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Thema: Der Callcenter-Oscar

  1. #1
    Neues Mitglied
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    6

    Standard Der Callcenter-Oscar

    Hallo,

    die Firma TopHaus HG in Langenselbold hat Telefonterror (unerlaubte Telefonwerbung) bei uns durchgeführt. Der Aufforderung eine
    Unterlassungserklärung zu unterschreiben, kommen sie nicht nach.
    Stattdessen versucht ein *piep* Herr
    S. sich mit Drohungen uns als Geschädigte einzuschüchtern!
    Er behauptet, durch die Telefonanrufe zu uns würde es bei einem
    anderen Kunden zu Bauverzögerungen gekommen sein!

    Wer hat ebensolche Erfahrungen mit dieser Firma gemacht?

    Wir warten jetzt noch eine Frist ab, dann werden wir diese Firma
    anzeigen bzw. über unseren Anwalt verklagen lassen.
    Wer möchte, kann sich kostenlos an dieses Verfahren dranhängen.

    Gruß Michael

  2. #2
    mareike26
    Gast

    Standard Der Callcenter-Oscar

    Auf Wunsch mache ich hier einmal einen Thread für die besten/kreativsten Callcenter-Ausreden bei Kaltanrufen auf. Obiger Beitrag gehört auch dazu. Have fun.

  3. #3
    Neues Mitglied
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    Standard

    Die Unterlassungserklärung wurde zwischenzeitlich von dieser Firma unterschrieben und es gab keine Telefonwerbung mehr.

    Leider bekam ich heute eine Vorladung des Polzeipräsidiums Südosthessen. Ich werde von der Firma TopHaus beschuldigt, unter dem Namen Heino50 hier einen Eintrag vorgenommen zu haben.

    Dies ist jedoch nicht der Fall.

    Meine Frage an alle: Wer kennt diesen User Heine50 (ich kann ihn hier im Forum nicht finden)?

    Was wurde von Heino50 geschrieben?

    Gibt es ähnliche Fälle, wo User von der Firma beschuldigt wurden?

    Gruß aus Bruchköbel

    Michael

  4. #4
    Senior Mitglied
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    4.282

    Standard

    Vorladungen als Beschuldigter braucht man nicht nachkommen.
    Einen User Heino50 oder Heine50 (musst Dich schon einig werden, welcher es sein soll) gibt es derzeit nicht.
    Lass Dir von den Admins/Mods, bzw. dem Vorsitzenden des Vereins hier bestätigen, dass es keinen User dieses Namens hier je eingetragen war (soweit dies so ist) und dann mach selbst eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Es kann ja nicht sein, dass da eine Fa. wilde Behauptungen in den Raum wirft und einen damit in Misskredit bringt.
    Man muss auch mal von sich ausgehen, denk ich
    und nicht immer nur von der eigenen Befindlichkeit

    Matthias Beltz (* 31. Januar 1945 in Wohnfeld/Vogelsberg; + 27. März 2002 in Frankfurt am Main)
    Übers Forum erst mal nicht zu erreichen. Wer was von mir will, bitte hier rüber melden:
    Anonymer Kontakt zu Gaston: https://privacybox.de/gaston.msg | Update: Da es sich um einen anonyme Mailbox handelt, bitte Namen und Mailadresse im Text hinterlassen, wenn man Antwort wünscht.

  5. #5
    Mitglied
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    Standard

    Google Cache kennt Heino50.

    TopHaus ist hier schon mal aufgefallen:
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    @MikeBR
    Hast eine PN von mir.
    Geändert von Elfriede (20.02.2008 um 14:03 Uhr)

  6. #6
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    Hey, da kann ich mich ja freuen!
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  7. #7
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    Standard

    Vielen Dank!

    Ja, hab mich verschrieben. Heino50 war gemeint.
    War gerade beim Anwalt. Er nimmt jetzt Akteneinsicht und
    leitet dann entsprechende Schritte ein. Da ich nicht
    Heino50 bin, wirds für den Antragsteller sicherlich ein
    Bummerang.

    Ich werde berichten.

    Gruß Michael

  8. #8
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    Standard

    Die Sache hat sich inzwischen erledigt.

    Die Firma hatte mit ihrer Anzeige logischerweise keinen Erfolg. Das einzige Ergebnis dieser Sache ist, das sie sich (meine persönliche Meinung!) selbst mit dieser Aktion lächerlich gemacht haben.

    Fakt: Eine seriöse Firma würde sich für unerlaubte Telefonwerbung entsprechend entschuldigen und dann Ruhe gegeben.

    Im übrigen haben wir nun seit mehreren Monaten keine Belästigungen mehr. Es scheint allgmein sehr nachgelassen zu haben. (Zum Glück)

    Gruß aus dem schönen Bruchköbel
    --->

    Rechtlicher Hinweis: Alle meine Äußerungen spiegeln lediglich meine Meinung wieder und sollen Dritte weder beleidigen noch in anderer Weise schädigen!

    Zusätzlicher Hinweis für unsere Freunde in Langenselbold: ICH BIN NICHT HEINO50 !!!

  9. #9
    Mitglied
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    967

    Standard

    Hi,

    Ich habe hier im Forum eine Aussage einer Callcenterangestellten gefunden, die m.E. der Brüller des Monats ist:

    ...man könne ja geteiler Meinung sein darüber, ob tatsächlich ein Vertrag am Telefon zustandegekommen wäre... ich könne gerne ein Einschreiben mit Rückschein an die im Briefkopf genannte Adresse schicken, aber das bringe ja nichts, weil es sich hier um ein Postfach handelt...
    Wenn das wirklich der Fall wäre...........

    Grüße
    Snyder
    Was ist paradox? Ein Cold Call aus einem warmen Büro!
    Ein geistiges Duell mit einem ColdCaller ist unfair. Schließlich ist er unbewaffnet!

  10. #10
    Mittwoch
    Gast

    Standard

    Zitat Zitat von FSnyder Beitrag anzeigen
    [Einschreiben mit Rückschein sinnlos wegen Postfach
    Wenn das wirklich der Fall wäre..
    Nachdem ich heute aus gegebenem Anlass ein wenig auf den Seiten der Deutschen Post AG recherchiert habe, weiß ich jetzt, dass man jede angebotene Art von Einschreiben auch an Empfänger richten, die ein Postfach nutzen. Die Post hinterlässt dann ggf. einen Hinweis im Postfach, dass man eine Sendung am Schalter abholen muss. Dort erfolgt dann auch die (ggf. vom Absender beauftragte) persönliche Übergabe, das Ausfüllen des Rückscheins oder gar die Identifizierung des Empfängers.

    Leider sind Postfachbesitzer nicht zur regelmäßigen Leerung verpflichtet. Wenn das Postfach überläuft, sendet die Post die lagernden Schreiben nach gewissen Fristen zurück. Falls man davon betroffen ist und ein Einschreiben zurück bekommt, an das Fristen geknüpft waren, sollte man dieses ungeöffnet mit dem Einlieferungsbeleg aufbewahren. Im Rechtsstreit kann man nämlich so beweisen, dass man es nach bestem Wissen versucht hat. Die verpennte Annahme könnte sich für den Klagenden so sehr schnell zum Bumerang entwickeln.

    Schönen Gruß
    Mittwoch

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