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Thema: Was mache ich, wenn mir am Telefon einen Gewinnspielvertrag aufgeschwätzt wurde?

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  1. #1
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Standard Was mache ich, wenn mir am Telefon einen Gewinnspielvertrag aufgeschwätzt wurde?

    Hier eine Infosammlung für alle, die am Telefon einer Teilnahme an einer Lotterie/Gewinnspiel zugestimmt haben und jetzt da wieder raus möchten.
    Wenn Sie ganz sicher keiner Spielteilnahme zugestimmt haben, und jetzt eine Abbuchung vom Konto feststellen bzw. eine "Auftragsbestätigung" des Anbieters erhalten haben, lesen Sie [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] weiter.

    Es gibt eine neue Gewinnspiel-Abzockmasche, dabei wird das Geld nicht über das Girokonto, sondern über die Telefonrechnung abgebucht. Wenn Sie davon betroffen sind, lesen Sie [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] weiter.


    -------------------------------
    In der Zwischenzeit ist die Rechtslage für die Betroffenen noch viel besser geworden. Seit dem 09.10.2013 ist die Gesetzesnovelle gegen unseriöse Geschäftspraktiken wirksam. Ein neuer Absatz 3 wurde in den § 675 BGB eingefügt, und dort wird eindeutig festgelegt, dass Verträge für Gewinnspieleintragungen zwingend schriftlich geschlossen werden müssen.

    Das bedeutet für Dich: alles, was Du bei so einem Gewinnspielanruf gesagt hast (oder auch nicht), interessiert rechtlich überhaupt nicht. Es kann bei dem Anruf in keinem Fall ein wirksamer Vertrag entstehen. Solange Du nicht irgend etwas Schriftliches unterschrieben hast, hast Du nichts zu befürchten. Als Betroffener musst Du gar nichts. Das einzige, was Du "musst", ist: schön auf Dein Girokonto aufzupassen und ggf. abgebuchte Beträge durch Deine Bank rückbuchen zu lassen.

    Wenn es schon auf keinen Fall einen mündlich geschlossenen Vertrag geben kann, dann musst Du auch nichts widerrufen, nichts kündigen, und nicht widersprechen.

    Man braucht auch keine Angst vor Gesprächsmitschnitten sogenannter "Kontrollanrufe" zu haben. Selbst, wenn man dort zu irgend etwas "Ja" gesagt haben sollte: es ist null und nichtig, und diese albernen Anrufe beweisen allenfalls, "dass irgendwo irgendein Fuchs irgendeine Gans eventuell gestohlen haben könnte" , aber mehr auch nicht. Ein Vertragsschluss lässt sich damit fast nie beweisen. Denn bei diesen "Gesprächen" gibt es fast immer gleich mehrere grobe Mängel:

    • Der Name und der Geschäftssitz Deines "Vertragspartners" wird Dir nicht mitgeteilt. Es wird Dir nur irgendein nichtssagender Phantasiename wie "Deutscher Supertrulli" oder "Glücksgewinnkeks 24" genannt, aber das sind i.d.R. keine existierenden Firmen. Mit einem Phantom gibt es aber schon keinen Vertrag.
    • Weiter geht es dann mit der Beschreibung des Leistungsangebots, die strittig oder mißverständlich bleibt.
    • Ohne das vorangegangene Verkaufsgespräch sind diese "Kontrollanrufe" wertlos, wenn ein Mitschnitt des eigentlichen vorherigen Verkaufsgesprächs nicht vorgelegt wird.

    Also: die Rechtsgrundlage der Gewinnbimmelabzocker steht auf absolutem Treibsand. Bisher sind daher auch hier folgerichtig Fälle von Prozessen noch nie bekannt geworden. Die Klabautermänner wissen auch ganz genau, warum sie niemals vor Gericht gehen.

    Sollten Gelder vom Konto abgebucht werden, dann lässt man das von seiner Bank wieder zurückbuchen. Rabiat und rücksichtslos. Das kostet einen selbst zunächst mal nichts, jedoch den Abbucher Rücklastschriftgebühr (ca. 8-15 Euro pro Vorgang). Sollte man bis dahin noch keine Post vom Gewinnspielbetreiber haben, so wird der spätestens jetzt herumnölen und Geld haben wollen.

    Geld haben wollen und dieses vom Gericht auch zugesprochen zu bekommen, sind jedoch zweierlei Dinge.
    Die Gewinnspiel-Abzocker wissen selbst ganz genau, dass die Rechtsgrundlage ihrer Forderungen äußerst dünn ist, weil bei diesen schlecht geführten Werbegesprächen am Telefon aufgrund grober Informationsmängel meistens kein wirksamer Vertrag zustandekommt.
    Daher versuchen die das in aller Regel nicht, vor Gericht durchzusetzen.

