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Thema: Offener Brief an NKL/SKL: unlautere und verbotene Telefonwerbung

  1. #1
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Standard Offener Brief an NKL/SKL: unlautere und verbotene Telefonwerbung

    Diesen offenen Brief bezüglich unlauterer Telefonwerbung hat der Antispam e.V. den Klassenlotterien NKL und SKL, den Glücksspielaufsichtsstellen der Länder Niedersachsen und Baden-Württemberg, den Bundesministerien für Wirtschaft und Justiz sowie zur Kenntnisnahme verschiedenen Presseagenturen zukommen lassen.

    Offener Brief: Unlautere Telefonwerbung für Klassenlotterien


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    das Internetforum des Verbraucherschutzvereins Antispam e.V. liefert an vorderster Front ein Spiegelbild des Ausmaßes an unseriösen, unlauteren Wettbewerbsmethoden. Der Bereich der unlauteren Werbung über Telefon hat dabei in den letzten Jahren einen kontinuierlichen Anstieg zu verzeichnen. Anhand der Zahlen für die Seitenzugriffe und Foreneinträge hat unser Unterforum „Telefonspam“ inzwischen dem klassischen e-Mail-Spam längst den Rang abgelaufen.

    Diese Tatsache kommt nicht von ungefähr. Die Möglichkeiten für den Verbraucher, sich gegen unlautere Telefonwerbung zu wehren, sind begrenzt vor allem durch die Tatsache, dass die betreffenden Unternehmen in aller Regel mit Rufnummernunterdrückung anrufen, und dass schon deshalb wettbewerbsrechtliche Sanktionen kaum durchsetzbar sind.

    Innerhalb unseres „Telefonspam“-Forums nimmt jedoch die unlautere Werbung für Klassenlotterien ganz offensichtlich den Löwenanteil ein. Der Anteil an Werbung für Reisen, Gewinnspiele, Zeitungsabonnements u.a. fällt demgegenüber deutlich zurück. Fest steht: gäbe es die Telefonwerbung für NKL/SKL-Lose nicht, wäre der Ärger nicht einmal halb so groß.

    Bezeichnend ist dabei der Umstand, dass schon gemäß dem seit dem 01.01.2008 gültigen Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV ) diese Telefonwerbung ausnahmslos gar nicht stattfinden dürfte. Es handelt sich um geltendes, mit Ordnungsstrafen hinterlegtes Recht, nicht etwa um eine fakultative Empfehlung oder um einen freiwilligen Kodex. Gegen dieses geltende Recht wird jeden Tag zehntausendfach von den beauftragten Callcentern der Klassenlotterien bzw. von Spielvermittlern verstoßen. Dabei gewinnt man den Eindruck, dass systematisch versucht wird, die staatliche stillschweigende Duldung der massenhaften Verstöße gegen das Telefonwerbeverbot dahingehend auszunutzen, dass eine Art Gewohnheitsrecht etabliert wird.
    So wird bei solchen Werbeanrufen auf den Hinweis, der Anruf sei nach § 5 GlüStV illegal, gern geantwortet: „Ja, das wissen wir. Aber die anderen Werbeagenturen machen das genauso.“

    Schon aus solchen Äußerungen wird nur zu offensichtlich, dass es sich keineswegs um einige wenige „schwarze Schafe“ handelt, wie es die Klassenlotterien in öffentlichen Verlautbarungen gern suggerieren möchten.

    Wobei der Ausdruck „schwarzes Schaf“ eher noch einen Euphemismus darstellt, angesichts der inzwischen im Zuge solcher Anrufe verwendeten Praktiken der Übertölpelung, Nötigung, Drohung, Vortäuschung falscher Tatsachen und regelrechter Pöbeleien.
    Dabei handelt es sich auch nicht um Einzelfälle. Vielmehr ist anhand der Einträge in unserem Forum sehr deutlich spürbar, dass vor allem in den letzten Monaten eine bösartige und systematische Verschärfung im Umgangston der Callcenter sowie in den verwendeten Überrumpelungstaktiken stattgefunden hat.

