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Thema: Rechtfertigungsversuche von Cold Callern

  1. #1
    Mittwoch
    Gast

    Pfeil Rechtfertigungsversuche von Cold Callern

    Vorbemerkung
    Ich habe diesen Thread eröffnet, um darin die häufigsten Rechtfertigungsversuche von CCA in allgemeiner Form zusammen zu tragen. Dazu gibt es dann - ebenfalls in allgemeiner Form - die üblichen Stellungnahmen, die die vorgebrachten Argumente der CCA zerlegen.

    Dieser Thread soll mittelfristig in einen Wiki-Artikel münden. Daher sind Eure Ergänzungen und Kritiken auf jeden Fall willkommen. Ich poste die Beiträge in thematischen Blöcken, für jeden Block ein eigenes Posting (insgesamt kommen noch 14 oder 15). Bitte macht Euch die Mühe, die Zitat-Funktion sinnvoll zu nutzen und nicht einfach nur eine Antwort anzuhängen, andernfalls wird die Diskussion sehr schnell unübersichtlich. Danke!

    Mittwoch
    Geändert von cmds (10.03.2009 um 00:10 Uhr) Grund: Überschrift repariert

  2. #2
    Mittwoch
    Gast

    Standard Einleitung

    Mit schöner Regelmäßigkeit melden sich hier im Forum neue NutzerInnen an, die dann anfangen, das Tun von Kaltanrufern/ColdCallern zu rechtfertigen. Die dazu vorgebrachten Argumente wiederholen sich meist gebetsmühlenartig, und ebenso gebetsmühlenartig werden sie von anderen NutzerInnen dieses Forums widerlegt.

    Dieser Thread (später dann vielleicht Artikel) fasst die häufigsten Rechtfertigungen zusammen und stellt ihnen die dagegen vorgebrachten Argumente gegenüber. Die Absicht dahinter ist, in Zukunft nur noch auf diesen Thread (bzw. diesen Wiki-Artikel?) verweisen zu können, anstatt die Gegenargumente immer und immer wieder anzubringen.

  3. #3
    Mittwoch
    Gast

    Standard Grundsätzliches zu Kaltanrufen

    Unter einem Kaltanruf bzw. einem Cold Call versteht man die telefonische Kontaktaufnahme eines Unternehmens zu einem möglichen Kunden, ohne das eine Geschäftsbeziehung zwischen beiden besteht. Man nennt diesen Vorgang Kaltakquise: Potentielle Kunden werden gezielt angesprochen in der Hoffnung, das daraus eine Geschäftsbeziehung entsteht.

    In den Bereich der Kaltakquise fallen auch Haustürgeschäfte – der allseits bekannte Staubsaugervertreter und dergleichen. Wo Haustürgeschäfte allerdings in einem bestimmten Rahmen zulässig sind, sind Kaltanrufe in Deutschland gesetzwidrig, wie weiter unten ausführlich dargelegt wird.

    In den letzten Jahren steigt die Zahl der Beschwerden über Kaltanrufe. Dies kann man nicht zuletzt daran ablesen, dass der Bereich 2.3 Telefon-Spam des Antispam-ev.de-Forums derjenige mit den mit Abstand häufigsten neuen Beiträgen und Antworten ist.

    Nicht nur deshalb hat sich de Antispam e.V. als Verbraucherschutzverein die Bekämpfung von Kaltanrufen als eines seiner Ziele gesetzt. Neben der Aufklärungsarbeit gehört dazu auch das Einwirken auf die Politik (zusammen mit anderen Verbraucherschutzorganisationen). Nicht zuletzt an der Novellierung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb sieht man, dass diese Bemühungen Früchte tragen.

  4. #4
    Mittwoch
    Gast

    Standard Grundsätzliches zu Call Centern

    In Unternehmen, mit denen die Kunden häufig oder sogar hauptsächlich telefonisch in Kontakt treten, gibt es in der Regel eigene Abteilungen mit speziell geschulten MitarbeiterInnen, die diese Kontakte abwickeln. Neudeutsch hat sich für solche Abteilungen der Begriff Call Center etabliert. Eine dort arbeitende Person nennt sich Call Center Agent - abgekürzt CCA.

