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Thema: Glücksjagd

  1. #41
    Senior Mitglied Avatar von Solli
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    Post von der Datenschutzkommission (DSK)! OK, nur e-Post... Und der Inhalt des Schreibens erfreut mich auch nicht gerade. Ich weiß schon, warum ich Österreich im Bezug auf Datenschutz nicht mag. Nun gut, dann versuche ich es eben auf einem anderen Weg. Ich bin leider noch nicht dazu gekommen, eine Anzeige zu erstatten. Aber das scheint mir jetzt das beste zu sein
    Mehr zum Thema österreichisches Recht in Kürze in einem anderen Thread.

    Angehängt das Schreiben der DSK (geschwärzt).

    An die Mail angehängt war noch eine Auskunft zu besagter 0900-Nummer (Ergebnis siehe Brief) sowie eine Wirtschaftsauskunft zu *wortschatz* und Herrn M. R. (beide leer).
    Angehängte Dateien Angehängte Dateien
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  2. #42
    Mitglied Avatar von Chactory
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    Ja, in rechtlich einwandfreier Abwimmelung sind sie groß.

  3. #43
    Senior Mitglied Avatar von Solli
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    Zwei interessante Neuigkeiten in zwei Tagen!

    1. Gestern kam eine E-Mail von der österreichischen Datenschutzkommission (DSK):
    Eine Firma Glücksjagd existiert wie bereits berichtet nicht. Post an die Taborstraße 59 in Wien wird weitergeleitet an die Firma Record Business GmbH & Co. KEG in Ybbs. Auf Anfrage der DSK tat deren Geschäftsführer, Herr W., kund, die Post lediglich an die Firma PR-Motion GmbH in Düsseldorf weiterzuleiten.
    Frau S. von der DSK teilt mir in diesem Schreiben mit, dass sie somit in Österreich nichts mehr für mich tun kann, die Angelegenheit jedoch an den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) weiterleiten wird.
    Sehr interessant ist noch das angehängte Antwortschreiben von der Firma PR-Motion in Düsseldorf. Dieses stammt von der Anwalts- und Steuerberaterkanzlei K., T., H. & Partner in Düsseldorf.

    2. Heute kam Post vom Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW). Ich will hier nicht zu viel ausplaudern, aber so viel ist glaub ich im allgemeinen Interesse:
    Es geht hierbei um ein Ermittlungsverfahren gegen die Personen K., L., K., S. u.a. (wobei das erste K. das gleiche ist wie im oberen Abschnitt) wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen, gewerbsmäßigen Betruges in Zusammenhang mit dem Vertrieb von Glücksspielen bzw. Gewinnspieleintragsservicen. Später im Schreiben wird auf das Produkt "xwinonline" Bezug genommen, nicht jedoch auf Glücksjagd.
    Interessant ist neben der Tatsache, dass das LKA die Ermittlungen leitet (und nicht irgendeine örtliche Polizei) auch der vorletzte Satz des Schreibens: "Durch das LKA NRW wurden zeitgleich mehrere tausend Zeugen angeschrieben." Mehrere tausend!

    Es handelt sich hier also um einen ziemlich groß angelegten mehrfachen Betrug. Ich bin mal gespannt, wie die Geschichte weiter geht. Ziemlich sicher darf man da in Kürze mit einem Strafverfahren rechnen.

    Selbstverständlich schicke ich jetzt umgehend dem LKA alles, was ich zu diesem Thema habe, einschließlich des Schreibens der DSK.
    Des weiteren bekommt Herr RA K. als Vertreter von PR-Motion noch einen lieben T5F von mir.
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  4. #44
    Senior Mitglied Avatar von Solli
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    Ich mal wieder, mit zwei Neuigkeiten:
    1. Das LDI NRW hat die Unterlagen von der österreichischen DSK erhalten und ein Prüfungsverfahren eingeleitet.

