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Thema: Mutter hat Kontodaten übermittelt, wird nun bedroht, was tun?

  1. #1
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    Standard Mutter hat Kontodaten übermittelt, wird nun bedroht, was tun?

    Hallo verehrte Antispam Community,

    meine Mutter hat dummerweise ihre Kontodaten an Deutsche Superchance Premium weitergegeben. Diese haben uns bis Ende Juni eingetragen und buchen mittlerweile 50€ pro Monat ab.
    Wir haben bereits Anfang März ein Kündigungsschreiben geschickt, was die aber nicht interessiert hat.

    Jetzt haben wir die Rückbuckung eingeleitet, alles schön und gut...

    Heute, am 8. April, kam allerdings ein weiterer Anruf dieser Schei* Firma, in dem die Telefonistin den Vogel abgeschossen hat.

    Sie wollte von meiner Mutter ABERMALS die Kontodaten, woraufhin meine Mutter antwortete: "Die brauchen Sie nicht, die haben Sie doch schon längst." Klar haben sie die, wenn sie bereits abbuchen. Die Tuse am Telefon antwortete: "Aus Datenschutzrechtlichen Gründen kann ich das leider nicht tun".
    Schon klar. Damit der illegale Tonmitschnitt im Hintergrund nicht gestört wird.

    Meine Mutter daraufhin: "Nein, wir wollen NICHT weiterspielen und wir werden auch keine Daten mehr angeben. Diese haben sie bereits (sie wiederholte sich)".

    Daraufhin die Tuse, und jetzt wirds kriminell: "Ja, dann trage ich Sie jetzt bis 2010 ein."
    Meine Mutter kontert: "Dann schalte ich meinen Anwalt ein und leite das ans Fernsehen weiter." ... Daraufhin hat die Tuse sich nochmal wiederholt und legte auf.



    Was können wir jetzt tun?? Ein Abmahnschreiben können wir nicht mehr schicken, weil meine Mutter ja dem Vertrag damals am Telefon zustimmte. Auch die Polizei konnte uns nicht weiterhelfen (ich hatte nen Vollidi*** am Telefon).
    Ich brauche Eure dringende Hilfe,

  2. #2
    Forenbarbar Avatar von alariel
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    Rechtsberatung dürfen wir hier nicht leisten, aber... wenn ich einen Vertrag eingegangen wäre, dann würde ich den unstrittigen Betrag überweisen, und den Rest "könnten die mich mal".
    Wichtig in dem Falle wäre die beweissichere Zustellung der Kündigung.
    Mir würde sich natürlich auch die Frage stellen, ob ich förmlich korrekt über emin Widerrufsrecht belehrt wurde. Wäre dem nicht so, könnte ich nach wie vor widerrufen...

    Sei es wie es sei, da weder ich noch sonstwer hier genau weiss, was da abgeschlossen wurde oder welcher Schriftverkehr lief: Such einen Anwalt auf!
    Der kostet wirklich nicht die Welt - und die Ruhe hinterher wäre es mir allemal wert
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  3. #3
    Waldorf Avatar von siebich
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    Lies mal durch was in den verschiedenen Telefonspam-Threads schon alles drinsteht. Da ist so mancher Fall welcher identisch ist mit Eurem.
    Auch kann ich nicht beurteilen ob ein rechtsgültiger Vertrag abgeschlossen wurde.

    Zur Polizei die nicht weiterhelfen konnte oder wollte: Wenn es eine unerwünschte Abbuchung war ist es eine Straftat und hat verfolgt zu werden. Wegen der illegalen Abbuchungen sofort eine Strafanzeige erstatten und zwar bei der Staatsanwaltschaft.

    Dieses ist selbstredend nicht als Rechtsberatung zu sehen sondern als allgemein gehaltene Tipps.

    Ansonsten bitte in unserem [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]lesen:

    Telefonisch abgeschlossene Verträge
    Unrechtmäßige Forderungen
    Inkassobüros
    Strafanzeige
    Zahlungsforderung, der Werdegang
    Widerspruch - Widerruf - Kündigung / Begriffserläuterung
    Hier etwas Lesestoff: Portal

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  4. #4
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    Also auf der Rückseite des Schreibens steht unter Absatz 2 (natürlich SCHÖN kleingedruckt, damit es Omas nicht lesen können) der Widerrufsrecht drauf.

    Wir haben widerrufen und gekündigt. Das Gewinnspiel geht bis Juni, ok, bis dahin müssen wir es akzeptieren aber nicht darüber hinaus. Bis dahin buchen wir auch schön regelmäßig zurück. Geht wie gesagt vor allem jetzt um den "Dann trage ich Sie bis Ende 2010 ein" Kacke von der Tuse am Telefon.

