Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre schriftliche Antwort vom 26.11.2008. Sie bestätigten mir die Sperrung meiner Daten nach §35 BDSG. Damit betrachte ich Punkt d) meines Auskunftsverlangens mit Fax vom 25.11.2008 als erledigt.
Zu Punkt a)
führten Sie lediglich auf, welche Daten das BDSG zur Verwendung erlaubt. Auskunft darüber welche Daten von mir bei Ihnen gespeichert- verarbeitet und/oder weitergegeben wurden bekam ich nicht.
Zu Punkt b)
heißt es nur „…werden Adressen aus verschiedenen Quellen benutzt“, was eine völlig oberflächliche Aussage ist und meine Frage nicht im Ansatz beantwortet.
Ferner gaben Sie an dass meine Adresse im elektronischen Telefonbuch gelistet ist, was nicht unbedingt heißt dass Sie meine Daten auch daher haben. Da Briefwerbung immer Geld kostet (Automation, Material, Druck und Porto) kann ich nicht glauben dass einfach wahllos jede Adresse im Telefonbuch für Werbezwecke auserwählt wird. Vielmehr findet eine gewisse Filterung solcher Daten statt, damit sich die Wahrscheinlichkeit erhöht mit Werbung auch potenzielle Kunden zu erreichen, vermutlich ist genau das Ihr Business. Zur Filterung eignen sich wie gerade Sie sicherlich wissen beispielsweise: Konsumverhalten, Surfverhalten im Web und Informationen über die jeweils finanzielle Situation.
Zu Punkt c)
„neutrales Rechenzentrum“ und „im Auftrag unserer Kunden“ sind
ebenfalls völlig oberflächliche Aussagen ohne konkrete Information
auf meine Frage.
Ich fordere Sie daher hiermit im Rahmen des §34 BDSG erneut auf
a)
mir unentgeltlich und schriftlich Auskunft zu erteilen, welche Daten über mich bei ihnen gespeichert-, verarbeitet und/oder weitergegeben wurden / sind und zu welchem Zweck (§34 I-III BDSG i.V.m. §6 II, §28 Abs.4),
b)
mir unentgeltlich ausreichend detailliert mitzuteilen aus welcher Quelle Sie diese Daten erhalten haben (§34 I Nr. 1 BDSG),
c)
mir unentgeltlich alle weiteren Empfänger meiner Daten zu nennen,
Zur Erledigung (a-c komplett) setze ich Frist bis spätestens 19.12.2008. Bei Nichterteilung oder nur teilweise erteilter Auskünfte sehe ich mich gezwungen rechtliche Mittel einzuleiten und ggf. die zuständige Aufsichtsbehörde über den Vorfall zu informieren. Meine tiefste Entschlossenheit dazu kann ich Ihnen schon jetzt versichern.
In der Hoffnung dass dies nicht erforderlich werden wird danke ich für Ihr Verständnis und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen:
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