    Nun hält nicht jedes Unternehmen ein eigenes Call Center vor, statt dessen übernehmen spezialisierte Dienstleister diese Aufgabe. Der weitaus größte Teil dieser Dienstleister arbeitet gesetzeskonform, d.h. sie tätigen keine Kaltanrufe. Von daher sind pauschale Verurteilungen von Call Centern und Call Center Agents unsinnig.

    Leider muss man aber auch feststellen, dass es in dieser Branche einige schwarze Schafe gibt, die dann doch Kaltanrufe tätigen. Wenn hier im Forum über Call Center und Call Center Agents diskutiert wird, so sind damit in der Regel diese schwarzen Schafe gemeint.

    Nicht selten kommen die in diesem Thread behandelten Rechtfertigungsversuche von Personen, die mehr oder weniger direkt zugeben, in einem zweifelhaften Call Center zu arbeiten oder gearbeitet zu haben.

  5. #5
    Mittwoch
    Gast

    Standard Warum sind Kaltanrufe Spam?

    Wie bereits weiter oben gesagt, soll die Kaltakquise per Telefon neue Kunden gewinnen. Man erhält per Telefon unaufgefordert Angebote von Waren und Dienstleistungen. Die Anrufe sind demnach (auch) werblicher Natur. Der ursprünglich nur für E-Mails verwendete Begriff Spam kann also auch auf Kaltanrufe übertragen werden.

    Eine weitere Parallele zwischen E-Mail-Spam und Telefon-Spam wird deutlich, wenn man die Art der angebotenen Waren und Dienstleistungen betrachtet. Bei beiden Formen sind die Angebote häufig von sehr zweifelhaftem Charakter. Während bei E-Mail-Spam zum Teil illegale Waren angeboten werden (Pillen und dergleichen), nutzen KaltanruferInnen vielfach Lücken und Undeutlichkeiten in Gesetzen, um z.B. Zeitungsabonnements oder eine Lotterieteilnahme zu verkaufen oder sonst wie längerfristige Verträge unter zu schieben. Eine weitere Variante ist der Kaltanruf mit einem (meist automatisiert abgespielten) Gewinnversprechen mit dem Ziel, den Angerufenen zum Rückruf unter einer teuren Mehrwertnummer zu bewegen.

    Als drittes Indiz für die Charakterisierung von Kaltanrufen als Spam sind die typischen Versuche, die Herkunft zu verschleiern. KaltanruferInnen unterdrücken in der Regel die Übermittlung Ihrer Rufnummer, so dass es im Nachhinein schwierig ist, nachzuweisen, dass man einen Kaltanruf von einem bestimmten Unternehmen bekommen hat. In der Regel ist dazu eine Fangschaltung erforderlich.

  6. #6
    Mittwoch
    Gast

    Standard Kaltanrufe an Privatleute sind illegal!

    Betrachten wir als Erstes das unsinnigste aller Rechtfertigungsargumente:
    Zitat Zitat von Rechtferigungsversuch
    Kaltanrufe an Privatleute sind in Deutschland erlaubt.
    Es gibt diverse sehr eindeutige Urteile zu Kaltanrufen, die diese als illegal charakterisieren. Die meisten davon stützen Ihre Argumentation (unter anderem) auf das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Im Folgenden wird das UWG nach dieser Quelle zitiert.

    Dieses Gesetz wurde zuletzt Ende 2008 umfassend überarbeitet, wobei auf Druck der Verbraucherschutzverbände in die Novelle viele Formulierungen übernommen wurden, die sich mehr oder weniger eindeutig auf Kaltanrufe beziehen.

    Zitat Zitat von Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Fassung vom 22.12.2008
    § 3 Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen
    […]
    (2) Geschäftliche Handlungen gegenüber Verbrauchern sind jedenfalls dann unzulässig, wenn sie nicht der für den Unternehmer geltenden fachlichen Sorgfalt entsprechen und dazu geeignet sind, die Fähigkeit des Verbrauchers, sich auf Grund von Informationen zu entscheiden, spürbar zu beeinträchtigen und ihn damit zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte. […]
    Kaltanrufe im eingangs geschilderten Sinne zielen auf die Herstellung eines Kundenverhältnisses ab. KaltanruferInnen nötigen den Angerufenen ihr Angebot auf.

