Wichtiges Urteil zu 0190er-Nummern
Im Streit um die Kosten einer Datenverbindung mit der teuren Vorwahl 0190 muss der Anbieter beweisen, dass und wie ein Vertrag abgeschlossen worden ist. Das geht aus einer am Montag veröffentlichten rechtskräftigen Entscheidung des Landgerichts Nürnberg hervor.
Ein Internetnutzer war auf ein Chat-System hereingefallen, bei dem sich ein so genannter 0190-Dialer installiert. Seine Argumentation: Er sei nicht darauf hingewiesen worden, dass es sich bei dem von ihm installierten Programm um ein kostenpflichtiges Angebot handelte. Das Gericht gab der Klage statt (Az.: 11 S 8162/02).
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Karlo
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