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Thema: Dreiste Antwort auf T5F

  1. #1
    Mitglied
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    Böse Dreiste Antwort auf T5F

    Hallo zusammen,

    letzte Woche habe ich eine Spammail für einen Stromanbieter-Wechsel-Portal von einer anderen Firma erhalten. Meine T5F-Anfrage habe ich an den Spam-Absender und an den Inhaber der beworbenen Seite geschickt.

    Gestern erhielt ich dann Antwort der Firma, die die unverlangte Werbung geschickt hat. Diese will ich Euch nicht vorenthalten:

    Sehr geehrter Herr [piep],

    zunächst teilen wir Ihnen mit, das wir selbstverständlich nur Adressdaten verwenden, deren Herkunft wir nachweisen können und deren Einverständnis zum Empfang von Werbemails vorliegt.

    Wunschgemäß bestätigen wir Ihnen, das wir Ihre Emailadresse [piep] aus unserem Verteiler rückstandslos löschen werden. Weitere Adressdaten können wir derzeit nicht mit Ihnen in Verbindung bringen bzw. liegen uns nicht vor.

    Ein wirtschaftlicher Nutzen aus der Verwendung Ihrer Daten ist nicht gegeben. Ferner können wir versichern, das von unserer Seite niemals eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt ist bzw. erfolgen wird.

    Zur Bewertung Ihrer Vorwürfe bzw. Einschätzung der rechtlichen Situation haben wir den Versand unserer Newsletter bis a.w. eingestellt. Dies ist mit Umsatzausfällen erheblichen Ausmasses verbunden, darüber hinaus entstehen uns permanente Kosten in Form von Servermieten etc., die losgelöst von deren Verwendung zu zahlen ist. Die Aufzählung hat keinesfalls erschöpfenden Charakter.

    Zur besseren Einschätzung Ihrer Situation teilen wir Ihnen daher mit, das wir diese Ansprüche im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung geltend machen werden.

    Mit freundlichen Grüßen
    Der letzte Absatz ist schon grandios, oder?
    Außerdem: Wenn doch rechtlich alles in Ordnung ist, warum stoppen die dann den Newsletter. Und die Antwort, WOHER meine Daten stammen, sind sie mir auch schuldig geblieben ...


    Viele Grüße,
    Fwac

  2. #2
    Senior Mitglied
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    Ja, die Drohung ist dreist aber letztlich doch eher peinlich und lustig, da offensichtlich unbegründet. Interessant wären jetzt natürlich noch die Namen der beteiligten Firmen.

  3. #3
    Deekaner Avatar von deekay
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    Standard

    Dies ist mit Umsatzausfällen erheblichen Ausmasses verbunden, darüber hinaus entstehen uns permanente Kosten in Form von Servermieten etc., die losgelöst von deren Verwendung zu zahlen ist.
    Na da bin ich auf eine Kostenaufstellung aber gespannt....
    "Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."

    (Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)

  4. #4
    Mitglied Avatar von plus1
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    Ein wirtschaftlicher Nutzen aus der Verwendung Ihrer Daten ist nicht gegeben. Ferner können wir versichern, das von unserer Seite niemals eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt ist bzw. erfolgen wird.
    Ich dachte die haben mit einer Werbung
    für ein anderes Unternehmen gespamt?
    Haben die dafür kein Geld kassiert?

    Frech - wirkt auf mich wie ein Einschüchterungsversuch..
    Würd mich interessieren wer so dreist ist.
    Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken, dass er sich auf die Reise freut !!

  5. #5
    Urgestein Avatar von Wuschel_MUC
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    Die Frage "wo haben Sie meine Daten her und wann soll ich dem Versand von Werbesendungen zugestimmt haben" ist damit nicht beantwortet.

    Wuschel
    Wer mir was tut, sei auf der Hut!

  6. #6
    Chinchilla
    Gast

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    Sie spamen obwohl sie angeblich keinen wirtschaftlichen Nutzen haben und wollen Dich auf Schadensersatz verklagen für die Umsatzausfälle, die Du mit Deiner Forderung aus dem T5F ausgelöst hast?!

    Irgendwie bischen widersprüchlich... Haben wir eigentlich einen Thread zur Sammlung kurioser/lustiger Spammails und Antworten dieser Art?

    Haben sie das angeblich vorhandene Einverständnis denn vorgelegt?

  7. #7
    Senior Mitglied
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    Einfach kurz gem. 34 BDSG auf Auskunft klagen.

  8. #8
    Mitglied Avatar von TheDoctor
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    443

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    Bah, zu viel Arbeit ggf. auch noch verbunden mit unkalkulierbarem Kostenrisiko, wenn der Versender nur 'ne 1 Euro UG/Ltd. oder ähnliches ist.

    Lieber erst mal andere für sich arbeiten lassen - sprich den zuständigen Datenschutzbeauftragten auf den Hals hetzen. Dabei nicht vergessen, auf die schlechte Finanzlage in den Landeskassen hinzuweisen und anregen, dass man doch entsprechende Bußgelder gemäß [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] verhängen sollte

    (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
    [...]
    8a.
    entgegen § 34 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 3, entgegen § 34 Absatz 1a, entgegen § 34 Absatz 2 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, oder entgegen § 34 Absatz 2 Satz 5, Absatz 3 Satz 1 oder Satz 2 oder Absatz 4 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt oder entgegen § 34 Absatz 1a Daten nicht speichert,

    [...]
    (3) Die Ordnungswidrigkeit kann im Fall des Absatzes 1 mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro, [...] geahndet werden. Die Geldbuße soll den wirtschaftlichen Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat, übersteigen. Reichen die in Satz 1 genannten Beträge hierfür nicht aus, so können sie überschritten werden.
    Solltest Du also tatsächlich korrekt gemäß §34 Bdsg Auskunft verlangt haben, und Spammy hat bloß Floskeln zurückgeschickt, dann kann (IMHO) kaum ein klarerer Vorsatz vorliegen
    Mit seinen Möchtegern-Drohgebärden hinsichtlich Umsatzausfällen gesteht er sogar zu, dass sein Verhalten mit der Absicht passiert ist, sich oder einen anderen zu bereichern.
    Damit ist ggf. sogar noch mehr drin, aber ich überlasse es dem interessierten Bespammten, sich in Bdsg §43 Abs. 2 & § 44 Bdsg einzulesen - den Fall hatte ich bisher selber noch nicht
    „Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“ (Albert Einstein)

  9. #9
    Mittwoch
    Gast

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    Neben dem Datenschutzbeauftragten dürfte das auch die Wettbewerbszentrale interessieren, immerhin ist der Strommarkt - wenn man PolitikerInnen reden hört - ja ein Musterbeispiel für funktionierenden Wettbewerb in einem liberalisierten Umfeld *hüstel**kicher*

    Schönen Gruß
    Mittwoch

  10. #10
    BOFH Avatar von exe
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    Die Jungs sind ja schmerzfrei. Ich würde ergänzend Strafanzeige wegen Nötigung erstatten.
    Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie und billiger Polemik enthalten. Die Schöpfungshöhe ist technisch bedingt.

    Wir müssen die Religion des anderen respektieren, aber nur in dem Sinn und dem Umfang, wie wir auch seine Theorie respektieren, wonach seine Frau hübsch und seine Kinder klug sind.
    Richard Dawkins

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