    Die im Gesetz beschriebene spürbare Beeinträchtigung der Fähigkeit des Verbrauchers, sich auf Grund von Informationen zu entscheiden, liegt dabei schon in der Situation des Telefongesprächs begründet. Die/Der Angerufene wird (in der Regel) unangekündigt im häuslichen Umfeld kontaktiert, zumeist in ihrer/seiner Freizeit. Man kann also in keinem Fall davon ausgehen, dass die/der Angerufene auf ein Verkaufsgespräch vorbereitet ist. Das gilt natürlich nicht nur für die Situation eines Verkaufsgesprächs, sondern auch und insbesondere für den Gegenstand des Gesprächs. Eine geschäftliche Entscheidung basiert daher in fast allen Fällen auf den einseitigen Informationen, die die/der Angerufene von der/dem KaltanruferIn erhält. Dass diese einseitig sind, steht außer Frage, ebenso wie die Tatsache, das die/der Angerufene während des Telefonats keine Möglichkeit hat, sich unabhängig Informationen zu beschaffen.

    Zitat Zitat von Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Fassung vom 22.12.2008
    § 4 Beispiele unlauterer geschäftlicher Handlungen
    Unlauter handelt insbesondere, wer
    1. geschäftliche Handlungen vornimmt, die geeignet sind, die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher oder sonstiger Marktteilnehmer durch Ausübung von Druck, in menschenverachtender Weise oder durch sonstigen unangemessenen unsachlichen Einfluss zu beeinträchtigen;
    2. geschäftliche Handlungen vornimmt, die geeignet sind, geistige oder körperliche Gebrechen, das Alter, die geschäftliche Unerfahrenheit, die Leichtgläubigkeit, die Angst oder die Zwangslage von Verbrauchern auszunutzen;
    3. den Werbecharakter von geschäftliche Handlungen verschleiert;
    […]
    Das erste Beispiel unterstreicht nochmal die Anwendbarkeit des UWG auf Kaltanrufe, in denen häufig zu Entscheidungen gedrängt wird („Sie müssen sich jetzt gleich entscheiden, morgen gibt es das Angebot nicht mehr.“).

    § 4 benennt auch noch einen weiteren Aspekt, der auf viele Kaltanrufe zutrifft: Im Forum finden sich reichlich Schilderungen, dass die spürbare Beeinträchtigung der Fähigkeit zur freien Entscheidung auch durch psychologische Tricks herbei geführt wird. So zielen sehr viele Kaltanrufe auf leicht beeinflussbare Personen wie Senioren ab. Die Gutgläubigkeit wird dabei schamlos ausgenutzt, z.T. unter Vorspieglung falscher Tatsachen. Beispielhaft sei hier genannt, dass KaltanruferInnen vorgeben, man unterstütze durch den Erwerb einer Ware oder die Inanspruchnahme einer Dienstleistung karitative Zwecke.

    Einige weitere Beispiele für derartige Taktiken werden im Gesetz ausdrücklich benannt:
    Zitat Zitat von Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Fassung vom 22.12.2008
    § 3 Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen
    […]
    (3) Die im Anhang dieses Gesetzes aufgeführten geschäftlichen Handlungen gegenüber Verbrauchern sind stets unzulässig.
    […]

    Anhang
    Unzulässige geschäftliche Handlungen im Sinne des § 3 Abs. 3 sind
    [...]
    7. die unwahre Angabe, bestimmte Waren oder Dienstleistungen seien allgemein oder zu bestimmten Bedingungen nur für einen sehr begrenzten Zeitraum verfügbar, um den Verbraucher zu einer sofortigen geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, ohne dass dieser Zeit und Gelegenheit hat, sich auf Grund von Informationen zu entscheiden;
    […]
    12. unwahre Angaben über Art und Ausmaß einer Gefahr für die persönliche Sicherheit des Verbrauchers oder seiner Familie für den Fall, dass er die angebotene Ware nicht erwirbt oder die angebotene Dienstleistung nicht in Anspruch nimmt;
    […]
    16. die Angabe, durch eine bestimmte Ware oder Dienstleistung ließen sich die Gewinnchancen bei einem Glücksspiel erhöhen;
    17. die unwahre Angabe oder das Erwecken des unzutreffenden Eindrucks, der Verbraucher habe bereits einen Preis gewonnen oder werde ihn gewinnen oder werde durch eine bestimmte Handlung einen Preis gewinnen oder einen sonstigen Vorteil erlangen, wenn es einen solchen Preis oder Vorteil tatsächlich nicht gibt, oder wenn jedenfalls die Möglichkeit, einen Preis oder sonstigen Vorteil zu erlangen, von der Zahlung eines Geldbetrags oder der Übernahme von Kosten abhängig gemacht wird;
    […]
    19. eine unwahre Angabe über die Marktbedingungen oder Bezugsquellen, um den Verbraucher dazu zu bewegen, eine Ware oder Dienstleistung zu weniger günstigen Bedingungen als den allgemeinen Marktbedingungen abzunehmen oder in Anspruch zu nehmen;
    […]
    Auf die besonderen Umstände von Kaltanrufen und die damit dabei häufig genutzte gezielte Manipulation der Angerufenen geht auch nochmal der § 5a ein:
    Zitat Zitat von Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Fassung vom 22.12.2008
    § 5a Irreführung durch Unterlassen
    […]
    (2) Unlauter handelt, wer die Entscheidungsfähigkeit von Verbrauchern im Sinne des § 3 Abs. 2 dadurch beeinflusst, dass er eine Information vorenthält, die im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller Umstände einschließlich der Beschränkungen des Kommunikationsmittels wesentlich ist.
    […]