    Weitere Infos zu dem Problem findet man hier:
    Gewinnspiel-Betrug - Abzocke am Telefon - Callcenter-Terror Infos rund um Gewinnspielabzocke
    Telefonisch abgeschlossene Verträge Wann habe ich einen Vertrag am Telefon abgeschlossen?
    Widerspruch - Widerruf - Kündigung / Begriffserläuterung Warum "Widerruf"? Eine Info über versch. Begriffe.
    Widerrufsrecht Alles rund um das Widerrufsrecht
    Zustellmöglichkeiten Wie stelle ich sicher, das mein Schreiben auch beweisbar dort angekommen ist?
    Inkassobüros Wenn böse Mahnungen

    Für Angehörige, die abgezockten Senioren helfen wollen:
    Senioren_vor_Abzocke_schützen

    Sollte es zu einer Abbuchung vom Konto kommen, obwohl keine
    Abbuchungserlaubnis erteilt, bzw. inzw. entzogen wurde, dann empfiehlt
    es sich, eine Strafanzeige zu stellen.
    Strafanzeige

    Wenn Mahnungen von Rechtsanwälten oder Inkassbüros kommen, sollte man Strafanzeige wegen Beihilfe zum versuchten gewerbsmäßigen Betrug gegen diesen Mahnhecht erstatten. Insbesondere sollte man in der Strafanzeige erwähnen, dass das Inkassobüro bzw. der Anwalt behauptet, es gebe einen mündlichen Vertrag und daher auch einen Zahlungsanspruch. Damit ist der Betrugsvorsatz erwiesen, denn einem Inkassofachmann oder Anwalt muss als rechtskundige Person bekannt sein, dass es ein Textformerfordernis nach § 675 Abs. 3 BGB gibt. Das bewusste Verschweigen dieser Tatsache gegenüber dem rechtsunkundigen Verbraucher begründet den Betrugsvorsatz.

    Man kann auch Mitteilung an das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BAFIN") machen, besonders dann, wenn ein dubioser "Zahlungsdienstleister" abgebucht hat, der die Gelder dann irgendwohin nach Zypern oder Liechtenstein weiter verschiebt. Hier ist fast immer Steuerhinterziehung und Geldwäsche im Spiel.

    Bitte auch beachten:
    Telefonische "Abbestellungen" oder "Stornierungen" bei der "Service-Hotline"
    des Unternehmens dienen mehr oder weniger Deinem Privatvergnügen, haben aber im Streitfall in punkto Beweiswert etwa den Stellenwert wie ein Zwiegespräch mit Deiner Toilettenschüssel!
    Bedenke, dass Dir am Telefon alles und nichts "bestätigt" oder "zugesichert"
    werden kann.
    Ein Nachweis darüber ist Dir jedoch leider im Streitfall regelmäßig unmöglich!
    Tatsächlich werden solche mündlich getroffenen Absprachen/Zusicherungen seitens der beteiligten Unternehmen später nicht selten einfach bestritten.
    Jegliche Kommunikation mit diesen Unternehmen sollte ausschließlich schriftlich per Einschreiben geführt werden!

    Was kann noch so passieren?
    Beliebt ist es, den Druck durch Schreiben von Inkassobüros zu erhöhen, mehr dazu hier:
    Inkassobüro, oder hier: Zahlungsforderung, der Werdegang
    In sehr seltenen Fällen versuchen es manche Firmen dann auch noch mit
    einem gerichtlichen Mahnbescheid. Dies bedeutet aber nicht, dass die
    Forderung tatsächlich zurecht besteht! Das Gericht prüft die Rechtmäßigkeit
    einer Forderung nicht. Was man dann machen sollte erfährt man hier: Mahnbescheid.

    Viele weitere Infos findet man auf der Übersichtsseite (Portal) des Wikis.
    Einfach mal stöbern: Portal

    Suchbegriffe: Abzocke, Gewinnspiel, Telefon, Vertrag, Werbung, Abbuchung, Konto, Lastschrift, Lotto
    Geändert von Goofy (02.11.2013 um 21:01 Uhr)
    Goofy
    ______________________________
    Weisheiten des Trullius L. Guficus, 80 v.Chr.:
    "Luscinia, te pedem supplodere audio" - Nachtigall, ick hör dir trapsen
    "Vita praediolum eculeorum non est" - Das Leben ist kein Ponyhof
    "Avia mea in stabulo gallinario rotam automotam vehit" - Meine Oma fährt im Hühnerstall Motorrad
    "Sed illi, dicito: me in ano lambere potest" - Jenem aber, sag es ihm: er kann mich am Arsch lecken

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