Mumpitz. Du verstehst es immer noch nicht. Du kannst als Registrar in Vorleistung gehen und dich selbst eintragen. Aber dann übernimmst du auch die Haftung, bzw. übermittelst stante pede die ladungsfähige Anschrift deines Vertragspartners bei einer Anfrage. Ohne diese hättest du ja eh keinen Vertrag.
Und wie man rel. rechtssicher Verträge, gar mit Firmen, abschließt, darfst du dich gerne bei einer Fortbildung informieren.
Nun, wenn er die bei euch (wer eigentlich?) oder einem anderen deutschen Anbieter abschließt, s. oben. Ansonsten ist es irrelevant, da diese Konstellationen die Domäne Deutschland verlässt.
Nein, es geht nicht darum, den Hoster generell haftbar zu machen. Nur wenn er richtigen Mist baut.
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