    Der bei Weitem wirksamste Paragraph des UWG, der ganz eindeutig auf Spam im allgemeinen und Kaltanrufe im Besonderen abzielt, ist §7:
    Zitat Zitat von Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Fassung vom 22.12.2008
    § 7 Unzumutbare Belästigungen
    (1) Eine geschäftliche Handlung, durch die ein Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt wird, ist unzulässig. Dies gilt insbesondere für Werbung, obwohl erkennbar ist, dass der angesprochene Marktteilnehmer diese Werbung nicht wünscht.
    (2) Eine unzumutbare Belästigung ist stets anzunehmen
    1. bei Werbung unter Verwendung eines in den Nummern 2 und 3 nicht aufgeführten, für den Fernabsatz geeigneten Mittels der kommerziellen Kommunikation, durch die ein Verbraucher hartnäckig angesprochen wird, obwohl er dies erkennbar nicht wünscht;
    2. bei Werbung mit einem Telefonanruf gegenüber einem Verbraucher ohne dessen Einwilligung oder gegenüber einem sonstigen Marktteilnehmer ohne dessen zumindest mutmaßliche Einwilligung;
    3. bei Werbung unter Verwendung einer automatischen Anrufmaschine, eines Faxgerätes oder elektronischer Post, ohne dass eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten vorliegt, oder
    4. bei Werbung mit einer Nachricht, bei der die Identität des Absenders, in dessen Auftrag die Nachricht übermittelt wird, verschleiert oder verheimlicht wird oder bei der keine gültige Adresse vorhanden ist, an die der Empfänger eine Aufforderung zur Einstellung solcher Nachrichten richten kann, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.
    […]
    Es dürfte wohl nur eine unbedeutende Minderheit in der deutschen Bevölkerung die Werbung durch Kaltanrufe wünschen. Anders ist jedenfalls weder die starke Beteiligung an den entsprechenden Diskussionen hier im Forum noch die deutliche Medienpräsenz des Themas zu erklären. Es darf also angenommen werden, dass einE KaltanruferIn weiß, dass die/der Angerufene mit hoher Wahrscheinlichkeit „diese Werbung nicht wünscht.“ Das legt den Verdacht des vorsätzlichen Verstoßes gegen Absatz (1) sehr nahe.

    Hier sei auch nochmal die gängige Praxis von KaltanruferInnen hingewiesen, mit unterdrückter Übermittlung der Rufnummer anzurufen, was ausdrücklich einen Verstoß gegen Absatz (2) Nummer 4 darstellt.

    Fazit: Kaltanrufe an Privatleute sind in Deutschland illegal!

    Bemerkung: Bei geschäftlichen Telefonanschlüssen ist die Rechtslage etwas anders. Da hier im Forum vornehmlich Beschwerden über Kaltanrufe auf Privatanschlüssen diskutiert werden, wird auf auf das Antispam-Wiki verwiesen: Werbeanrufe an Gewerbebetriebe

  7. #7
    Mittwoch
    Gast

    Standard Das Zustimmungsargument

    Ein weiteres häufig genanntes Rechtfertigungsargument lautet in Etwa wie folgt:
    Zitat Zitat von Rechtfertigungsversuch
    Wir rufen nur Leute an, die den Anrufen zugestimmt haben. Wenn sie (im Forum) etwas Gegenteiliges behaupten, erinnern sie sich nur nicht mehr daran.
    Der zuletzt zitierte Absatz (1) und damit der gesamte § 7 UWG greift natürlich nicht, wenn die/der Angerufene die Werbung wünscht. Wir hören daher von KaltanruferInnen häufig, dass die Angerufenen dem Anruf zugestimmt hätten. Seltsamerweise können die wenigsten Betroffenen sich daran erinnern.

