Lotto Team

  1. #31
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    Zitat Zitat von sushibaby Beitrag anzeigen
    soweit ich weiß ist die rechtslage mit dem mitschneiden eine andere wenn es eine gefahrensituation ist und man bedroht wird...
    Kann ich Dich anstellen. Ich finde es gut, wenn jemand vor einem Telefongespräch weiß, ob er bedroht wird oder nicht und dann dementsprechend das Band mitlaufen lässt, weil er sich ja dann in einer "gefahrensituation" befindet.
    Das überzeugt die von siebisch erwähnten entscheidenden Juristen bestimmt.
    Man muss auch mal von sich ausgehen, denk ich
    und nicht immer nur von der eigenen Befindlichkeit

    Matthias Beltz (* 31. Januar 1945 in Wohnfeld/Vogelsberg; + 27. März 2002 in Frankfurt am Main)
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  2. #32
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    Hi,

    @sushibaby
    Ich will jetzt nicht Klugscheißern, dazu bin ich noch viel zu "neu" hier, aber bei so vielen Steilvorlagen hättest Du es wesentlich "geschickter" anstellen können und diese *piep* (war ich selber! ) richtig ärgern können.
    So wie es jetzt gelaufen ist, hat diese Dame (jaaa, auch wenn's schwer fällt, ich schreibe das andere Wort nicht! ) ihr Ziel erreicht. Sie hat ihre Befriedigung und Du bist total abgenervt. Die Geschichte mit den Aufzeichnungen solltest Du besser lassen, sonst tust Du der Dame noch einen zweiten Gefallen!

    Als Firma habt Ihr doch sicher einen Anwalt? Magst Du den nicht leiden, oder warum lässt Du ihn nicht ein bischen Geld verdienen?

    Jetzt sind die Messen gesungen, aber wenn das mal wieder passiert, einfach allen Anrufern ganz freudig zustimmen, die gewünschten Auskünfte geben und sich das Infomaterial mit der Adresse zuschicken lassen. Wenn das Infomaterial mit den Adressen der Störer da ist, bekommt jeder Einzelne vom Anwalt eine strafbewehrte UE.
    Falls diese Dame vorher wieder mit massiven Anrufen droht, sitzt Dir sicher mindestens ein Kollege gegenüber, der das mithört, weil die Dame in ihrer Erregung (nein, die andere Erregung! ) so laut gesprochen hat, dass es auch ohne Lautsprecher zu verstehen war.
    Dann bekommt diese Firma als Sahnehäubchen obendrauf eine Anzeige wegen vorsätzlicher Störung des Geschäftsbetriebes.
    Mal sehen, wer sich dann ärgert.........

    Grüße
    Snyder

  3. #33
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    Zitat Zitat von siebich Beitrag anzeigen
    Ich hoffe die Bandaufnahme war angesagt und vom Gegenüber am Telefon genehmigt. Dasselbe gilt für das Mithören via Lautsprecher.
    Mitschneiden ohne Erlaubnis des Betroffenen stellt eine Straftat dar. Also erhöhte Obacht.
    Es soll Menschen geben, die ein sehr gutes Gedächtnis habe und sofort ein Gesprächsprotokoll anfertigen. Wenn sie dazu eine (unberechtigte) Aufzeichnung benutzt haben, und dies nicht breit treten? Dann steht Aussage gegen Aussage. Das ist zwar nicht genug, aber besser als Nichts. Je mehr sich die negativen Gesprächsprotokolle häufen, desto schlechter ist die Position des Spammers.

  4. #34
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    @ sushibaby

    Zitat Zitat von sushibaby Beitrag anzeigen
    . nach 5 min "musste" er auflegen weil sein chef angeblich kam.
    Damit hat der Anrufer Dir unbewußt etwas verraten: Er hat Angst vor seinem Chef. Und zwar zu Recht! Denn dieser bezahlt seine Telefonsklaven nicht dafür, dass sie zum "Privatvergnügen" rumtelefonieren, sondern dafür, dass sie für ihn Umsatz machen. Alles, was von der Arbeit abhält, wird ihm wohl nicht gefallen.