    Dem Antispam e.V. liegt ein Gesprächsleitfaden eines Callcenterbetreibers vor, mit dem belegt wird, dass solche Methoden nicht nur geduldet, sondern z.T. regelrecht von den Callagenten verlangt werden.

    In diesem Leitfaden ist ganz offen davon die Rede, dass den Kunden eine bereits bestehende Geschäftsbeziehung vorgetäuscht werden soll.
    Im Anschluss daran geht es darum, sich mit diesen Falschangaben die Herausgabe weiterer persönlicher Daten, sprich: der Kontonummer, zu erschleichen, um den Kunden dann in ein Vertragsverhältnis zu drängen, das er ohne Verwendung derartiger Methoden mit hoher Wahrscheinlichkeit niemals eingegangen wäre.

    In einem eleganten Aufwasch hält man die Mitarbeiter also dazu an, gegen § 5 GlüStV, gegen § 43 BDSG, gegen § 263 StGB und gegen § 7 UWG zu verstoßen.
    Die Lose der deutschen Klassenlotterien scheinen also zu einem gewissen Anteil nur noch unter gleich mehrfachem Verstoß gegen geltendes Recht verkäuflich zu sein.

    Dabei handelt es sich jedoch nur um die Maßnahmen, die der Leitfaden selbst vorgibt. Es scheint darüber hinaus jedem Callagenten überlassen zu bleiben, selbst seine Erfindungsgabe zur vermeintlichen Erfolgsoptimierung einzusetzen. Je nach Eigenart des Callcenters beobachtet man dabei haarsträubende Auswüchse. Die Erlebnisberichte von Opfern in unserem Forum sprechen Bände:

    • Da werden Schichtarbeiter, die dringend ihren Schlaf brauchen, täglich bereits um 08:00 Uhr aus dem Bett geklingelt. Anschließend erfolgen mehrere Wiederholungsanrufe vom gleichen Callcenter während des gleichen Vormittags, trotz eindeutiger Aufforderung, diese Anrufe zu unterlassen.
    • Da wird zu unmöglichen Tageszeiten angerufen, teilweise auch abends nach 19:00 Uhr, auch an Wochenenden.
    • Da werden regelmäßig Vertragsverhältnisse und Geschäftsbeziehungen unterstellt, die es nicht gibt.
      Da wird gedroht, bei Ablehnung der Spielteilnahme erfolge die Weitergabe an die Rechtsabteilung. Die werde sich das Geld schon holen.
    • Da wird schon einmal damit gedroht, man werde „den Betrag von der Telefonrechnung einziehen“, wenn die Kontonummer nicht herausgegeben werde.
    • Da wird gedroht, bei Nichtzustimmung zum „3-monatigen Probe-Abo“ werde dann eben eine zweijährige Teilnahme „eingebucht“.
    • Da werden einem unbeholfenen Senioren durch aggressives Telefonmarketing reihenweise immer mehr Lotterielose angedreht, bis dass er zum Schluss innerhalb von 6 Monaten über ¤ 2000.- nur für Lotterielose der NKL/SKL zu zahlen hat.
    • Da werden die Angerufenen bei Nichtzustimmung zur Spielteilnahme mit Beleidigungen und Pöbeleien miesester Art und Weise traktiert, das Gespräch wird dann abrupt beendet, nicht ohne vorher noch schnell den Hitlergruß zu entbieten.


    Einzelfälle? Nein. Nur eine kleine Auswahl vieler Erlebnisse. Das alles ist trauriger Alltag des Outbound-Telefonmarketings für Lose der Klassenlotterien.
    Für das alles geben die Klassenlotterien offenbar problemlos ihren Namen her, indem sie sich wissentlich mit Werbepartnern und Spielvermittlern umgeben, die unseriöse Callcenter als Subunternehmer beauftragen, wo dann dieses Marketing unter Verwendung von Methoden aus alleruntersten Schubladen stattfindet.