    Sicherlich steht hier auf den ersten Blick Behauptung gegen Behauptung. Daher konstruieren wir hier mal den hypothetischen Fall eines erlaubten Werbeanrufs: Die/Der Angerufene muss vorab zugestimmt haben, einen Werbeanruf zu erhalten. Das muss die/der AnruferIn im Zweifelsfall belegen, d.h. sie/er tut gut daran, das Einverständnis in schriftlicher Form vorlegen zu können. Das muss eine eindeutig auf den konkret beabsichtigten Werbeanruf abzielende Erlaubnis sein.

    Es darf stark daran gezweifelt werden, ob ein durchschnittlicher Kaltanrufer tatsächlich eine solches Einverständniserklärung vorliegen hat. In diesem Zusammenhang sei nämlich auf zwei populäre Rechtsirrtümer hingewiesen:
    • Pauschale Klauseln z.B. in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auf Gewinnspielpostkarten, nach denen man dem Unterbreiten von interessanten Angeboten und dergleichen zustimmt, sind unwirksam. Selbst wenn solche von einem Angerufenen unterzeichnet wurden, kann man daraus nicht die erforderliche Zustimmung zu Kaltanrufen herleiten.
    • Eine Einverständniserklärung zu telefonischer Werbung gilt – wenn überhaupt – nur gegenüber dem Unternehmen, demgegenüber sie erklärt wurde. Eine Weitergabe dieser Einverständniserklärung an Dritte ist nicht möglich. Von daher kann sie gar nicht z.B. im Rahmen von Adresshandel übertragen werden.

    Die entsprechenden Urteile hat die Nutzerin mareike26 in diesem Beitrag zusammengestellt.

    Die Ausreden, man habe sich „irgendwo“ bzw. „irgendwann“ einmal im Rahmen eines Gewinnspiels oder von AGB sein Einverständnis erklärt, sind eben nur billige Ausreden, die der Angerufene nicht akzeptieren muss. Ebenso wenig akzeptieren wir sie hier im Forum als Rechtfertigungsargument.

  8. #8
    Mittwoch
    Gast

    Standard Die Seriosität von Call Centern

    Offenbar um eine Abgrenzung von grauen Schafen von den schwarzen Schafen vorzunehmen, wird hin und wieder mit der Seriosität von Call Centern argumentiert:
    Zitat Zitat von Rechtfertigungsversuch
    Unser Call Center ist seriös. Wir sind Mitglied im Branchenverband … Bei uns gibt es deswegen keine Anrufe ohne Zustimmung.
    Nach der hier im Forum gängigen Meinung ist ein Call Center nur dann als seriös zu bezeichnen, wenn es überhaupt keine Kaltanrufe tätigt. Mag sein, dass einige solcher Call Center in Branchenverbänden organisiert sind.

    Die Mitgliedschaft in einem solchen Verband ist deswegen allerdings auf keinen Fall ein Garant für die Seriosität im o.g. Sinne. Und das selbst dann, wenn der Branchenverband seinen Mitgliedern Kaltanrufe untersagt. In der Regel ist die Behauptung, man sei Mitglied im Verband XY, nur sehr schwer nachzuprüfen.

    Zitat Zitat von Rechtfertigungsversuch
    Die Telefonnummern der von uns Angerufenen werden zufällig erzeugt. Deswegen sind wir seriös.
    Es ist unerheblich, woher ein Call Center die Nummer eines Angerufenen hat. Solange seine Zustimmung nicht vorliegt (siehe oben), ist der Kaltanruf illegal. Zufällig erzeugte Nummern sind also kein Zeichen von Seriosität.