    2. Mein zusätzlich an PR-Motion gesendeter T5F wurde beantwortet, jedoch nicht zufriedenstellend. Aber interessant ist das Schreiben, das ich heute per E-Mail erhalten habe, trotzdem:

    - Absenderadresse: Senator Consulting Inc., P.O Box 124173, Dubai
    (Bisher haben sie sich immer Senator Consulting Ltd. genannt und eine Adresse in Hong Kong angegeben)
    Die E-Mail-Adresse hat die Domain whois:senatorcons.com.
    Die angegebenen Telefonnummern (Ländervorwahl der Vereinigten Arabischen Emirate) wurde noch nicht verifiziert.

    - Der nichts sagende Inhalt:
    "Der [...] Vorgang wurde uns zuständigkeitshalber von der PR-Motion GmbH übermittelt. [...]
    Die Vorgründung der Worschatz AT Verwaltungs GmbH wurde von uns als Alleingesellschafterin initiiert und wieder abgebrochen, nachdem wir feststellen mussten, dass ein gleichnamiges Unternehmen in Deutschland agiert [1]. Begonnene Werbemaßnahmen wurden voreilig von einem Vertriebspartner gestartet [...].
    Gerne bestätigen wir Ihnen, dass
    * bei uns keinerlei Daten über Sie gespeichert sind
    * und Sie demzufolge auch nicht werblich angesprochen werden. [...]"
    Dann schreiben sie noch, dass sie gerne den Empfang bestätigt hätten. Das seh ich gar nicht ein, sie hätten ja den Brief auch per Einschreiben verschicken können... Bevor ich mit einer Empfangsbestätigung noch implizit irgendwas akzeptiere lasse ich es besser.

    - [1] Die Wortschatz Verwaltungs GmbH in Deutschland, siehe markierte Textstelle, ist auch interessant. Man suche mal danach im Handelsregister, dann sieht man, dass Frau B. Th. Geschäftsführerin davon ist. Frau Th. ist Anwältin in der Kanzlei, an die an Wortschatz AT adressierten Briefe weitergeleitet wurden (siehe Punkt 1 meines letzten Posts). Sprich: Es ist zwar korrekt, dass ein gleichnamiges Unternehmen in Deutschland agiert, aber das gehört dem selben Personenkreis. Diese Ausrede ist also mehr als dürftig.

    - der Vollständigkeit halber noch der E-Mail-Header:

    header:
    01: From - Wed May 13 xx:xx:xx 2009
    02: X-Account-Key: account2
    03: X-UIDL: [UID filtered]
    04: X-Mozilla-Status: 0001
    05: X-Mozilla-Status2: 10400000
    06: X-Mozilla-Keys:
    07:
    08: Return-Path: <mk [at] senatorcons.com>
    09: Delivered-To: poor [at] spamvictim.tld
    10: Received: (qmail 31010 invoked from network); 13 May 2009 xx:xx:xx +0200
    11: Received: from bitrockers.net (HELO www.bitrockers.net) (94.228.210.180)
    12: by a94-jetzt.de with SMTP; 13 May 2009 xx:xx:xx +0200
    13: Received: from DRHOUSE (globalvpn.net [94.228.212.2])
    14: by www.bitrockers.net (Postfix) with ESMTP ID: [ID filtered]
    15: Wed, 13 May 2009 xx:xx:xx +0200 (CEST)
    16: Reply-To: <mk [at] senatorcons.com>
    17: From: "SENATOR | M.K." <mk [at] senatorcons.com>
    18: To: <poor [at] spamvictim.tld>
    19: Cc: <kk [at] senatorcons.com>
    20: Subject: Ihr Schreiben 25.04.09 an PR-Motion GmbH
    21: Date: Wed, 13 May 2009 xx:xx:xx +0400
    22: Organization: SENATOR Consulting Inc.
    23: Message-ID: [ID filtered]
    24: MIME-Version: 1.0
    25: Content-Type: multipart/mixed;
    26: boundary="----=_NextPart_000_00FC_01C9D3B2.8747F850"
    27: X-Mailer: Microsoft Office Outlook 12.0
    28: Thread-Index: [filtered]
    29: Content-Language: de
    30: Disposition-Notification-To: "SENATOR | M.K." <mk [at] senatorcons.com>
    Durchgeknallter Netzindianer und stolz drauf

  5. #45
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    Hallo! Bin neu hier, habe aber schon einige interessante Beiträge in diesem Forum gelesen.