    Die Methoden gleichen sich dabei von Unternehmen zu Unternehmen, man findet deutliche Parallelen, ja, ein gewisses gemeinsames System bei der Outbound-Akquise vor. Parallelen, die zumindest zu denken geben.

    Nun mögen die Klassenlotterien die Kenntnis der systematischen Verletzung von Rechtsnormen bei der Kundenakquise mit Nichtwissen bestreiten. Schließlich seien das ja alles einzelne schwarze Schafe, außerdem seien das alles Subunternehmer der Werbepartner.
    Angesichts solcher Werbepraktiken und in Anbetracht der Vielzahl der Beschwerden kann aber inzwischen eigentlich nur noch von einem systematischen Guerilla-Marketing gesprochen werden.
    Für diese Marketing-Methoden, wie sie ganz offensichtlich nur aus kranken Gehirnen solcher Strategen entspringen können, denen irgendein Unrechtsempfinden völlig abzugehen scheint, geben die Klassenlotterien als Auftraggeber dieser Akquisemethoden ihren Namen mit her.

    Es ist einem logisch denkenden Verbraucher, der imstande ist, zwei und zwei zusammenzuzählen, nicht mehr weiszumachen, dass die Klassenlotterien weder Kenntnis von diesen Verkaufsmethoden haben, noch, dass sie keinerlei Möglichkeiten hätten, diese Zustände abzustellen, wenn sie denn ernsthaft wollten.
    NKL und SKL als staatliche Betreiber von Lotterien hätten durch entsprechende Gestaltung der Verträge mit den Werbepartnern die Möglichkeit, eigentlich sogar die Verpflichtung nach dem GlüStV, z.B. von vornherein die Kundenakquise durch Telefonmarketing bei Androhung empfindlicher Vertragsstrafen zu untersagen.

    NKL und SKL machen sich durch ihre Untätigkeit und durch stillschweigende Duldung die unlauteren Werbepraktiken sowie den permanenten Bruch des GlüStV als Mitstörer zu eigen. Sie sind mittelbar an diesen Praktiken beteiligt, in jedem Fall sind sie jedoch Hauptprofiteure.

    Es ist auch jedem logisch denkendem Menschen klar, dass dieses Verhalten aus einem ganz bestimmten Kalkül heraus erfolgt. Es ist bekannt, dass die Umsätze in den klassischen Lotterien seit einiger Zeit stagnieren. Daher möchte man ungern auf die eigentlich verbotene Telefonwerbung verzichten, damit die Umsätze nicht noch weiter wegbrechen.

    Obwohl es nicht die Aufgabe des Antispam e.V. ist, den Klassenlotterien strategische Ratschläge zu erteilen, möchten wir nicht unerwähnt lassen, dass wir dieses Kalkül für nicht ganz ungefährlich halten. Es dürfte bekannt sein, dass das staatliche Glücksspielmonopol auf einem äußerst dünnen, wackeligen rechtlichen Fundament steht, und dass es einflussreiche Gegner gibt, die nur auf eine Gelegenheit warten, dieses Monopol europarechtlich zu kippen.
    Wenn es ruchbar wird, dass die staatlichen Lotterien sowie die Aufsichtsbehörden nicht für die Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags Sorge tragen, könnte den Gegnern des Monopols ein gewichtiges Argument frei Haus geliefert werden. Schließlich erfolgte der Abschluss des GlüStV vor allem unter dem Gesichtspunkt der Suchtprävention. Die strengen Werbeverbote waren eine Auflage dafür, dieses Monopol überhaupt noch eben rechtlich halten zu können. Wenn nun aber die staatlichen Stellen sowie die Klassenlotterien selbst diese Bestimmungen nicht umsetzen, dann entfällt unserer Ansicht nach jedwede Berechtigung für das Glücksspielmonopol. Dass nicht nur wir dieser Ansicht sind, zeigt auch ein Urteil des VG Freiburg (vom 16.4.2008, 1 K 2683/07, 1 K 2063/06, 1 K 2066/06, 1 K 2052/06, noch nicht rechtskräftig) was wohl als ein erster Warnschuss bezeichnet werden kann.