    Zitat Zitat von Rechtfertigungsversuch
    Es gibt da die Liste …, in die kann man sich eintragen. Wir rufen die Leute, die in dieser Liste stehen, nicht an. Deswegen sind wir seriös.
    Das Totschlagargument der Anti-Werbung-Listen, deren prominenteste wohl die Robinsonliste sein dürfte. Was allen diesen Listen gemein ist, ist der Ansatz der Beweislastumkehr: Dem Verbraucher wird vorgegaukelt, man könne ja durch Eintragung in die Liste signalisieren, keine Werbung (und damit auch keine Kaltanrufe) zu wollen; ansonsten gehe man davon aus, man habe nichts gegen Werbeanrufe. Das widerspricht, wie bereits oben dargestellt, der aktuellen Rechtslage. Die/Der KaltanruferIn bleibt in der Nachweispflicht des Einverständnisses.

    Einen Eintrag in solche Listen sollte man auch deswegen nicht in Betracht ziehen, weil man dort in der Regel sehr viele persönliche Daten von sich preisgibt. Es gibt keine Garantie dafür, dass die dort hinterlegten Informationen nicht von Werbetreibenden für weitere Werbung genutzt werden, schließlich werden solche Listen ja von der Werbewirtschaft betrieben.

    Im Gegensatz z.B. zu Großbritannien gibt es hier in Deutschland keine gesetzliche Grundlage für eine solche Negativliste. Solange diese nicht besteht, sind solche Listen als sehr kritisch anzusehen.

    Zitat Zitat von Rechtfertigungsversuch
    Wenn uns jemand sagt, nicht mehr angerufen werden zu wollen, dann rufen wir sie/ihn nicht mehr an.
    Vom Grundsatz her sicherlich sehr löblich. Wieso geht dann aber die Zahl der Kaltanrufe nicht merklich zurück? Ein sehr großer Teil der Betroffenen hat nach eigener Aussage hier im Forum klar und deutlich angegeben, nicht mehr angerufen werden zu wollen. Effekt gleich Null.

  9. #9
    Mittwoch
    Gast

    Standard Das Arbeitsplatzargument

    Wenden wir uns den etwas weniger stichhaltigen Argumenten zu, die meist dann vorgebracht werden, wenn alle anderen Argumente nicht mehr ziehen. Das häufigste davon ist:
    Zitat Zitat von Rechtfertigungsversuch
    Kaltanrufe sichern Arbeitsplätze.
    Da man im Prinzip nur einen Telefonanschluss, einen Internetanschluss und ein paar Büroräume benötigt, um ein Call Center zu eröffnen, gibt es diese über ganz Deutschland verteilt. Um die Gewinnspanne möglichst komfortabel zu gestalten, werden Call Center gerne in strukturschwachen Gebieten mit niedrigem Lohnniveau eröffnet.

    Wenn man nun die Daseinsberechtigung von KaltanruferInnen in Frage stellt, wird schnell ins Feld geführt, man sichere dadurch ja auch Arbeitsplätze und Gewerbesteuereinnahmen.

    Dem ist entgegen zu halten: Eine illegale Tätigkeit ist und bleibt illegal, egal wo sie ausgeführt wird. Die Arbeitsplätze sind nur solange „sicher“, wie die Masche Gewinn abwirft. Es gibt hinreichend viele Fälle, in denen ein Betreiber eines Call Centers für Kaltanrufe abgemahnt wurde und daraufhin Insolvenz anmeldete, was für die Beschäftigten von jetzt auf gleich wieder Arbeitslosigkeit bedeutete, zum Teil sogar verbunden mit verschwundenen letzten Gehältern.

    Zitat Zitat von Rechtfertigungsversuch
    Die Arbeitsagentur vermittelt Arbeitssuchende in Call Center, die dann Kaltanrufe tätigen müssen.
    Die Tätigkeit als Call Center Agent hat an sich erst einmal nichts Verwerfliches. Die Arbeitsagentur prüft bei nahezu allen Angeboten, in die sie vermittelt, nicht die späteren Arbeitsbedingungen. Dazu hat sie auch weder die personelle Ausstattung noch die Befugnis. Daher sagt die Tatsache, dass die Agentur Angestellte in Call Center vermittelt, nichts darüber aus, dass dadurch Kaltanrufe legitimiert sind.

    Die Arbeitsagentur ist dankbar für jeden Hinweis, dass ein Jobangebot zwielichtigen Charakter hat. In der Regel verschwinden diese dann zeitnah aus den Datenbanken. Da es aber keine wirksame Kontrolle beim Eingang neuer Angebote gibt, finden sich in den Datenbanken zahllose Angebote für Kaltakquise.

