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Thema: Dubiose Zahlungsaufforderung eines Inkassobüros

  1. #1
    Dave Nul Avatar von Werbehasser
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    Standard Dubiose Zahlungsaufforderung eines Inkassobüros

    Pressemitteilung von: WAGNER HALBE Rechtsanwälte - Köln v. 19.05.08
    (openPR) - Viele Verbraucher reagieren verunsichert, wenn sie überraschende Post eines Inkassounternehmens im Briefkasten finden und sich plötzlich einer bis dato völlig unbekannten Forderung ausgesetzt sehen:
    „Der Gesamtbetrag ist binnen 10 Tagen zu zahlen! Nach Ablauf dieser Frist werden wir uns die Forderung abtreten lassen und ein gerichtliches Mahnverfahren gegen Sie einleiten, wodurch erhebliche Kosten für Gericht und Anwalt, nötigenfalls auch Vollstreckungskosten für den Gerichtsvollzieher, auf Sie zukommen. Ein gerichtliches Vollstreckungsverfahren kann ich außerdem negativ auf Ihre eigene Kreditwürdigkeit auswirken. Zahlen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse innerhalb der gesetzten Frist...“
    Dieser harte Forderungston wird meist durch eine offiziell wirkende Gestaltung des Forderungsschreibens verstärkt.
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Geändert von mareike26 (21.05.2008 um 13:48 Uhr) Grund: Ich kanns net aendern...Urheberrecht
    "Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand"

  2. #2
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    Standard

    „Der Gesamtbetrag ist binnen 10 Tagen zu zahlen! Nach Ablauf dieser Frist werden wir uns die Forderung abtreten lassen
    Irgendwie habe ich da was im Kopf, das Inkassos nicht Ihre Inkassogebühren (also als Inkasso auftreten dürfen) berechnen dürfen, wenn Sie die Forderung abgetreten bekommen haben.
    Da ist doch wohl dann eine Meldung an den „Zugelassen vom Präsidenten des Amtsgerichts“ fällig.

    Zudem darf doch ein Inkassounternehmen einen nicht mehr belästigen, wenn man die Forderung als strittig erklärt und als Inkasso dürfen diese auch kein gerichtl. Mahnbescheid stellen. Dies steht nur dem Gläubiger zu, soweit meine Kenntnisse da hinreichen.
    Man muss auch mal von sich ausgehen, denk ich
    und nicht immer nur von der eigenen Befindlichkeit

    Matthias Beltz (* 31. Januar 1945 in Wohnfeld/Vogelsberg; + 27. März 2002 in Frankfurt am Main)
    Übers Forum erst mal nicht zu erreichen. Wer was von mir will, bitte hier rüber melden:
    Anonymer Kontakt zu Gaston: https://privacybox.de/gaston.msg | Update: Da es sich um einen anonyme Mailbox handelt, bitte Namen und Mailadresse im Text hinterlassen, wenn man Antwort wünscht.

  3. #3
    Urgestein Avatar von Wuschel_MUC
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    Standard Abtretung, Prozessagent...

    Zitat Zitat von Gaston Beitrag anzeigen
    Irgendwie habe ich da was im Kopf, das Inkassos nicht Ihre Inkassogebühren (also als Inkasso auftreten dürfen) berechnen dürfen, wenn Sie die Forderung abgetreten bekommen haben.
    Da ist doch wohl dann eine Meldung an den „Zugelassen vom Präsidenten des Amtsgerichts“ fällig.

    Zudem darf doch ein Inkassounternehmen einen nicht mehr belästigen, wenn man die Forderung als strittig erklärt und als Inkasso dürfen diese auch kein gerichtl. Mahnbescheid stellen. Dies steht nur dem Gläubiger zu, soweit meine Kenntnisse da hinreichen.
    Hier mein Vorlesungswissen von anno Tobak:
    • Der Abtretende haftet für das Bestehen der Forderung, nicht jedoch für die Durchsetzbarkeit. Eine Abtretung wäre daher IMHO gültig, macht aber eine ungerechtfertigte Forderung nicht gültig. Der Begünstigte könnte vom Abtretenden ggf. Schadenersatz verlangen.
    • Ein Inkassobüro könnte im Prozess als "ungeeigneter Vertreter" abgewiesen werden, wenn es gemäß [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] gewerbsmäßig fremde Rechtsangelegenheiten vor Gericht besorgt, ohne Anwalt zu sein.
    Das müsste sogar ein HALBEr Rechtsanwalt wissen...

    Wuschel
    Wer mir was tut, sei auf der Hut!