    Und der gute Mann dürfte ziemlich sauer werden, wenn aus irgendeinem Grund auf einmal sogar eine UE ins Haus flattert und er dann feststellen muß, dass er wegen einiger pubertierender CCAs noch zur Kasse gebeten wird.

    In dem Zusammenhang: Dass die Adresse an andere Call-Center weitergegeben wird ist wohl eher Quatsch. Denn es ist kaum zu glauben, dass irgendwo ein CC-Betreiber darauf wartet von einem Spielchen spielenden CCA eine Adresse zu bekommen, die zwar keinen Umsatz aber dafür Stress und (möglicherweise) Kosten verursacht.



    dann der nächste anruf. und wieder. und wieder. und wieder.... von 15 bis 17 uhr im minutentakt. ungelogen.
    Statt gesetzeswidriger Maßnahmen gibt es, gerade in einer Firma, ganz andere Möglichkeiten.

    1. Bei häufigen Anrufen (bei unterdrückter Rufnummer kann man davon ausgehen, dass es wieder der freundliche Nerver ist) kann man immer wieder mal andere Mitarbeiter ans Telefon lassen. So hat man schon mal mehrere Zeugen. Und glaubwürdige Zeugen haben einen ähnlichen Beweiswert wie ein (legaler) Telefon-Mitschnitt!

    2. Man kann bei Gesprächsannahme sofort sagen, dass ab jetzt mitgeschnitten wird. Sollte ein überraschter CCA nicht sofort schalten sondern erst mal irgendwie gleich losplappern, hat man einen legalen Mitschnitt. (aber sooooo blöd sind auch CCAs selten )

    3. Man kann in Anwesenheit von Kollegen auch Informationsmaterial anfordern. Wichtig: Info-Material mehrmals betonen!! Kommt dann stattdessen eine Abbuchung vom Konto hat man gleich die Möglichkeit

    a) Strafanzeige zu erstatten

    b) eine strafbewehrte UE loszuschicken.

    Die Zeugen können zwar nicht aussagen, wass der CCA sagt, sehr wohl aber was Du gesagt hast. Deswegen die Betonung, dass man keinen Vertrag wünscht.

    In dem Zusammenhang möchte ich mich der Frage von FSnyder anschließen:
    Zitat Zitat von FSnyder Beitrag anzeigen
    Als Firma habt Ihr doch sicher einen Anwalt? Magst Du den nicht leiden, oder warum lässt Du ihn nicht ein bischen Geld verdienen?

    .....sich das Infomaterial mit der Adresse zuschicken lassen. Wenn das Infomaterial mit den Adressen der Störer da ist, bekommt jeder Einzelne vom Anwalt eine strafbewehrte UE.
    Sollte der Telefonterror über mehrere Tage gehen, hat man auch die Möglichkeit eine Fangschaltung einzusetzen. Die Kosten kann man beim Verursacher geltend machen.

    Der wird sich vielleicht auch bei seinen CCAs bedanken und ihnen das Gehalt um die verursachten Kosten kürzen. Obwohl ......... bei einem CCA-Gehalt bedeutet das vielleicht den Hungertod ..... und daran wollen wir doch auch nicht schuld sein.
    Mir gefallen 2 Arten von Cold Callern: Die, deren Geschäfte so schlecht gehen, dass sie den Gürtel enger schnallen müssen. Und die, die sich den Gürtel zum Engerschnallen nicht mehr leisten können.

  5. #35
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    Da hier bestimmt auch gewisse Leute mitlesen im Vorfeld erstmal nur kurz.

    - 1 Telefonat, ganz krummes und verworrenes Ding, was erst zum Schluss zum Thema kam, dazu später mehr
    - meine Kontonummer wurde mir bereits vorgesagt (ich hätte sie sonst nie herausgegeben)
    - keine Einwilligungen für Abbuchungen oder Vertragszusicherungen abgegeben, auch nichts unterschieben
    - keinen angekündigten Kontrollanruf abgenommen
    - Infomaterial dennoch zugeschickt bekommen -> als Werbungsspam wahrgenommen und beiseite gelegt, nach einiger Zeit durch ganz anderen Fall im Bekanntenkreis wieder auf diese Geschichte aufmerksam geworden und hier gelandet.
    - In Infomaterial irgendwo sicher enthaltene Widerrufsfrist ist jedenfalls verstrichen.
    - ~4 Wochen später Abbuchung vom Konto
    - paar Tage danach Abrechnung für den Monat erhalten, darin steht was mit Widerrufsrecht der Abrechnung im Kleingedruckten.

