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Thema: Ipsos über Trendtest GmbH

  1. #1
    Neues Mitglied
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    Beiträge
    33

    Standard Ipsos über Trendtest GmbH

    Hi,

    heute nervt mich per Telefon so ein Schwachmat von der Trendtest GmbH aus Berlin im Auftrag der Ipsos Marktforschung GmbH Hamburg.
    Hatte mit den Kollegen schon jemand Erfahrung gemacht ? Wer stellt da die Daten - Trendtest oder Ipsos selbst und wie werden die erhoben ? Jemand eine Ahnung ?
    Kam mit nicht unterdrückter Nummer rein: 030 - 78 78 31 18

    Jaiko

  2. #2
    Felix1965
    Gast

    Standard

    Ich nehme schon seit Jahren an schriftlichen Meinungsumfragen (und nicht nur) von Ipsos teil, die oft auch in Zusammenarbeit mit Partnerunternehmen durchgeführt werden (Trendtest sagt mir allerdings nichts).
    Ab und zu wird man gefragt, ob man, wenn man ins Profil passt, zu einer telefonischen (Folge)befragung bereit ist, was ich immer verneine und bin auch wirklich noch nie von Ipsos oder anderen Umfrageinstituten angerufen worden.

    Gruß,
    Felix

    P.S. Allerdings nehme ich auch nie irgendwo teil oder melde mich an (auch bei keinem Gewinnspiel, Community, Firmenseite), wo die Angabe einer Telefonnummer zwingend erforderlich ist.
    Geändert von Felix1965 (12.11.2008 um 20:39 Uhr)

  3. #3
    mareike26
    Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Felix1965 Beitrag anzeigen
    Ich nehme schon seit Jahren an schriftlichen Meinungsumfragen (und nicht nur) von Ipsos teil,
    (...)
    und bin auch wirklich noch nie von Ipsos oder anderen Umfrageinstituten angerufen worden.
    Ja was denn nun?

  4. #4
    Felix1965
    Gast

    Standard

    Ja was denn nun?
    Wie jetzt?
    Schriftliche Umfragen sind schriftlich. Meist ist das online oder ich bekomme die Unterlagen per Post. Dazu sind doch keine Telefonate nötig.

  5. #5
    mareike26
    Gast

    Standard

    *klonk*...

  6. #6
    mareike26
    Gast

    Standard

    Allerdings:

    OLG Stuttgart - 2 U 95/01, (betr.: Telefon-Werbung) vom 17.01.2002:
    Ein Telefonanruf im Privatbereich zu Werbezwecken verstößt grundsätzlich gegen die guten Sitten des Wettbewerbs. Ausnahme: wenn der Angerufene zuvor ausdrücklich oder stillschweigend sein Einverständnis mit einem solchen Anruf erklärt hat. Die Telefonwerbung ist eine besonders schwerwiegende Beeinträchtigung der Privatsphäre des Angerufenen. Sie ist ein grober Mißbrauch des vom Inhaber im eigenen Interesse und auf eigene Kosten unterhaltenen Telefonanschlusses. Die gleichen Grundsätze wie für eine unaufgeforderte Telefonwerbung gelten auch für unaufgeforderte Verbraucherumfragen, die von Marktforschungsunternehmen in gewerblichem Auftrag durchgeführt werden.

  7. #7
    Felix1965
    Gast

    Standard

    Ausnahme: wenn der Angerufene zuvor ausdrücklich oder stillschweigend sein Einverständnis mit einem solchen Anruf erklärt hat.
    Was er ja sehr häufig macht, wenn er sich irgendwo anmeldet oder mitmacht und sich mit der Datenschutzerklärung zwar per Häkchen einverstanden erklärt, sie aber nicht liest.

    Eines meiner Lieblingsfundstücke:
    „Die weitere Übermittlung und Verwendung meiner Angaben für Marktforschung sowie für Werbung per Post, Telefon und per E-Mail wird auf Unternehmen und Organisationen aus den nachfolgend genannten Branchen beschränkt (!!!!!!!!):
    Verlage, Adress- und Versandhändler, Finanz- und Telekommunikationsdienstleister, Markenartikelhersteller und -händler, Gewinn- und Glücksspiele, Reise und Tourismus, Gesundheitsvorsorge, Energieversorger, Versicherungen, Pharma- und Kosmetikunternehmen, gemeinnützige Vereinigungen, Fahrzeughersteller und -händler, Bekleidungs- und Elektronikeinzelhandel, Marktforschungsunternehmen, Berufs- und Weiterbildungsinstitute.“
    (Originalauszug aus der Datenschutzerklärung bei einem Gewinnspiel)

    Wer da mitmacht, ist selbst Schuld.

  8. #8
    mareike26
    Gast

    Standard

    Vorsicht: Es ist illegal, Klauseln betreffend das Einverständnis zur Werbung in AGB zu verstecken. Diesen Klauseln muss gesondert per Opt-In zugestimmt werden. Will heissen, dass man ein Extrafeld haben muss, in dem das Häkchen selber gesetzt werden muss. Auch das Streichen-lassen von Klauseln z.Bsp. bei Gewinnspielen per Postkarte geht nicht. Man muss aktiv zustimmen.

    http://www.antispam-ev.de/wiki/BGH_vom_16.03.1999
    XI ZR 76/98 (betr.: Werbe-Klauseln) vom 16.03.1999:
    Für die von einem Verwender vorformulierten einseitigen rechtsgeschäftlichen Erklärungen des Kunden: die weder eine Nebenabrede enthalten noch zum notwendigen Inhalt eines gleichzeitig abgeschlossenen Vertrages gehören, aber im Zusammenhang mit der vertraglichen Beziehung stehen, gilt das AGBG entsprechend. Eine vorformulierte Klausel, in der der Kunde sein Einverständnis mit telefonischer Werbung erklärt, enthält eine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 9 AGBG.

  9. #9
    mareike26
    Gast

    Standard

    Ah, gefunden: whois:http://www.trendtest.de/Imprint.aspx
    Schick ihnen doch einmal einen T5F. Eine Unterlassungserklärung kannst Du natürlich auch fordern, allerdings würde ich das von einem Anwalt machen lassen.

  10. #10
    Neues Mitglied
    Registriert seit
    08.02.2007
    Beiträge
    33

    Standard

    Warum kriege ich eigentlich jedes mal Pusteln im Gesicht, wenn ich Mölln höre ?
    Gabs da nicht ne Krankenakte ?

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