    Wie gesagt, meine Mutter hat ihre Kontonummer irgendwann im Januar angegeben und hat dem telefonischen Vertrag (leider) zugestimmt. Zumindest bis Juni.

  5. #5
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    Solche Sätze kommen von CCAs immer wieder: Nur ist: "Ich trage Sie dann für 2010 ein" kein Vertrag.

    Von daher, cool bleiben und weiterhin zurückbuchen. Das kostet deren Geld, nicht euers.
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  6. #6
    Forenbarbar Avatar von alariel
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    Zitat Zitat von Timo87 Beitrag anzeigen
    Wir haben widerrufen und gekündigt.
    Per Einschreiben mit Rückschein, hoffe ich?
    Ansonsten hilfsweise nochmal, sofern das innerhalb der Frist liegt - sollte es eigentlich.
    Besonders effektvoll, wenn auch etwas kostenträchtiger, wäre die Zustellung via Gerichtsvollzieher -> Zustellmöglichkeiten#Zustellung_per_Gerichtsvollzieherin.2FGerichtsvollzieher
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  7. #7
    Waldorf Avatar von siebich
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    Wenn Ihr so ein nettes Schreiben von denen habt, könntest Du bitte kompletten Name und Adresse des Ladens hier posten?
    Hier etwas Lesestoff: Portal

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  8. #8
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    @Timo 87

    Wenn Deine Mutter damals nur ihre Kontodaten rausgegeben hat, dann ist dies keine Zustimmung zu einem Vertrag zwecks Spielteilnahme.

    Wenn sie also nicht ausdrücklich zugestimmt hat, dann gibt es auch keinen Vertrag, den sie etwa widerrufen oder kündigen müsste.

    In dem Fall könnte man alles, was bisher abgebucht wurde, zurückholen, und sich anschließend mit den bösen, herzerfrischenden Mahnbriefen amüsieren.

    Dazu siehe auch die Wiki-Links, die oben schon gepostet wurden.
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  9. #9
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    Ich hab doch schon mehrmals geschrieben, dass sie dem Gewinnspiel telefonisch zugesagt hat, nachdem sie die Kontodaten rausgerückt hatte. "Ja, ich möchte... bla bla".
    Im Wiki steht ja auch, dass man einem telefonischen Vertrag zustimmen kann und das u.U. rechtens ist. Zumindest so, wie ich es verstanden habe.
    Kann man überhaupt am Telefon einen wirksamen Vertrag abschließen?

    Grundsätzlich ja. Entgegen einer oft gehörten Irrmeinung muss ein Vertrag nach dem bürgerlichen Recht nicht unbedingt in Schriftform aufgesetzt worden sein. Prinzipiell ist auch ein mündlich oder telefonisch abgeschlossener Vertrag wirksam. Wenn der Verbraucher am Telefon ausdrücklich sagt: "Ja, ich möchte das so haben/bestellen/etc.", dann kommt hier bereits ein wirksamer Vertrag zustande[...]
    Genau das hat meine Mutter gemacht.

    @siebchen:
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    EDIT:
    Ich wollte eigentlich einen Abmahnbrief schreiben, aber das wird doch kaum was bringen, wenn dieser "telefonische Vertrag" bereits zustande gekommen ist, oder?
    Geändert von Timo87 (08.04.2009 um 16:44 Uhr)

  10. #10
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Zitat Zitat von Timo87 Beitrag anzeigen
    Ich hab doch schon mehrmals geschrieben, dass sie dem Gewinnspiel telefonisch zugesagt hat, nachdem sie die Kontodaten rausgerückt hatte.
    Sorry, das ging aus deinem Posting #1 oben so nicht hervor.

    Das mit dem Abmahnbrief kann man dann natürlich nicht bringen.
    Eine andere Frage wäre jetzt, ob ihr eine wirksame Widerrufsbelehrung in Schriftform zugestellt wurde.

    Die Widerrufsfrist von 2 Wochen beginnt überhaupt nur ab dem Zeitpunkt zu laufen, wo ihr diese Belehrung zugestellt wurde. Der Hinweis "bitte dazu die AGB beachten" reicht nicht.

    Zum Widerrufsrecht gibt es einen wikipedia-Artikel:
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Falls Ihr Euch nicht sicher seid: Anwalt oder Verbraucherberatung fragen.

    Wenn es keine wirksame Widerrufsbelehrung gab, dann kann der Widerruf ggf. auch wesentlich später noch erklärt werden.
    Goofy
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