    Soll ich nun noch in Widerspruch gehen oder in Widerruf, oder beides.
    Widerruf würde sich dann auf die aktuelle Monatsabrechung beziehen? Gibts da irgend ne Klausel, zb. nur zu meiner Rechtlichen Absicherung im voraus" o.ä.? Weil eigentlich ist ja kein wirksamer Vertrag zustande gekommen.
    Falls beides dann in getrennten Einschreiben oder in einem zusammen.
    Zurückbuchen könnte ich den Betrag noch. Die 6 Wochen sind noch nicht vorbei.

    Was meint ihr?

    PS:
    Habe das wiki alles bereits durchgelesen, bin dennoch im unklaren, wie es nun am besten wäre. Die zugesendete Abrechnung verunsicherte mich wieder.
    Ich erwarte keine Rechtsberatung, wäre aber für jeden Tipp echt dankbar.

  6. #36
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    Nun, wenn ich Deine Stichpunkte lese und diese mit dem Wikiartikel Widerspruch - Widerruf - Kündigung / Begriffserläuterung vergleiche, würde ich für mich, wenn ich in dieser Lage wäre, zu der Entscheidung kommen, dass ich keinen Vertrag eingegangen bin und somit auch nichts Widerrufen muss.
    Von mir würde es einen Widerspruch und eine Anzeige wg. der Abbuchung geben. Das ist aber auch schon das höchste der Gefühle (das mit dem Widerspruch).
    Nun so würde ich es machen. Aber Du bist ja nicht ich (ist auch gut so, mir reichen schon meine jetzigen gespaltenen Persönlichkeiten ). Deswegen musst Du selbst entscheiden, was Du machst.
    Man muss auch mal von sich ausgehen, denk ich
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  7. #37
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    Achso, so war auch mein bisheriger Gedanke.
    Aber wäre es nicht sicherer auch für diese Abrechnung explizit in Widerruf zu gehen? Mir kommt es ja fast so vor, also ob die mit der Abrechnung überhaupt erstmal irgend ein Vertragsverhältnis bestätigt haben wollen? Aber vielleicht auch eine Falle? Dann wäre ich ja sogar noch innerhalb der Widerrufsfrist.

    PS.
    In der Abrechnung sehe ich auch zum erstem mal meine "Kunden"-nummer. Im Infomaterial war nichts dergleichen.

  8. #38
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    Lese Dir den obigen Link zur Begriffserläuterung mal gut durch!
    Vor allem den Teil der auf die Bedeutung von "Widersprüchen bei angeblich geschlossenen Verträgen" eingeht!
    Man muss auch mal von sich ausgehen, denk ich
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  9. #39
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    Ok, das hat mich überzeugt. Vielen Dank.
    Zurückbuchen und Widerspruch.
    Die sollen mir erstmal meinen angeblichen Vertrag vorlegen.

    Könnte sonst fatal für mich ausgehen. Außerdem so ein Widerspruch schadet ja auch nix, im Gegenteil. Und alles andere rennt ja nicht so schnell weg. ^^

    Ist echt zum ausflippen, was die in diesem Lande mit den Leuten alles machen (dürfen)

    Edit:
    Achso soll ich auf das Widerspruchsschreiben meine auf der Abrechnung angegebene Kunden-Nummer mit draufschreiben ?
    So zur besseren Einordnung. Oder würdet ihr das nicht machen?
    Geändert von Zero1 (05.05.2008 um 13:34 Uhr)

  10. #40
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    Ich hab auf meinen Widerspruch "angebliche Kundennummer" geschrieben, damit auch klar ist, dass ich kein Kunde bin, keiner sein will und keiner sein werde.
    LG ziemlichsauer

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