    Auch ich bzw. meine Oma ist von dieser Wortschatz GmbH (Deutschland) und ihrer "Glücksjagd" betroffen. Erstmalig erhielten wir im Oktober 2008 eine "Bestätigung", in der ihr mitgeteilt wurde, dass sie sich freuten sie als "Kundin" begrüßen zu dürfen und dass sie jetzt teilnehmen würde. Etwas später, als ich davon Wind bekam und die schon abgebucht hatten, habe ich bei der Bank Widerspruch eingelegt und das Geld zurück verlangt, was auch problemlos klappte.
    Nun kam dann aber im März dieses Jahres gleich ein Brief vom Inkassobüro Uniscore, in dem sie auffgefordert wurde bis 31.03.09 den aufgeführten Betrag von 197,68 € zu überweisen. Zuvor waren weder Zahlungsaufforderungen noch Mahungen eingetroffen, die einen Hinweis geliefert hätten.
    Daraufhin habe ich gleich Widerspruch eingelegt, mit einem Formbrief hier von Antispam und zwar per Einschreiben mit Rückschein. In diesem Schreiben hatte ich alle Forderungen abgeschtritten und ihnen eine 2 wöchige Reaktionsfrist gestellt. Auch wies ich darauf hin, dass niemals eine Einwilligung vorlag oder der Wunsch etwas zu kaufen etc.
    Ein Antwortschreiben traf dann erst gestern ein mit dem Datum vom 07.05., also fast einen Monat zu spät.
    Darin wird nochmals aufgefordert zu zahlen und zwar jetzt 208,76€ (nicht einmal mit "Aufschlüsselung").
    Beiliegend befindet sich nun auch ein Stellungnahme der Wortschatz GmbH, die wie folgt lautet:

    01) Am 26.09.2008 10:19:00 beauftragte Fr. X uns telefonisch mit der Glücksjagd und seinen Leistungen (automatischer Eintrag bei 100 Internetspielen und Teilnahme beim Millionen-Tipp ]w w w.lotty.de jeden Mittwoch und Samstag, Teilnahme an der Glückspirale). Es wurde eine Teilnahme mit Beginn zum 01.11.2008 abgeschlossen.
    02) Für dieses Gespräch lag eine generelle Anrufeinwilligung ("opt-in") vor. Es wurde von einem durch die Wortschatz Verwaltungs GmbH beauftragten Dienstleistungsunternehmen nach vorgegebenem Schema geführt und ist hier belegt. Ein zweiter Anruf zur Auftragskontrolle wurde angekündigt.
    03) Am 26.09.2008 10:35:00 wurde der Auftrag durch den Kontrollanruf von einer anderen beauftragten Stelle bei Fr. X verifiziert. Sie nannte wieder ihre Bankdaten und stimmte erneut der Abbuchung zu. Diesen Anruf wurde mit ihrer Zustimmung aufgezeichnet und liegt vor.

    und jetzt kommt's:

    Bereits die 2-malige Mitteilung der Kontoverbindung durch Fr. X signalisiert nach außen einen deutlichen Kaufwunsch: Es entspricht allgemeiner Lebenserfahrung, dass solche persönlichen Daten nicht an Dritte herausgegeben werden, wenn nicht mit der Absicht, eine Abbuchung zu ermöglichen. Wäre die Teilnahmebereitschaft beim ersten Anruf nicht erklärt worden, wäre kein Kontrollanruf durchgeführt worden.

