Die Frage ist, welche Daten genau verkauft wurden. Einige fallen unter das Listenprivileg, andere nicht. Ist der Verkauf selbst nicht rechtswidrig, dann könnte er es noch dann sein, wenn er gerade mit der Behauptung einherging, man hätte der Werbung zugestimmt. Pauschales Muster dürfte hier schwer sein.
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