[Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]Pressemitteilung von: WAGNER HALBE Rechtsanwälte - Köln v. 19.05.08
(openPR) - Viele Verbraucher reagieren verunsichert, wenn sie überraschende Post eines Inkassounternehmens im Briefkasten finden und sich plötzlich einer bis dato völlig unbekannten Forderung ausgesetzt sehen:
„Der Gesamtbetrag ist binnen 10 Tagen zu zahlen! Nach Ablauf dieser Frist werden wir uns die Forderung abtreten lassen und ein gerichtliches Mahnverfahren gegen Sie einleiten, wodurch erhebliche Kosten für Gericht und Anwalt, nötigenfalls auch Vollstreckungskosten für den Gerichtsvollzieher, auf Sie zukommen. Ein gerichtliches Vollstreckungsverfahren kann ich außerdem negativ auf Ihre eigene Kreditwürdigkeit auswirken. Zahlen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse innerhalb der gesetzten Frist...“
Dieser harte Forderungston wird meist durch eine offiziell wirkende Gestaltung des Forderungsschreibens verstärkt.
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