http://www.heise.de/newsticker/data/jo-08.05.03-001/
http://www.bmj.bund.de/images/11596.pdf
http://www.heise.de/ct/aktuell/data/jo-08.05.03-000/
Hoffen wir mal dass da sinvolleres rauskommt, als bei dem löchrigem 0190 Gesetz :)
http://www.heise.de/newsticker/data/jo-08.05.03-001/
http://www.bmj.bund.de/images/11596.pdf
http://www.heise.de/ct/aktuell/data/jo-08.05.03-000/
Hoffen wir mal dass da sinvolleres rauskommt, als bei dem löchrigem 0190 Gesetz :)
Die Einschränkung steht ja schon im Newsletter-Artikel: es wird quasi nur die allgemein übliche Rechtssprechung in Gesetzesform gebracht - aber der Normal-Bürger hat genauso wenig Möglichkeiten sich des Spams zu erwehren wie bisher, da nur Mitbewerber überhaupt klagen können.
Kleine Idee am Rande ...
Was ist ein Mitbewerber ? jemand der ein Gewerbe in direkter Konkurenz betreibt !
Wie wäre es mit einer Gewerbeanmeldung auf Hobbybasis (Fürs Finanzamt).. dann wäre derjenige sofern er in der Gewerbeanmeldung genug "Tätigkeiten" stehen hat "Mitbewerber" und könnte Klagen :-) also das Gesetz etwas ausgehebelt.
Und schon gibt`s eine vom Gericht aufs Dach, weil das Gewerbe nur zum Zwecke der Abmahnungen angemeldet wurde. Und/oder wegen rechtsmißbräuchlichen Serienabmahnungen. Ein paar Jahre später dann vom Finanzamt, weil das auch mal Gewinne sehen möchte.Wie wäre es mit einer Gewerbeanmeldung auf Hobbybasis (Fürs Finanzamt).. dann wäre derjenige sofern er in der Gewerbeanmeldung genug "Tätigkeiten" stehen hat "Mitbewerber" und könnte Klagen :-)
Dann wäre da noch die Sache mit dem Arbeitgeber. In den allermeisten Arbeitsverträgen steht wohl drin, dass Nebentätigkeiten entweder verboten sind oder genehmigt werden müssen (meist letzteres).
Wer mag zu seinem Chef gehen und ihn fragen "Ich möchte Sexbildchen über`s Internet vertreiben"?
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One nation under one groove - Funkadelic 1978
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