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Thema: "Energieservice Deutschland" - ich glaub, es hakt!

  1. #41
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    Ich wiederhole mich:
    LG Ulm, Beschluss vom 10.02.2012, 3 O 299/09: 15.000,00 € Ordnungsgeld wegen Strom-Werbeanrufen, angebl. Quelle für Werbeeinwilligung: Die sattsam bekannte F. GmbH & Co. KG mit der Seite playing24.de.
    Als sich (auch dort) herausstellt, dass die angebliche Einwilligungserklärung so nicht abgegeben worden sein konnte, ein, allerdings nicht unerwarteter, Ausbund an Dreistigkeit von Seiten des Datenlieferanten:

    "Die in dem benannten Gewinnspiel erhobenen Datensätze würden manuell aus der Datenbank in eine Excel-Liste abgetippt. Beim Abtippen des Datensatzes des Zeugen L. sei fälschlicherweise als Anmeldezeitpunkt das Jahr 2009 anstelle des tatsächlichen Erhebungszeitpunktes 2010 abgetippt worden."

    Bitte der Netzagentur die Fundstelle melden,wenn sie schon mal etwas tut - ggf. auch Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Lüneburg erstatten. Dort sind die Datenlieferanten wohl bereits bekannt.
    Wenn nicht erteilte Einwilligungen vorgelegt werden, dann hat entweder der Datenlieferant den Stromanbieter darüber getäuscht und (wohl) gewerbsmäßig betrogen, oder aber der Stromanbieter wusste davon und täuscht jetzt selbst. Anzeigen, damit die StA das prüft!

  2. #42
    Senior Mitglied Avatar von euregio
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    Genauso wie es eine eindeutige falsche IP Adresse gab, wobei der Anwalt des beteiligten Unternehmens dreist behauptete alles sei ok. Auch das die Einwilligung, die zwar nicht vorhanden war, durch Zeitablauf ungültig ist wird bestritten. Eigentlich alles mehr als dreist und zusätzlich recht unprofessionell gemacht. Die Homepage des Gewinnspiels entspricht eher dem Niveau eines PC Kurses der VHS. Aber sei es drum, Anzeige ist seinerzeit rausgegangen und es bleibt abzuwarten welche Sau letztlich geschlachtet wird. Zumal es ja auch noch eine Firma in Stuttgart gab, die auch nicht so ganz unbeteiligt ist.

  3. #43
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    Zuletzt wurde ich im Zeitraum November 2012 mehrmals täglich von ESD belästigt, während ich auf Montage unterwegs war. Damals habe ich irgendwann nur einmal abgenommen und ins Telefon gebrüllt, bevor der Nerver loslegen konnte. Natürlich melde ich mich grade bei unbekannten Anrufen NIE mit Namen.
    Jedenfalls war danach erstmal Ruhe.

    Dachte ich....

    Gestern wieder ein Anruf in Abwesenheit von 0800 123005554, tellows meldet dazu auch: ESD.

    Ich glaube demnächst ist wieder ein "Urschrei" fällig...
    Man sollte die Dinge so nehmen, wie sie kommen.
    Aber man sollte auch dafür sorgen, dass sie so kommen,
    wie man sie nehmen möchte.


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  4. #44
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    Hi,

    besser ist eine Beschwerde bei der BNetzA, die ermitteln aktuell gegen diesen Laden.

    Grüße
    Snyder
    Was ist paradox? Ein Cold Call aus einem warmen Büro!
    Ein geistiges Duell mit einem ColdCaller ist unfair. Schließlich ist er unbewaffnet!

  5. #45
    Senior Mitglied Avatar von euregio
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    Ich glaube eher das hier mal ein paar Zivilklagen notwendig werden und Erfolge erzielt werden. ESD telefonierte damals mit den Daten eines Unternehmens Namens FIBAFA. Angeblich hat man sich auf einer Gewinnspielseite eingetragen und das schon 2008. Schick mal ne T5F raus und warte ab was passiert. Der niedersächsische Datenschutz freut sich über weitere Anzeigen Geschädigter.
    „Manche Menschen kommen in ein dunkles Zimmer und beginnen emsig zu arbeiten. Sie ergründen die Ursachen der Dunkelheit, finden Schuldige und erstellen ein mittelfristiges Konzept zur schrittweisen Reduzierung der Finsternis. Und dann kommt einer und macht einfach das Licht an.“
    ―Peter Hohl

  6. #46
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    Also mir ist jemand bekannt, dem gegenüber sich die Brüder strafbewehrt unterworfen haben.
    sastef

  7. #47
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    Und heute wieder ein Anruf, den ich beendet habe, bevor die CC-Schnepfe Luft holen und loslegen konnte.