    04) Am 30.09.2008 wurde Fr. X ihre Auftragsbestätigung mit allen vereinbarten Details inkl. AGB mit Widerrufsbelehrung (14 Tage Rücktritt) und der Ankündigung der Abbuchung zugesandt (Anlage). Wäre die Teilnahme beim zweiten Anruf abgelehnt worden, wäre keine Begrüßung verschickt worden. Ein Post-Rückläufer ("unbekannt", "verweigert") wurde nicht verzeichnet, ebenfalls erfolgte kein Widerruf für die Bestellung!
    05) Am 16.10.2008 wurde wie vereinbart und schriftlich angekündigt, erstmalig der Betrag abgebucht.
    06) Vertragsmäßig wurden die vereinbarten Gewinnspieleinträge durchgeführt.
    07) 0-mal wurde(n) der Betrag/ die Beträge erfolgreich abgebucht. 1 Buchung(en) schlug(en) dann aus folgenden Gründen fehl:
    Buchungstext laut Konto: Wegen Widerspruch RETOURE.
    08) Daraufhin versuchte die Mahnabteilung mehrfach vergeblich, die Angelegenheit zu klären und der Vorgang wurde an Sie zur Beitreibung abgegeben.

    Wir sind überrascht, dass Fr. X sich auch nach Abgabe der Forderung weigert, ihrer Zahlungspflicht nachzukommen.

    .....

    So. Es ist erstunken und erlogen, dass meine Oma die Leute telefonisch beauftragt habe und vor allem noch eingewilligt haben soll, dass das Gespräch aufgezeichnet wird! So ein Satz oder Frage ist nie gefallen in all diesen dubiosen Telefonanrufen (die sind nicht die einzigen). Was ist eigentlich ein "opt-in"????
    Wenn angerufen wird, dann ist man immer schon Kunde und nimmt teil, nach den Cold-Callern.
    Es ist zwar war, dass meine Oma in der Vergangenheit mal die Kontodaten vervollständigen musste. Sprich, da riefen solche Cold Caller an und präsentierten ihr schon die fast vollständige Nummer und sie musste dann nur noch die letzten 3 Zahlen ergänzen. Also kannten sie sie ja schon vorher. Ob sie das aber bei der Glücksjagd gemacht hat, ist nicht mehr nachzuvollziehen, da bei ihr ein regelrechter Anrufterror herrscht.
    Auch die unverschämte Äußerung, dass man doch kaufen wolle, wenn man die Daten herausgibt, ist ein Skandal, da ja nicht drin steht, wie sie die erschlichen haben.
    Anbei liegt auch eine angebliche Kopie der Auftragsbestätigung. Diese ist aber ganz offensichtlich nachbearbeitet worden. So stimmt zum einen das Datum nicht. Beim Original steht da der 1.10.2008 und in der Kopie der 30.09.2008. Dann wurde noch ein Werbesatz mehr eingefügt der nicht im Original enthalten ist und die Formatierung ist nicht dieselbe. Die Unterschrift ist zwar gleich von Frau Sandra Pries (Glücksjagd), aber sie ist etwas verschoben und pixlig. Alles in allem keine "Kopie" vom Original.
    Auch ist merkwürdig, dass im Original sowie in der Kopie nie die Rede von einer Wortschatz Verwaltungs GmbH ist, sondern von einer DTV Deutsche Verwaltungsmanagement GmbH in Hambrug.

    Dann möchte ich noch darauf hinweisen, dass meine Oma über keinerlei Internet verfügt.

    Ich habe jetzt vor, nochmals per Einschreiben darauf zu reagieren und abermals Widerspruch einzulegen und dann ggf. ein Anzeige wegen Betrugs zu machen.
    Welche Erfolgsaussichten hat das überhaupt und ist es eigentlich sinnvoll, nochmal darauf zu reagieren? Über eine Antwort würde ich sehr freuen.
    Geändert von Freestyle (13.05.2009 um 17:33 Uhr)

  6. #46
    Senior Mitglied Avatar von ziemlichsauer
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    Standard Hallo, Freestyle, willkommen hier.