  4. #4
    Mitglied Avatar von Sherlock
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    Zitat Zitat von Gaston Beitrag anzeigen
    .
    Da ist doch wohl dann eine Meldung an den „Zugelassen vom Präsidenten des Amtsgerichts“ fällig.
    Landgerichtspräsidetn
    Geändert von Gaston (22.05.2008 um 17:36 Uhr) Grund: Repariert
    Im Dienste der Spambekämpfung!

  5. #5
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    Zitat Zitat von Sherlock Beitrag anzeigen
    Landgerichtspräsidetn
    Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Allgemein ist es der Präsident des Amtsgerichtes, da das Amtsgericht ja auch das Handelsregister führt. Ist das Amtsgericht jedoch so klein, dass es statt eines Präsidenten nur einen Direktor hat, dann führt der Präsident des Landgerichtes die Aufsicht. Ihm wird dann jedoch vom Amtsgericht zugearbeitet.

    Nixfon

  6. #6
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    Zitat Zitat von Wuschel_MUC Beitrag anzeigen
    [*]Ein Inkassobüro könnte im Prozess als "ungeeigneter Vertreter" abgewiesen werden, wenn es gemäß [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] gewerbsmäßig fremde Rechtsangelegenheiten vor Gericht besorgt, ohne Anwalt zu sein.
    Das dürfte aber nicht zutreffen, wenn die Forderung in Folge der Abtretung eine eigene Forderung wurde. In dem Fall kann und sollte man als Gegner aber auf Herausgabe der Abtretungsurkunde nach §401BGB bestehen, die es im Masseninkassogeschäft nicht immer gibt. Da gibts oft nur einen Rahmenvertrag und die Einzeldaten werden elektronisch übermittelt. Also ohne unterschriebene Abtretung für jeden einzelnen Fall.

    Ohne diese Urkunde keine Kohle - daran ist schon manche Inkassofirma vor Gericht gescheitert.

    Gruß Nixfon

  7. #7
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    Zitat Zitat von nixfon Beitrag anzeigen
    Das dürfte aber nicht zutreffen, wenn die Forderung in Folge der Abtretung eine eigene Forderung wurde.
    Wo wir aber wieder beim Thema wären, dass es sich dann aber nicht mehr um das Inkassobüro handelt, sondern um den Gläubiger, somit nix mit Inkasso-Gebühren und Brife als Inkasso.
    Ergo Meldung an den zuständigen Präsidenten(in) des zuständigen Gerichtes. (So, nun müssten aber alle zufrieden sein )
    Man muss auch mal von sich ausgehen, denk ich
    und nicht immer nur von der eigenen Befindlichkeit

    Matthias Beltz (* 31. Januar 1945 in Wohnfeld/Vogelsberg; + 27. März 2002 in Frankfurt am Main)
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  8. #8
    Neues Mitglied
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    Zitat Zitat von Gaston Beitrag anzeigen
    Wo wir aber wieder beim Thema wären, dass es sich dann aber nicht mehr um das Inkassobüro handelt, sondern um den Gläubiger, somit nix mit Inkasso-Gebühren und Brife als Inkasso.
    Ja, das Inkasso-Büro ist dann der Gläubiger. Inkasso-Gebühren dürfen sie dann nicht mehr verlangen, es sei denn, diese Kosten sind vor der Abtretung angefallen und damit bereits Bestandteil der abgetretenen Forderung.

    Interessant ist aber, wie ein Inkasso-Büro nun bei den Schreiben zwischen Inkasso-Schreiben und Mahnung auf eigene Rechnung sauber unterscheiden soll.

    Nixfon

  9. #9
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    Der Gesamtbetrag ist binnen 10 Tagen zu zahlen! Nach Ablauf dieser Frist werden wir uns die Forderung abtreten lassen
    Na mit solch einem Spruch dürfte eine Vorherige Inkassotätigkeit nicht besonders glaubwürdig sein. Erst recht nicht die Berechnung dieser Inkassotätigkeit.
    Man muss auch mal von sich ausgehen, denk ich
    und nicht immer nur von der eigenen Befindlichkeit

    Matthias Beltz (* 31. Januar 1945 in Wohnfeld/Vogelsberg; + 27. März 2002 in Frankfurt am Main)
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  10. #10
    Senior Mitglied Avatar von DJANGO
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    Standard

    Zitat Zitat von nixfon Beitrag anzeigen
    Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
    Auch innerhalb eines Bundeslandes kann es beide Zuständigkeiten geben, wie z.B. bei den für die Nutzlosbranche zuständigen Inkasso-Hauptakteuren.
    Für die DIS Deutsche Inkassostelle GmbH Eschborn ist beispielsweise der Amtsgerichtspräsident Frankfurt zuständig, für die Proinkasso GmbH Hanau der Präsident des Landgerichts Hanau.
    Requiem für die Grünen oder aber: "Auch Sonnenblumen welken, wenn man sie mit zuviel Sch**ße düngt"

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