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Thema: Reise gewonnen? Oder eher Schulden gewonnen?

  1. #1
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    Standard Reise gewonnen? Oder eher Schulden gewonnen?

    Hallo, da ich meinen Fall im Forum noch nicht gefunden habe mache ich einfach mal ein neues Thema auf. Unzwar geht es darum, dass ich am Montag eine Reise gewonnen haben soll. Ich wurde von einem Callcenter angerufen, leider habe ich keine Nummer, da ich in Eile war. An dem Gewinnspiel hab ich tatsächlich mitgemacht und ich habe auch mit einer richtigen Person gesprochen. Die Nummer wurde unterdrückt und ich sollte auch nirgendwo hin zurückrufen. Sie haben auch meine Kontodaten nicht. Die Person am Telefon sagte mir dass die Tickets sofort zugeschickt werden. Aber SOFORT wär dann schon am Mittwoch bei mir angekommen? Und Antworten auf Mails bekomme ich nicht.
    Muss ich mir nun Sorgen machen, dass mich das teuer zu stehen kommt?
    Lg Amitiel

  2. #2
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Mit der Teilnahme an einem "Gewinnspiel" kann prinzipiell kein Vertrag zustandekommen, der Dich an eine Zahlung bindet. Ich kann hier natürlich nicht wissen, was besprochen wurde. Aber es ist äußerst unwahrscheinlich, dass der Anbieter Dir irgendwas kostenpflichtiges reindrücken kann. Wenn er das versucht, hast Du 1001 Möglichkeiten, um das mit Hilfe der Verbraucherberatung oder eines Anwalts anzufechten.

    Bitte auch lesen:
    Telefonisch abgeschlossene Verträge

    Allerdings hast Du denen dummerweise Deine Adressdaten ausgeliefert und darfst Dich jetzt in Zukunft an regem Telefon- und Briefspam erfreuen, weil nicht auszuschließen ist, dass Deine Daten weitergegeben werden.
    Goofy
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  3. #3
    Neues Mitglied
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    Das hört sich ja gut an. Naja, den Telefonterror kenn ich schon....bei meinem Freund ruft mind. einmal am Tag ein Callcenter an und die Teilnahmebedingungen beinhalteten die Weitergabe von meinen Daten, das wusste ich. Mal gucken ob die sich nochmal melden.

  4. #4
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Die Teilnahmebedingung, nach der eine Weitergabe persönlicher Daten zur Telefonwerbung seitens "Werbepartner" erfolgen darf, ist nach geltender Rechtsprechung als nichtig zu betrachten.
    Wer solche Daten an einen unlauter arbeitenden Unternehmer verkauft, macht sich als Mitstörer für diese unlauteren Praktiken mit haftbar.
    Die Crux ist nur, dass der Weg der Daten i.d.R. nur schwer beweisbar nachzuverfolgen ist.

    Bei Telefonanrufen "einmal täglich" durch ein CC lohnt sich sicher eine Fangschaltung.
    Ein guter Anwalt freut sich darüber und holt auch mindestens die Kosten für die Fangschaltung wieder herein.
    Goofy
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