    Zitat Zitat von Freestyle Beitrag anzeigen
    Ich habe jetzt vor, nochmals per Einschreiben darauf zu reagieren und abermals Widerspruch einzulegen und dann ggf. ein Anzeige wegen Betrugs zu machen.
    Welche Erfolgsaussichten hat das überhaupt und ist es eigentlich sinnvoll, nochmal darauf zu reagieren? Über eine Antwort würde ich sehr freuen.
    Meine persönliche Einschätzung:
    Ich würde mit denen keine Brieffreundschaft anfangen. Du hast den Vertrag bereits bestritten, und musst deshalb eigentlich gar nix mehr machen.... außer die eventuell abgebuchten Beträge zurückbuchen. Aber eine Anzeige ist ne gute Idee, finde ich.

    LG ziemlichsauer
    Geändert von ziemlichsauer (13.05.2009 um 17:40 Uhr) Grund: Hatte was vergessen...
    "Hast Du die ganzen Ausrufezeichen bemerkt? Fünf? Ein sicheres Zeichen für jemanden, der seine Unterhose auf dem Kopf trägt."
    �Terry Pratchett

  7. #47
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Erstmal zum "Opt-In":
    Opt-In

    Das mit dem "Opt-In" können die sich über den Kamin hängen. Eine "pauschale Einwilligung" in Werbeanrufe ist unwirksam, selbst wenn so etwas unterzeichnet werden sollte. Diese Einwilligung gilt immer nur in Bezug auf dasjenige Unternehmen, welches diese Einwilligung eingeholt hat.

    Im Prinzip habt Ihr (per Einschreiben plus Rückschein, und durch Antwort bestätigt) Euren Standpunkt bereits mehr als deutlich klargemacht.

    Eine Rechtspflicht, jetzt nochmal reagieren zu müssen, besteht nicht.

    Ob es überhaupt Sinn machen würde, das sei auch nochmal dahingestellt.

    Man kann sich auch überlegen, ob es Sinn macht, einem Ochsen das Alphabet beizubringen.
    Hinterher ist man, je nachdem wie man es betrachtet, entweder positiv überrascht oder eher enttäuscht von dem Ergebnis. In jedem Fall wird nämlich der Ochse anschließend nur 2 Buchstaben können: "M" und "U".

    Es ist halt immer die Frage, ob man sich was davon verspricht, und ob der Aufwand einem das wert ist.

    Wenn jetzt das hochehrenwerte, hier für sein Geschäftsgebaren hinlänglich bekannte Inkassobüro weiterhin die Meinung vertritt, die Forderung sei rechtens, kann es nur drei Dinge tun:

    • Mahnbescheid beantragen, oder
    • der ehrenwerten Mandantschaft die Klage empfehlen, oder
    • bis zum St. Nimmerleinstag unter immensem Papier-, Toner- und Portoverbrauch weitermahnen und Euch unter schier endlosem Papierausstoß seine Kasperbriefe zukommen lassen.


    Gegen letzteres könnte man sich mit einer Beschwerde an das aufsichtführende Gericht zur Wehr setzen. Mit fraglichem Erfolg.
    Die Schreiben lassen sich allerdings auch gut zum Grillanzünden verwenden.

    Zum Mahnbescheid:
    Mahnbescheid
    Wenn der kommen sollte, dann widerspricht man einfach mit Häkchensetzen, und der Inkassoscherge wäre wieder da, wo er angefangen hat.
    Daher kommt sowas auch in solchen Fällen extrem selten vor.

    Zum Prozess:
    Wenn die ehrenwerte Mandantschaft meint, die Forderung sei rechtens, dann müsste sie schon vor Gericht den Beweis erbringen, dass ein Vertrag zustandegekommen ist, dass die Widerrufsbelehrung zugegangen ist, etc. etc.
    Alles das sind solche erheblichen Hürden, dass sowas in solchen Fällen regelmäßig nicht erst versucht wird.
    Goofy
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    "Vita praediolum eculeorum non est" - Das Leben ist kein Ponyhof
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    "Sed illi, dicito: me in ano lambere potest" - Jenem aber, sag es ihm: er kann mich am Arsch lecken

  8. #48
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    Ui, das ging ja schnell.
    Du hast schon recht, Brieffreundschaften zu schließen wäre unratsam , aber man hat ja doch immer Bedenken, zumal man ja nicht weiß, was die machen werden.
    Ich weiß schon, gerade auch durch das Forum hier, dass man es lieber ruhig angehen und nicht immer reagieren sollte, damit die gar nicht erst aufmerksam werden. Aber eine Restunsicherheit bleibt halt immer.

