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Thema: [Warnung] "Dr. Brinkmann & Partner", Postfach 1606, 49646 Bethen

  1. #21
    Senior Mitglied Avatar von euregio
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    Wieder mal ein schön gestaltestes Werk unserer Freunde. Phantasie Firma ohne grundlegende Angaben. Aber im scann wurde es ja schon angemakert. Fragt sich nur wer diesmal dahinter steckt als Sprecher bei der Veranstaltung. Ich tippe mal auf alte Bekannte...

  2. #22
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    Die Anmerkungen stammen allesamt von mir. Ich "verziere" jede Einladung in der letzten Zeit, weil mich schonmal jemand per PN gefragt hat, ob ich auch gewonnen habe und warum ich meinen Gewinn bei Antispam anprangern sollte...
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  3. #23
    Senior Mitglied Avatar von SpamKampf
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    Standard Gewinne, Geschenke? Sogar die Polizei kriegt Schwindelbriefe

    Unter dem Titel: „Gewinne, Geschenke? Sogar die Polizei kriegt Schwindelbriefe“ erschien heute in der Ludwigsburger Kreiszeitung ein lesenswerter und ausführlicher Bericht zum Thema Kaffeefahrten [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Eigentlich scheuen Kaffeefahrt-Anbieter die Polizei wie der Teufel das Weihwasser. Die kann ihnen nämlich ihre Schummeltour vermasseln.
    Und warum laden sie dann sogar einen leibhaftigen Hauptkommissar auf Schummel-Tour ein? K**** M***** lancierte seine Dienstadresse in der Branche, ließ freilich seinen Beruf und die Polizeidirektion unerwähnt.
    K**** M***** will auf dem Laufenden sein. Bei der Polizeidirektion ist er tätig im Arbeitsbereich Umwelt und Gewerbe. Und dort auch zuständig für krumme Geschäfte auf Kaffeefahrten. Seit er den Abzockern seine Adresse unterjubelte, kriegt er „pausenlos“ Schreiben mit vollmundigen Gewinnversprechungen.
    ……..
    Jedenfalls machen Kaffeefahrten-Anbieter um den Landkreis Ludwigsburg einen Bogen. Zwar holen sie auch im Landkreis ständig Teilnehmer mit Bussen ab, aber die Verkaufsveranstaltungen führen sie lieber andernorts durch. K**** M***** lächelt wissend: „Mag sein, dass ihnen der Kontrolldruck hier zu groß ist.“
    Bevorzugte Ziele der Abzocker-Touren sind Bayern und der Odenwald. Oder es geht gleich über die Grenze nach Frankreich.
    ………
    Der Hauptkommissar zieht ein Schreiben von „Dr. Brinkmann & Partner“ aus einem Stapel Schummelbriefe.
    Gruß von SpamKampf

  4. #24
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    Und der nächste bitte:

    DR. MÜLLER & PARTNER -FINANZDIENSTLEISTUNGEN- BETHEN

    kommt nach Neuwied (Rheinland-Pfalz) mit exakt diesem Anschreiben. Auch das Geschenk (der Express-Kaffee-Automat) ist identisch.

    Ich versende die Antwortkarte, frage meine Nachbarn nach ihren Antwortkarten und sende einen Scan an die lokale Zeitung.

    Das wird alles derart lästig, dass ich schon fast die Politk bitten würde, ein Strafgesetz gegen so etwas zu erlassen. Aber die haben ja andere Probleme, (Wie finde ich einen in Spanien geklauten S-Klasse-Mercedes wieder?) anstatt meine Oma vor so etwas zu schützen....

    Gruß

    wdelfy

  5. #25
    Urgestein Avatar von Eniac
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    Zitat Zitat von wdelfy Beitrag anzeigen
    Ich versende die Antwortkarte, frage meine Nachbarn nach ihren Antwortkarten und sende einen Scan an die lokale Zeitung.
    Sehr löblich! Willst Du mitfahren oder nur dafür sorgen, dass eine möglichst grosse Zahl von teuren Busplätzen unbesetzt bleibt? truelife hätte sicher auch gerne einen scan von Einladung und Antwortkarte.

