Das mit dem Widerruf ist so eine Sache.

Du hast das Recht, zu widerrufen, das ist unbestritten, so lange du keine gültige Widerrufsbelehrung erhalten hast.


Aber unabhängig davon hast du eine Einzugsermächtigung erteilt, damit war die Abbuchung gerechtfertigt.
Und damit ist die Bank nicht verpflichtet, zurückzubuchen.

Verträge gelten halt auch, wenn sie mündlich abgeschlossen werden.
Und aus einem illegalem Vorgang(Cold-Call) kann trotzdem ein rechtsverbindlicher Vertrag entstehen.


Wenn du jetzt widerrufst, besteht immer noch das Problem, dass der Widerruf zwar gültig ist, du aber das Geld nicht einfach zurückbuchen kannst(zumindest, wenn die Bank von der Einzugsermächtigung weiß), sondern es dir der Spammer zurückzahlen muss. Das Einzuklagen kann aber schwierig werden.