    Ist eigentlich mal eine solche Drohung umgesetzt worden, gerichtlich? Weiß einer davon?

    Vielen Dank Goofy für deine ausführliche und amüsante Antwort!

    Im Prinzip wollte ich auch so vorgehen, aber Inkasso schreckt natürlich erstmal ab, wenn man zuvor nie damit zu tun hatte.
    Zur Widerrufserklärung/-belehrung: im Original stehen zwar die AGBs mit der Widerrufsklausel auf der Rückseite, aber auf dem Schreiben vorne selbst wird so explizit nicht hingewiesen, dass man innerhalb von 14 Tagen widerrufen kann. Und am Telefon schon gar nicht, da man da ja schon Teilnehmer ist!

    Muss ich denn prinzipiell einem solchen Schreiben widersprechen, dass ich eigentlich gar nicht haben wollte und dass mir von solchen Strolchen aufgezwungen wird? Dann könnte doch jeder kommen, oder sehe ich das falsch?
    Geändert von actro (13.05.2009 um 19:18 Uhr) Grund: Zusammengeführt, was zusammengehört..

  9. #49
    Waldorf Avatar von siebich
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    Wenn ich jeden "Zottel"-Brief welcher mir mit einem "Vertrag" welchen ich nie abgeschlossen habe beantworten wollte und wenns geht auch noch per Einschreiben wäre ich ruiniert.

    Ich handhabe das so: Die sollen mich mal hinten rum heben und mir erst mal einen Vertrag beweisen. Ich bin weder senil noch sonst was und weiß wehr wohl mit wem ich Geschäfte tätige oder nicht. Mit Gewissheit nicht mit irgend welchen Heiopeis welche mich telefonisch mit unterdrückter Rufnummer anrufen (und wenn die Nummer nicht unterdrückt ist schließe ich auch nichts ab).

    Wenn einer von diesem Elementen auf die Schnapsidee kommen sollte mir auch noch ein Inkasso-Büro auf den Hals zu schicken erstatte ich wegen Nötigung Strafanzeige, wenn die mir gar versuchen einen gerichtlichen Mahnbescheid aufzudrücken widerspreche ich dem und warte kalt lächelnd auf die Gerichtsverhandlung in welcher ein bestehender Vertrag bewiesen werden muß.

    Strafanzeige erstatte ich im übrigen auch wenn jemand unerlaubt Gelder von meinem Konto abbucht.
    Hier etwas Lesestoff: Portal

    Die Familie von morgen
    (vorsicht Ironie)

  10. #50
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Zitat Zitat von Freestyle Beitrag anzeigen
    Muss ich denn prinzipiell einem solchen Schreiben widersprechen, dass ich eigentlich gar nicht haben wollte und dass mir von solchen Strolchen aufgezwungen wird? Dann könnte doch jeder kommen, oder sehe ich das falsch?
    Nein, muss man nicht. "Schweigen im Rechtsverkehr kann nicht als Zustimmung gedeutet werden", sagen die Juristen.

    Wenn kein Vertrag besteht, können die 100 "Autragsbestätigungen" mit Goldrand und Siegellack schicken. Interessiert alles überhaupt nicht.

    Ganz hartgesottene Zeitgenossen schicken so einem Inkassobüro auch mal per Einschreiben ein Antragsformular für den Mahnbescheid zum Ausfüllen, mit Aufforderung zur Beantragung des Mahnbescheides binnen 2 Wochen.
    Und mit Androhung einer Unterlassungsklage, sollte trotzdem weiter gemahnt werden.

    Wirkliche Prozesse in solchen Fällen sind aufgrund der prekären Beweislage äußerst selten und werden von den "Unternehmen" ziemlich sicher vorhersagbar ohnehin verloren. Prozesskosten gehen dann zu deren Lasten.
    Goofy
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