    Zitat Zitat von Rechtfertigungsversuch
    Wenn man gegen Kaltanrufe vorgeht, gefährdet man direkt Arbeitsplätze.
    Wenn wegen der Diskussionen hier im Forum ein Call Center pleite macht, mag das auf den ersten Blick stimmen. Wenn die Firmen, die ihre Produkte aber per Kaltakquise vertreiben, die dafür erforderlichen Mittel (Gehälter, Provisionen etc.) in ordentliche Werbung und Marketing stecken würden, könnten dort sicherlich neue Arbeitsplätze geschaffen werden.

    Zudem entzieht die Kaltakquise dem Markt Kapital (würde sie keine Erträge bringen, gäbe es sie nicht mehr), das die Betroffenen nicht für die Schaffung von Arbeitsplätzen im freien Handel aufbringen. Kaltanrufe schaffen also keine zusätzlichen Arbeitsplätze, ebenso wie deren Bekämpfung keine gefährdet. Sie leistet im Gegenteil eher dem Lohndumping Vorschub, denn einE durchschnittlicheR Call Center AgentIn verdient im Mittel weniger als einE FachverkäuferIn. Viele der Stellen im Bereich von Call Centern sind immerhin Minijobs.

  10. #10
    Mittwoch
    Gast

    Standard Der Störfaktor Kaltanruf

    In den Rechtfertigungsdiskussionen kommt über kurz oder lang die Frage auf, warum man sich denn hier im Forum über Kaltanrufe so sehr (künstlich?) aufrege:
    Zitat Zitat von Rechtfertigungsversuch
    Der Paketbote klingelt doch auch ohne Vorankündigung, ohne dass Ihr Euch darüber aufregt.
    Hier und in ähnlich gelagerten Fällen gibt es einen entscheidenden Unterschied: Ich will was vom Paketboten (nämlich das Paket, das normalerweise irgendwo bestellt habe), einE KaltanruferIn will was von mir (nämlich in der Regel mein Geld). Und an meine Klingel/meinen Postkasten kann ich einen Vermerk machen: „Bitte nicht stören, liege mit Migräne im Bett.“ Dann hinterlässt der Paketbote eine nette Benachrichtigung, das er da war, ohne zwei Stunden später wieder auf der Matte zu stehen.

    Zitat Zitat von Rechtfertigungsversuch
    Eure Mutter fragt doch auch nicht vorher, ob sie anrufen darf. Sie klingelt einfach durch.
    Auch hier die Unterschiede: Meine Mutter unterdrückt normalerweise ihre Rufnummer nicht. Meine Mutter will in der Regel nichts von mir, höchstens für mich, nämlich das Beste. Der Anruf meiner Mutter ist gewünscht, der von Kaltanrufern nicht. Es kann auch gut sein, dass meine Mutter weit weniger häufig anruft als viele Call Center. Und ich kann meiner Mutter gefahrlos sagen, dass ich gerade keine Zeit habe, ohne befürchten zu müssen, nach einer halben Stunde wieder von ihr angerufen zu werden.

    Zitat Zitat von Rechtfertigungsversuch
    JedeR sollte doch 30 Sekunden übrig haben, um höflich „Nein Danke“ zu sagen.
    Kaltanrufe stellen – so hat auch der Bundesgerichtshof festgestellt – ein unzulässiges Eindringen des Anrufers in die Privatsphäre des Angerufenen dar. Der normale Kaltanruf kommt seinem Zweck gemäß zu einer Zeit, von der man annehmen kann, dass die meisten Leute zu Hause ihre Freizeit genießen, also abends und am Wochenende. Kurz gesagt: Ich werde gestört.

    Ich bringe also dem Kaltanrufer den gleichen Respekt entgegen wie allen anderen StörerInnen meiner Ruhe: gar keinen!

    Zitat Zitat von Rechtfertigungsversuch
    Direkt wieder auflegen bringt nichts, wir rufen wieder an. Also besser zuhören bzw. mit uns reden.
    Da es hinsichtlich der Anruffrequenz von Kaltanrufen nichts bringt, höflich abzulehnen, muss ich mir nicht mehr Zeit klauen lassen als nötig. Daher lege ich kommentarlos auf.

    Und da ich Kaltanrufe, wie mittlerweile hinlänglich klar sein dürfte, als eine Tätigkeit ohne Nutzen und ohne Daseinsberechtigung ansehe, werde ich alle mir zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um dagegen vorzugehen, inklusive Rechtsmittel.

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