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Thema: Deutscher Gewinnmarathon

  1. #101
    Mittwoch
    Gast

    Standard

    Zitat Zitat von siebich Beitrag anzeigen
    Das ist doch fürs Finanzamt
    Schon klar, und gerade deswegen würde ich mal gerne eine Bank nach mehr [2|3|?] Jahren vor den Kadi zerren. Schließlich müssen die mittlerweile auch dem Finanzamt Informationen über einzelne Konten übermitteln, d.h. meiner Ansicht nach sind sie zumindest prinzipiell auch in der Lage sein, mehr als [2|3|?] Jahre Buchungen zu stornieren.

    Einen Unterschied dürfte es für Banken nicht machen, denn die hier gesammelten Indizien sprechen schon dafür, dass nach langer Zeit meine Hausbank selber den Schaden zu tragen hat. Das lehrt dann also noch vielmehr.

    Schönen Gruß
    Mittwoch

  2. #102
    Neues Mitglied
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    10

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    Soooo...

    gestern nun wieder Post von Baser Direct (GewinnMarathon)...

    "3 und letzte vor gerichtliche Mahnung"...

    Wiederholen mehrmals den Namen meines Freundes um Eindruck zu schinden. Immer wieder "Aus diesem Grund Herr XY..."

    Bester Part:

    "Die Folge Ihres Verzugs, Herr XY... ist, dass Sie nach den Normen des BGB den sogenannten Verzögerungsschaden vollumfänglich zu ersetzen haben, der dadurch entstanden ist, dass Sie schuldhaft die Begleichung verweigert haben und auch heute noch verweigern. Diest ist uns unverständlich, da uns Ihr Einverständnis in Form eines Telefonmitschnittes hinsichtlich Teilnahme und Abbuchung vorliegt blabla. Verzugsschäden beinhalten auch die Geltendmachung von Verzugszinsen"...

    Nach Fristablauf erfolgt die Abgabe an unsere Vertragskanzlei, die dann die Forderung gerichtlich durchsetzen wird.

    Blablabla...

    Bankverbindung und alles ganz fett gedruckt...

    Und der Geschäftsführer ist mittlerweile auch schon wieder ein anderer... *augenroll*...

    Langsam wirds nerviiiiiiiiiiiiiiig

  3. #103
    Deekaner Avatar von deekay
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    Standard

    Die sollten , wenn sie schon das BGB zitieren auch die richtigen Begriffe wählen. Ein Zeichen dafür dass es sich um eine leere Drohung handelt.

    Verzögerungsschaden
    gibt es nicht - es heisst Verzugsschaden: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Edit: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Den gibts ja doch... Sorry


    Diest ist uns unverständlich, da uns Ihr Einverständnis in Form eines Telefonmitschnittes hinsichtlich Teilnahme und Abbuchung vorliegt
    Und genau daher wird es sicherlich nicht zu einem gerichtlichen Mahnbescheid bzw. einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen. Denn dieser Mitschnitt wird nicht existieren und wenn ist er illegal gemacht worden und nicht beweiskräftig. Zumal der Mahnbescheid erstmal dem etwas kostet der Geld haben möchte.

    Nach Fristablauf erfolgt die Abgabe an unsere Vertragskanzlei, die dann die Forderung gerichtlich durchsetzen wird.
    Wieso der Umstand über einen Anwalt? Einen Mahnbescheid kann auch dir Firma selber erwirken. Ergo: Leere Drohung

    Und der Geschäftsführer ist mittlerweile auch schon wieder ein anderer
    Vielleicht ändert sich die Firma auch noch ein paar mal. Die Branche ist ja sehr schnellebig
    "Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."

    (Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)

  4. #104
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Zitat Zitat von Traumkind Beitrag anzeigen
    Diest ist uns unverständlich, da uns Ihr Einverständnis in Form eines Telefonmitschnittes hinsichtlich Teilnahme und Abbuchung vorliegt blabla.
    Noch nie hat sich einer der Gewinnbimmler damit vor ein Gericht gewagt.

