Ich wiederhole mich:
LG Ulm, Beschluss vom 10.02.2012, 3 O 299/09: 15.000,00 € Ordnungsgeld wegen Strom-Werbeanrufen, angebl. Quelle für Werbeeinwilligung: Die sattsam bekannte F. GmbH & Co. KG mit der Seite playing24.de.
Als sich (auch dort) herausstellt, dass die angebliche Einwilligungserklärung so nicht abgegeben worden sein konnte, ein, allerdings nicht unerwarteter, Ausbund an Dreistigkeit von Seiten des Datenlieferanten:
"Die in dem benannten Gewinnspiel erhobenen Datensätze würden manuell aus der Datenbank in eine Excel-Liste abgetippt. Beim Abtippen des Datensatzes des Zeugen L. sei fälschlicherweise als Anmeldezeitpunkt das Jahr 2009 anstelle des tatsächlichen Erhebungszeitpunktes 2010 abgetippt worden."
Bitte der Netzagentur die Fundstelle melden,wenn sie schon mal etwas tut - ggf. auch Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Lüneburg erstatten. Dort sind die Datenlieferanten wohl bereits bekannt.
Wenn nicht erteilte Einwilligungen vorgelegt werden, dann hat entweder der Datenlieferant den Stromanbieter darüber getäuscht und (wohl) gewerbsmäßig betrogen, oder aber der Stromanbieter wusste davon und täuscht jetzt selbst. Anzeigen, damit die StA das prüft!
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