    In jedem Fall muss konstatiert werden, dass der GlüStV nicht etwa dazu geführt hat, dass nunmehr die Telefonwerbung für Lotterien etwa unterlassen würde.
    Eher scheint das Gegenteil der Fall zu sein: die Anzahl dieser Anrufe scheint eher noch zuzunehmen.
    Auch wird der Ton deutlich ruppiger, die Methoden immer unerträglicher.

    Was haben die Klassenlotterien dazu zu sagen?

    Gern und oft erfolgt seitens der Klassenlotterien der gutgemeinte Ratschlag, man könne sich durch einen Eintrag in die Robinsonliste vor den Werbeanrufen schützen.
    Allerdings gibt es Belege dafür, dass etliche Werbepartner der Klassenlotterien bzw. deren Subunternehmen keinesfalls daran denken, irgendwelche Robinson- oder sonstige Listen zu beachten. Auch diejenigen, die sich in die Robinsonliste eingetragen haben, werden angerufen.
    Außerdem wird diese Empfehlung vielfach als regelrecht absurd empfunden. Zum einen handelt es sich bei den Werbeanrufen ohnehin gleich in mehrfacher Hinsicht um Verstöße gegen geltendes Recht (GlüStV, UWG). Man empfindet diesen Ratschlag daher oft als vergleichbar mit dem Eintrag in eine bundesweite Liste, mit der man sich angeblich vor Wohnungseinbrüchen „schützen“ könne. Schon von einem logischen Rechtsverständnis ausgehend gedacht, ist eine solche Empfehlung, sich durch ein aktives „opt-out“ vor strafbaren Handlungen schützen zu sollen, befremdlich.
    Ein Unbehagen angesichts der Tatsache, dass man Unternehmen, denen man ohnehin schon nicht einen Zentimeter über den Weg traut, seine persönlichen Daten ausliefern würde, spielt ebenfalls mit.
    Daher kann der Antispam e.V. diese Empfehlung der Klassenlotterien nicht guten Gewissens weitergeben.

    Vielmehr ist es inzwischen schon soweit gekommen, dass der Antispam e.V. die Durchführung technischer Maßnahmen an den Telefonanschlüssen empfehlen muss, um dem täglichen Terror ein Ende zu bereiten.
    Wir müssen inzwischen so weit gehen und betroffenen Opfern, die täglich mehrfach von Callcentern angerufen werden, die zeitweise Führung einer Fangschaltung nahelegen. Eine Einrichtung, die eigentlich zum Schutz vor kriminellen Übergriffen entwickelt wurde.

    Ebenfalls empfehlen wir offen die Beschaffung von Telefonanlagen, mit denen das Blocken von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer möglich ist.
    Jedenfalls fällt uns derzeit nichts anderes ein, was wir einer Krankenschwester ernsthaft raten könnten, die nach einem Nachtdienst auf ihrer Intensivstation nicht gern schon eine halbe Stunde nach dem Einschlafen um 08:00 Uhr vom ersten Callcenteranruf aus dem Bett geklingelt werden möchte. Wenn sie die Ausgabe für die Telefonanlage scheut, kann sie eigentlich ansonsten nur noch den Telefonstecker aus der TAE-Dose ziehen.


    Jedenfalls glauben wir nicht wirklich, dass ihr die Robinsonliste helfen würde.

    Die schiere Anzahl der verzweifelten Anfragen in unserem Forum, was man denn gegen diesen Telefonterror unternehmen könnte, spricht für sich. Auch andere Internetforen sind voll von derartigen Berichten.
    Manche unserer auf ehrenamtlicher Basis arbeitenden Vereinsmitglieder stellen bereits erste Fragen, wie der Antispam e.V. dazu kommt, eine kostenlose Beratungstätigkeit für die Opfer dieser Werbe-Machenschaften zu übernehmen.

