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Thema: [Warnung] "Dr. Brinkmann & Partner", Postfach 1606, 49646 Bethen

  1. #431
    Urgestein Avatar von Eniac
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    Ich hoffe doch, dass der Rentner den Abzocker seinerseits auf Auszahlung des Gewinns nach §661a BGB verklagt hat und darüber hinaus Strafanzeige wegen Betruges, verbotener Werbung und Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz gestellt hat.


    Eniac
    Die weltweit grösste Fakeseiten-Datenbank: http://db.aa419.org/fakebankslist.php
    Viele falsche Escrow-Seiten: http://escrow-fraud.com/search.php

    DER HERR ERSCHUF IN SEINEM ZORN - CLOPPENBURG UND BÜTTELBORN

  2. #432
    Senior Mitglied Avatar von Walbeck
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    Hier ist ein Fernsehbeitrag zu diesem Fall [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Der betroffene Rentner ist erstaunlich gefaßt.

    Walbeck

  3. #433
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Ein Rentner aus dem sächsischen Antonsthal soll für zwei auf einer Kaffeefahrt erworbene
    "Wundermatratzen" 1.798 Euro zahlen. Der 78-Jährige musste sich deshalb jetzt vor Gericht verantworten.
    ...

  4. #434
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    Seit wann nehmen deutsche Gerichte Klagen aus Postfächern entgegen???

    Oder lässt tatsächlich einer der Veranstalter die Hosen herunter?

    LG, Doctor Who
    Man sollte die Dinge so nehmen, wie sie kommen.
    Aber man sollte auch dafür sorgen, dass sie so kommen,
    wie man sie nehmen möchte.


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  5. #435
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    Das Postfach veranstaltet die Kaffeefahrt, die Kaufverträge werden mit "regulär angemeldeten" Firmen geschlossen, die dem Postfach eine Provision zahlen.
    Ob der Anwalt des Rentners wohl hilfsweise den Vertrag wegen Wucher angefochten hat?
    Oo:..

  6. #436
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    Sollte tatsächlich ein Urteil gegen den Rentner gefällt werden, wäre das sozusagen ein Freibrief für die Rentnerbescheisser. Dann können die (wie die Nutzlosabzockanwälte) mit Trophäenurteilen glänzen und drohen.

    Armes Deutschland

    LG Doctor Who
    Man sollte die Dinge so nehmen, wie sie kommen.
    Aber man sollte auch dafür sorgen, dass sie so kommen,
    wie man sie nehmen möchte.


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  7. #437
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    Der Rentner hat wirklich nichts schriftlich bekommen?
    Wo ist dann bitte schön die Widerrufsbelehrung abgeblieben?
    Ohne die ist auch ein Originalvertrag doch nichts wert oder sehe ich das falsch?
    Fragen über Fragen...

  8. #438
    Senior Mitglied Avatar von Hippo
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    Da befürchte ich daß sich da eine ordnungsgemäße Unterschrift auf dem Originalkaufvertrag befindet mit der der Geschädigte bestätigt daß er sie bekommen hat ...
    Wer andern eine Bratwurst brät der braucht ein Bratwurstbratgerät ...

  9. #439
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    Der Veranstalter ist in Besitz eines Kaufvertrages mit der Unterschrift des Rentners. Das Gericht stellte die Echtheit von Vertrag und Unterschrift fest.
    Immerhin hat der Veranstalter ja den Vertrag schriftlich...
    Ob der arme Rentner eine Kopie des Kaufvertrages erhalten hat, geht ja leider nicht hervor.
    Aber es scheint ja für den Richter zu reichen, daß der Veranstalter den Kaufvertrag vorlegt. Und wenn dann noch das Gericht den Vertrag angeblich schon für "ECHT" befunden haben soll...

    Hier wird doch eindeutig die Beweislast auf den Rentner umgeladen.

    Allerdings frage ich mich, ob die Meldung des MDR wirklich glaubwürdig ist. Immerhin gab es doch schon mal (allerdings im HR) eine Meldung eines Staatsanwaltes aus Dortmund, der uns Verbraucher weismachen wollte, Nutzlosabos (im gezeigten Falle Nachbarschaftspost24) seien kein Betrug und die Staatsanwaltschaft nicht zuständig...

    siehe hier: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    sind das vielleicht bewußt gestreute Falschmeldungen?

    LG Doctor Who
    Man sollte die Dinge so nehmen, wie sie kommen.
    Aber man sollte auch dafür sorgen, dass sie so kommen,
    wie man sie nehmen möchte.


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  10. #440
    Gesperrt
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    Keine Ahnung
    Das wär aber schon ein Unding, wenn ein Gericht so einen Vertrag als "Echt" zulassen würde.
    Wie diese Verträge zustande kommen ist hinlänglich bekannt und da sollte ein guter Rechtsanwalt sehr gute Chancen haben den Rentner unbeschadet da herausholen zu können.
    Kein Gericht kann die jahrelangen Erfahrungswerte mit den Kaffeefahrtveranstaltern ignorieren und es wäre auch zu hinterfragen, wieso der Verantalter 2 Anwaltskanzleien benötigt um net vor Gericht zu erscheinen.
    Schon das ist äusserst dubios und hier wäre es auch angebracht richtig nachzuhaken.

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