Bocholt (pd). Vorsicht Abzocke: In Bocholt sind Briefe aufgetaucht, die Gebühren für den Eintrag in einen "Bundessterbeanzeiger" verlangen. Die Stadtverwaltung warnt davor, auf die Forderung einzugehen.
"Gemäß der Novellierung des EU-Parlaments aus dem Jahre 2008, ist mit heutigem Datum die Eintragung des Todesfalles in den Seiten des Bundessterbeanzeigers.de erfolgt. Für die erfolgte Eintragung werden die einmaligen Kosten wir folgt festgesetzt: Standardeintrag 63,12 Euro. Die Gebühren sind sofort fällig."
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