    Der Ärger in der Bevölkerung, der durch diesen Telefonterror verursacht wird, ist immens.
    Die deutschen Klassenlotterien haben die Macht und den Einfluss, diese Zustände endlich abzustellen.
    Sie wären gut beraten, dies bald zu tun.

    Daher würden wir uns über eine Beantwortung folgender Fragen freuen:

    Welche Maßnahmen gedenken die Klassenlotterien NKL und SKL einzuleiten, um den § 5 GlüStV ernsthaft umzusetzen?

    Welche Maßnahmen ergreifen die Klassenlotterien NKL und SKL, um gegen Werbepartner und Spielvermittler, die systematisch gegen geltendes Recht verstoßen, vorzugehen?

    Liegt die massive Rufschädigung, die durch unseriös arbeitende Werbepartner den Klassenlotterien zugefügt wird, im Interesse der Klassenlotterien?

    Ist man bereit, unter Beibehaltung des Ist-Zustandes das staatliche Monopol für die Veranstaltung von Lotterien zu riskieren?

    Über eine schlüssige Beantwortung dieser Fragen würde sich der Antispam e.V. freuen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Antispam e.V.
    Goofy
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  2. #2
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    Jungs, ihr habt da einen richtig guten Job abgeliefert. Hut ab!
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  3. #3
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    Daumen hoch



    Auf die Antworten bin ich gespannt....
    Wenn was Konstruktives dabei wäre, wäre ich angenehm überrascht.
    Optimisten glauben, wir leben in der bestmöglichen aller Welten. Pessimisten befürchten, dies könne wahr sein.

  4. #4
    mareike26
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    Wie ich schon schrub: Keine Antwort ist auch eine Antwort.

  5. #5
    Kaiser von Schnabelland Avatar von Schnabelland
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    Sehr schöner Brief, wobei ich mir bei den Beispielen gelegentlich nicht sicher war, ob es im konkreten Fall nicht um Systemlotto / Lotto-Spielgemeinschaften (und nicht um Klassenlotterien) ging.

    Vor allem wird die Zwickmühle der Klassenlotterien deutlich: Einerseits wollen sie Lose verkaufen, andererseits aber (zumindest lt. Lippenbekenntnissen) natürlich seriös sein. Handeln sie seriös, verkaufen sie weniger Lose; dulden sie die illegalen Verkaufsmethoden, machen sie mehr Umsatz...

    Ich bin sehr gespannt, wie die reagieren - immerhin bemühen sich diese Unternehmen sehr um ihren Ruf!
    Meine Baits:

    1.) Mariam Abacha und Charles Soludo in einem Bait - Baiting-Spaß für fast ein Jahr!
    Baiting-Charakter: Sir Wuschel Schnabeltier, Kaiser von Schnabelland

    2.) Frau Kabila und ihr Sohn(??) Emma - und meine EUR 15.000,--, die ich in Madrid bezahlt habe
    Baiting-Charakter: Sadistis Mausoquelis, Direktor der OMEC (Organization of Mouse-Oil Exporting Countries)

    3.) Kurzbait: Abubaka Yaya und sein Anwalt Dr. Temba Peter - das Treffen am Flughafen Heathrow.

  6. #6
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    Hallo!

    Das Schreiben ist super!

    Hoffentlich ist die Anwort besser, als die, die ich bekam.


    Sehr geehrte Frau Munitia,

    vielen Dank für Ihre E-Mail.

    Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass solche Anbieter uns zwar
    bekannt sind, wir Ihnen aber keine Informationen über Verwaltungs- oder
    Vertriebswege dieser Firmen nennen können.