    T5F klingt gut, aber würde ich mich damit nicht gegenüber denen identifizieren? Bisher habe ich nie mit meinem Namen geantwortet bzw. deren Frage danach beantwortet....

    Ich will nicht meine Nummer in deren Liste bestätigt haben.

    LG Doctor Who
    Man sollte die Dinge so nehmen, wie sie kommen.
    Aber man sollte auch dafür sorgen, dass sie so kommen,
    wie man sie nehmen möchte.


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  8. #48
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    Na also nen T5F ohne eigene Namensangabe ist nun völlig unsinnig. Die Angabe einer Rufnummer ist aber dafür eher nicht nötig. Wenn die aber sagen, dass Du nicht in deren Datenbeständen bist, dann wars das auch. Ich würde den Anruf ganz konkret schildern und zwar unter Nennung der anrufenden Nummer. Aber ob das so ohne Nennung der eigenen Nummer was wird, wage ich zu bezweifeln.
    sastef

  9. #49
    Urgestein Avatar von gation
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    http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1931/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/UnerlaubteTelefonwerbung/Entscheidungen/201223Energievertriebsunternehmen.html

    Die Bundesnetzagentur hat zwei Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen ein großes Vertriebsunternehmen im Energiebereich abgeschlossen. Aufgrund von Verstößen gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung wurden zwei Bußgelder in Höhe von insgesamt 18.000 Euro verhängt.
    Das Unternehmen hatte in den Jahren 2011 und 2012 telefonisch gegenüber Verbrauchern für Beratungsgespräche bezüglich Energiesparen und Anbieterwechsel geworben. Die angerufenen Verbraucher hatten dabei vorher nicht ausdrücklich in die Werbeanrufe eingewilligt. Ihnen wurde bei den Anrufen die Rufnummer 08001230055 mit verschiedenen Verlängerungen angezeigt.
    In einer Vielzahl von Fällen gab das Unternehmen an, Einwilligungserklärungen der Verbraucher in Werbenrufe über Dritte durch Gewinnspielportale aus dem Internet (TV-, PC oder Wellness-Gewinnspiele) generiert zu haben. Der überwiegende Anteil der von der Bundesnetzagentur befragten Verbraucher verneinte allerdings eine solche Gewinnspielteilnahme. Aus Sicht der Bundesnetzagentur erfüllen die vorgelegten Einwilligungserklärungen zudem nicht die gesetzli-chen Anforderungen.
    Das Strafmaß von 18000€ entspricht lächerlichen 36% der lächerlichen Höchsstrafe von 50.000€, die die lächerliche Bundesnetzagentur hätte verhängen können. Wenn man berücksichtigt, dass es bereits seit 2008 Beschwerden gibt, beträgt die Strafe quasi 3000€/Jahr. Das scheint die Gebühr zu sein, die man hierzulande zahlen muß, um ungesetzlich Telefonterror zu betreiben. Das ist dann schon nicht mehr lächerlich, sondern grotesk, absurd, einfach zum Kotzen, oder wie auch immer.
    In ihrer ganzen Lächerlichkeit wirkt die Bundeswattestäbchenarmee als ausführendes Organ des politischen Willens weniger als Unterstützung der Verbraucher denn als "quasi-Mitstörer".
    Geändert von gation (30.12.2013 um 11:46 Uhr)

  10. #50
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    Nennen wir es nicht Bußgeld, sondern einfach Schutzgeld... Dann ist doch alles wieder in bester Ordnung.....
    Wer beim Bewerten seinen Namen nicht nennt, der ist keinen Deut besser als ein Spammer mit Whois-Protection.... ;)

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