    Könntest Du mal bitte auf dem Umschlag der Einladung nachsehen, ob diese zufällig auch vom "Adress-Service Bethen" stammt?

    Zitat Zitat von wdelfy Beitrag anzeigen
    Das wird alles derart lästig, dass ich schon fast die Politk bitten würde, ein Strafgesetz gegen so etwas zu erlassen. Aber die haben ja andere Probleme, (Wie finde ich einen in Spanien geklauten S-Klasse-Mercedes wieder?) anstatt meine Oma vor so etwas zu schützen....
    Die Politik zeigt wenig Interesse am Schutz der Senioren. Vermutlich sind Steuereinnahmen und Arbeitsplätze in der Kaffeefahrten-Branche wichtiger als Verbraucherschutz. Deine Oma wirst Du also wohl alleine schützen müssen.


    Eniac
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  6. #26
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    jetzt mal ganz hypothetisch angenommen, man versendet die Antwortkarte, gibt eine Personenzahl an und bekommt dann die Rückanwort über Ort und Zeit der Abfahrt. Man will natürlich nicht an der Abzocke teilnehmen. Auf der Antwort ist vermerkt, wenn man nicht teilnimmt entstehen Kosten in Höhe von xx und die wird man in Rechnung stellen, weil ja fest gebucht.
    Wie ernst muss man so eine Rechnung, wenn sie denn wirklich eintrifft, nehmen?
    Kann man wirklich belangt werden?

  7. #27
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    Hmm, ich habe das schon mehr als 30 mal so gemacht. Ergebnis:

    30 mal Androhnung von einer Rechnung für nicht besetzte Plätze
    0 mal teilgenommen
    0 Rechnungen erhalten
    0 Mahnungen erhalten
    0 Inkassobesuche
    0 Anzeigen
    ...

    Mach dir da mal keinen Kopf drum - und soweit ich weiß, nehmen doch sogar Personen teil... Jedenfalls behauptet das ein Insider.
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  8. #28
    Neues Mitglied
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    Zitat Zitat von truelife Beitrag anzeigen
    Mach dir da mal keinen Kopf drum - und soweit ich weiß, nehmen doch sogar Personen teil... Jedenfalls behauptet das ein Insider.
    war ja auch nur rein hypothetisch gefragt
    wenn wirklich eine Rechnung kommen sollte, können sie es ja vom Gewinn abziehen
    Geändert von truelife (01.08.2009 um 11:37 Uhr) Grund: Fullquote gekürzt...

  9. #29
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    Zitat Zitat von Luti Beitrag anzeigen
    war ja auch nur rein hypothetisch gefragt
    wenn wirklich eine Rechnung kommen sollte, können sie es ja vom Gewinn abziehen
    Wenn wirklich eine Rechnung kommt sind hier einige interessierte Leser, die sehr gerne sehen wollen vom wem (Firma) die Rechnung kommt.
    Eine Anrechnung auf den versprochenen Gewinn waere eine nette Antwort, wurde die Sache aber unnoetig in die Laenge ziehen. Alleine woher (und dass) die Rechnung kommt waere schon ein Heidenspass ...

  10. #30
    Urgestein Avatar von Eniac
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    Zitat Zitat von Luti Beitrag anzeigen
    Wie ernst muss man so eine Rechnung, wenn sie denn wirklich eintrifft, nehmen?
    Kann man wirklich belangt werden?
    Um solch einen Anspruch, der rechtlich kaum haltbar sein dürfte, durchzusetzen müsste der Abzocker sein sicheres Postfachversteck verlassen und seine Karten (Name, Anschrift etc.) offen auf den Tisch legen. Das gäbe Dir nun wiederum die Möglichkeit, ihn mit guten Erfolgsaussichten gemäss §661a BGB auf die Herausgabe des Gewinns zu verklagen.

    Das wissen auch die Postfachbewohner und deshalb wird dieser Fall nie eintreten.


    Eniac
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