  5. #105
    Mitglied Avatar von riona
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    Zitat Zitat von Traumkind Beitrag anzeigen
    Soooo...

    letzte vor gerichtliche Mahnung"...
    Hab eben mal gegurgelt, manno [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]! Was kommt denn eigentlich danach?
    -riona

    Computer lösen eine Menge Probleme die wir ohne sie gar nicht hätten... (unbekannter Informatiker)

  6. #106
    Mitglied
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    967

    Standard

    Hi,

    Gaaaanz einfach: Die allerletzte vorgerichtliche Mahnung und die allerlallerletzte vorgrichtliche Mahnung...... etc. pp

    Was ich in dem Formular etwas weit aus dem Fenster gelehnt finde, ist: "Die hierdurch anfallenden weiteren Kosten und Gebühren gehen dann zu Ihren Lasten".

    Das stimmt ja nur, wenn die "gewinnen"! Erstmal sind es ihre Lasten.....

    Grüße
    Snyder
    Was ist paradox? Ein Cold Call aus einem warmen Büro!
    Ein geistiges Duell mit einem ColdCaller ist unfair. Schließlich ist er unbewaffnet!

  7. #107
    Mitglied Avatar von riona
    Registriert seit
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    516

    Standard

    Besonders der Passus: "...werden wir sofort den ausgefüllten und als Entwurf beigefügten Mahnbescheid..." grenzt doch wohl schon an Nötigung. Wenn ich gegen jemanden eine (berechtigte!) Forderung habe mahne ich einmal vielleicht noch ein 2. Mal und leite dann das gerichtliche Mahnverfahren ein. Da braucht es doch sicher solcher Vordrucke nicht..
    Geändert von riona (16.12.2009 um 14:44 Uhr)
    -riona

    Computer lösen eine Menge Probleme die wir ohne sie gar nicht hätten... (unbekannter Informatiker)

  8. #108
    Mittwoch
    Gast

    Standard

    Zitat Zitat von riona Beitrag anzeigen
    Besonders der Passus: "...werden wir sofort den ausgefüllten und als Entwurf beigefügten Mahnbescheid..." grenzt doch wohl schon an Nötigung.
    Nur dann, wenn die Forderung unberechtigt ist, denn andernfalls wäre der Mahnbscheid ja das nächste Mittel der Wahl, und vermutlich ein langfristig erfolgreiches noch dazu.

    Zitat Zitat von riona Beitrag anzeigen
    Da braucht es doch sicher solcher Vordrucke nicht..
    Ein solcher Vordruck ist allemal kostengünstiger als der Gang zu Gericht, außerdem vermutlich schneller, weil es u.U. schon ein paar Wochen dauern kann, bis ein Gericht einen Mahnbescheid auch tatsächlich verschickt. Und ich vermute mal, dass der ersten Seite des Vordrucks tatsächlich ein gerichtsfähiger Mahnbescheidsantrag folgt, den man dann als Durchschrift beifügen kann.

    Jeder Markt hat seine Nischen, so auch der der Geldeintreiber.

    Schönen Gruß
    Mittwoch

  9. #109
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Standard

    Zitat Zitat von Mittwoch Beitrag anzeigen
    weil es u.U. schon ein paar Wochen dauern kann, bis ein Gericht einen Mahnbescheid auch tatsächlich verschickt.
    Nö. Geht nach Auskunft von einem RA recht flott. ( wenn man denn wirklich will )

  10. #110
    Mittwoch
    Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Arthur Beitrag anzeigen
    Nö. Geht nach Auskunft von einem RA recht flott. ( wenn man denn wirklich will )
    Da haben einige $Unternehmer in meinem Bekanntenkreis andere Erfahrungen gemacht. Hier im Nordwesten der Republik können schon mal zwei, drei Wochen ins Land gehen, bis sich ein Rechtspfleger der Sache annimmt. Ist sicherlich davon vom Gericht abhängig und vielleicht auch davon, ob ein RA den Antrag einreicht oder der Unternehmer selber. Ist vermutlich das Gleiche wie mit Steuerberatern und Finanzämtern.

    Schönen Gruß
    Mittwoch

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