    Zur Information: Der Deutsche Lotto-Toto-Block und somit auch die
    Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG betreiben keine telefonische
    Werbung; auch nicht mit Hilfe anderer Unternehmungen. In den Medien wird
    bereits auf die Aktivitäten diverse "Lotto-Werber" hingewiesen und zur
    Vorsicht gemahnt.

    Sehr geehrte Frau Munitia, wir bedauern, dass wir Ihnen nicht helfen
    können und bitten um Verständnis.

    Mit freundlichem Gruss

  7. #7
    Waldorf Avatar von siebich
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    Du hast auch keine offizielle Pressemitteilung herausgegeben.

    Ich denke hier muß seitens der Herrschaften reagiert werden, alleine um nicht das Gesicht zu verlieren.
    Wie die Reaktion ausfallen wird .... keiner weiß es.
    Hier etwas Lesestoff: Portal

    Die Familie von morgen
    (vorsicht Ironie)

  8. #8
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Zitat Zitat von Schnabelland Beitrag anzeigen
    ...wobei ich mir bei den Beispielen gelegentlich nicht sicher war, ob es im konkreten Fall nicht um Systemlotto / Lotto-Spielgemeinschaften (und nicht um Klassenlotterien) ging.
    Das ist in meinen Augen unerheblich.

    Auch, wenn es um eine Spielgemeinschaft geht, werden letztlich durch diese Spielgemeinschaft Lose der Klassenlotterien gekauft. Die brauchen dafür aber eine Konzession. Wer gibt ihnen die?
    Nutznießer sind die Klassenlotterien. Und die dulden diese Praktiken sehenden Auges.
    Goofy
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  9. #9
    Senior Mitglied
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    Standard

    Yooo, sehr schöne Aktion!

    Vielleicht werden jetzt die XKLer etwas wie "wir doch nicht" loslassen. Wäre aber ziemlich sinnlos!

    Dafür mal eine aktuelle Stellenanzeige, und dazu noch über die "Bundesagentur für Arbeit" geschaltet:
    Dr. Leise KG Staatliche Lotterie Einnahme der NKL

    Stellenbeschreibung
    Akquise von Neukunden ....

    ....Telemarketing (Outbound): zwingend erforderlich......
    .
    ... Letzte Änderung
    29.07.2008
    Hier die Quelle: Die Bundesagentur für Arbeit!!
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Ach ja: Ist natürlich auf einige wesentliche Punkte zusammengestrichen, nämlich die, die das beschreiben, was laut Glückspielstaatsvertrag verboten ist!

    Da ich davon ausgehe, dass die Stellenanzeige schnell verschwunden sein wird, empfehle ich denen, die sie auch später noch sehen wollen, einen Ausdruck! Das Lesen der kompletten Anzeige ist sehr interessant!


    PS Sollte behauptet werden, das wäre ein einmalige Ausrutscher, dann wäre das ein seeeehr großes Eigentor!
    Mir gefallen 2 Arten von Cold Callern: Die, deren Geschäfte so schlecht gehen, dass sie den Gürtel enger schnallen müssen. Und die, die sich den Gürtel zum Engerschnallen nicht mehr leisten können.

  10. #10
    Offiz. Diskordianer-Papst Avatar von Investi
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    Zitat Zitat von Call-Center Fresser Beitrag anzeigen
    Da ich davon ausgehe, dass die Stellenanzeige schnell verschwunden sein wird, empfehle ich denen, die sie auch später noch sehen wollen, einen Ausdruck! Das Lesen der kompletten Anzeige ist sehr interessant!
    Hast Du einen Screenshot? Der Link bringt nur die Startseite der AA. Eine Suche nach Havixbeck zeigt viele Fundstellen in allen möglichen Branchen, aber keine XKL-Angebote. Oder sag wenigstens, welche Suchkriterien Du eingegeben hast. So schnell sind die von Dr. Leise ja wohl kaum, oder?
    Investi
    --------------------------------------------------------------------------------------------
    Artikel 5 Grundgesetz
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

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