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Thema: T5F und wie geht es weiter?

  1. #1
    Mitglied
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    24.07.2005
    Beiträge
    132

    Standard T5F und wie geht es weiter?

    Hallo,

    eine T5F blieb unbeantwortet. Was kann ich weiter machen. Datenschutzbeauftragte einschalten (um Hilfe in Durchsetzung) bitten? Gibt es Musterbriefe oder wenigstens Formulierungshilfen? Soll / muss ich mich auf irgendwelche Paragraphen berufen?

    Gruß ppp

  2. #2
    Senior Mitglied Avatar von Solli
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    Bayern
    Beiträge
    2.072

    Standard

    Persönliche Tipps (keine Rechtsberatung) von mir:

    Ich würde mich an die zuständige Landesbehörde wenden. Das Schreiben kann ruhig formlos sein, schilder denen warum du glaubst dass deine durch das BDSG garantierten Rechte verletzt sind. Wenn du dich etwas mit dem Gesetz auskennst kannst du auch Paragraphen zitieren, aber das muss nicht sein. Hauptsache ist, dass aus deinem Schreiben klar hervorgeht, was genau dein Anliegen ist.
    Füge dem Brief auch unbedingt irgendwelche Belege bei. Zum Beispiel eine Kopie von deinem Auskunftsgesuch (T5F).

    Ob du davon unabhängig noch weitere Schritte einleiten kannst/willst/sollst hängt von dir und vom Einzelfall ab. Aber grad wenn's um so Sachen wie eine Unterlassungsklage geht würde ich dringend zum Anwalt gehen.

  3. #3
    Mittwoch
    Gast

    Standard

    Wenn Du stichfest nachweisen kannst, dass der Verursacher des Spams in Deutschland residiert, kannst Du von ihm Unterlassung weiterer Belästigungen verlangen. Dazu forderst Du ihn auf, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Im Prinzip kannst Du das ohne anwaltliche Hilfe unter Nutzung von Musterschreiben (Links siehe Wiki-Artikel), was allerdings wenig ratsam ist, denn man macht als Laie schnell mal einen kleinen Fehler, der dann allerdings im Falle eines Verfahrens wegen Wiederholung der Belästigung zur Einstellung desselben führen kann. Daher: Fachfrau/-mann fragen! Mehr kann ich dazu nicht sagen, denn alles andere wäre unerlaubte rechtliche Einzelfallberatung.

    Hinsichtlich der Beschwerdemöglichkeiten möchte ich neben dem Landesdatenschutzbeauftragten, dem eine formlose Beschwerde mit ausführlicher Schilderung genügt, noch die Wettbewerbszentrale hinzufügen, deren Internetauftritt unter Links zu finden ist.

    Schönen Gruß
    Mittwoch

  4. #4
    Urgestein
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    Standard

    Zitat Zitat von Mittwoch Beitrag anzeigen
    Wenn Du stichfest nachweisen kannst, dass der Verursacher des Spams in Deutschland residiert
    Vollkommen unnötig.
    sastef

  5. #5
    Forenbarbar Avatar von alariel
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    Standard

    Zitat Zitat von Sastef Beitrag anzeigen
    Vollkommen unnötig
    (Kein Vollzitat -> Punkt weggenommen )

    Nunja, aber - hypothetisch - eine Firma auf den Cayman Islands wird sich ohnehin einen *piep* um das BDSG scheren. In so fern wäre der Nachweis vielleicht noch uninteressant, aber das Ergebnis dürfte doch auf "...do könne mer nix maache..." hinauslaufen. Oder?
    In so fern, es mag nicht nötig sein. Aber ein T5F an eine nicht in D ansässige Firma ist doch mehr oder weniger sinnfrei, ebenso hier die Einschaltung des DSB. Oder gibt's doch Möglichkeiten und Zusammenhänge, die ich übersehe?

    (Bei einer in D ansässigen Firma/Geschäftsstelle einer Firma erübrigt sich das wohl auch, da der Nachweis ja eben dadurch (Firma/Geschäftsstelle in D) bereits erbracht ist )
    Klickibunti, zur Dunklen Seite dieser Weg Dich führt!
    Isediatur ignoratia vestra ac stupitiatae causa!
    Barbar - und stolz darauf!! ~***~ Nam et ipsa scientia potestas est!

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