Ich hoffe doch, dass der Rentner den Abzocker seinerseits auf Auszahlung des Gewinns nach §661a BGB verklagt hat und darüber hinaus Strafanzeige wegen Betruges, verbotener Werbung und Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz gestellt hat.
Eniac
Ich hoffe doch, dass der Rentner den Abzocker seinerseits auf Auszahlung des Gewinns nach §661a BGB verklagt hat und darüber hinaus Strafanzeige wegen Betruges, verbotener Werbung und Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz gestellt hat.
Eniac
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Viele falsche Escrow-Seiten: http://escrow-fraud.com/search.php
DER HERR ERSCHUF IN SEINEM ZORN - CLOPPENBURG UND BÜTTELBORN
Seit wann nehmen deutsche Gerichte Klagen aus Postfächern entgegen???
Oder lässt tatsächlich einer der Veranstalter die Hosen herunter?
LG, Doctor Who
Man sollte die Dinge so nehmen, wie sie kommen.
Aber man sollte auch dafür sorgen, dass sie so kommen,
wie man sie nehmen möchte.
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Die vorliegende Signatur ist auf 100% recyclingfähigen Datenmüll geschrieben
Das Postfach veranstaltet die Kaffeefahrt, die Kaufverträge werden mit "regulär angemeldeten" Firmen geschlossen, die dem Postfach eine Provision zahlen.
Ob der Anwalt des Rentners wohl hilfsweise den Vertrag wegen Wucher angefochten hat?
Oo:..
Sollte tatsächlich ein Urteil gegen den Rentner gefällt werden, wäre das sozusagen ein Freibrief für die Rentnerbescheisser. Dann können die (wie die Nutzlosabzockanwälte) mit Trophäenurteilen glänzen und drohen.
Armes Deutschland
LG Doctor Who
Man sollte die Dinge so nehmen, wie sie kommen.
Aber man sollte auch dafür sorgen, dass sie so kommen,
wie man sie nehmen möchte.
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Die vorliegende Signatur ist auf 100% recyclingfähigen Datenmüll geschrieben
Der Rentner hat wirklich nichts schriftlich bekommen?
Wo ist dann bitte schön die Widerrufsbelehrung abgeblieben?
Ohne die ist auch ein Originalvertrag doch nichts wert oder sehe ich das falsch?
Fragen über Fragen...
Da befürchte ich daß sich da eine ordnungsgemäße Unterschrift auf dem Originalkaufvertrag befindet mit der der Geschädigte bestätigt daß er sie bekommen hat ...
Wer andern eine Bratwurst brät der braucht ein Bratwurstbratgerät ...
Immerhin hat der Veranstalter ja den Vertrag schriftlich...Der Veranstalter ist in Besitz eines Kaufvertrages mit der Unterschrift des Rentners. Das Gericht stellte die Echtheit von Vertrag und Unterschrift fest.
Ob der arme Rentner eine Kopie des Kaufvertrages erhalten hat, geht ja leider nicht hervor.
Aber es scheint ja für den Richter zu reichen, daß der Veranstalter den Kaufvertrag vorlegt. Und wenn dann noch das Gericht den Vertrag angeblich schon für "ECHT" befunden haben soll...
Hier wird doch eindeutig die Beweislast auf den Rentner umgeladen.
Allerdings frage ich mich, ob die Meldung des MDR wirklich glaubwürdig ist. Immerhin gab es doch schon mal (allerdings im HR) eine Meldung eines Staatsanwaltes aus Dortmund, der uns Verbraucher weismachen wollte, Nutzlosabos (im gezeigten Falle Nachbarschaftspost24) seien kein Betrug und die Staatsanwaltschaft nicht zuständig...
siehe hier: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
sind das vielleicht bewußt gestreute Falschmeldungen?
LG Doctor Who
Man sollte die Dinge so nehmen, wie sie kommen.
Aber man sollte auch dafür sorgen, dass sie so kommen,
wie man sie nehmen möchte.
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Die vorliegende Signatur ist auf 100% recyclingfähigen Datenmüll geschrieben
Keine Ahnung
Das wär aber schon ein Unding, wenn ein Gericht so einen Vertrag als "Echt" zulassen würde.
Wie diese Verträge zustande kommen ist hinlänglich bekannt und da sollte ein guter Rechtsanwalt sehr gute Chancen haben den Rentner unbeschadet da herausholen zu können.
Kein Gericht kann die jahrelangen Erfahrungswerte mit den Kaffeefahrtveranstaltern ignorieren und es wäre auch zu hinterfragen, wieso der Verantalter 2 Anwaltskanzleien benötigt um net vor Gericht zu erscheinen.
Schon das ist äusserst dubios und hier wäre es auch angebracht richtig nachzuhaken.
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