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Thema: Inkasso-Mahnung von Gewinnspielanbieter

  1. #1
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    Standard Inkasso-Mahnung von Gewinnspielanbieter

    Guten Abend zusammen!
    Ich brauche dringend euren Fachmännischen Rat. Am Samstag trudelte ein Brief von Gewinnspiel Komet, EUC Ltd., Lutherstadt-Eisleben bei uns ein.
    Anmerkung Moderator: das hierfür zuständige Unternehmen hat nichts mit den massenhaften unerlaubten Werbeanrufen zu tun, die momentan unter dem Namen "Gewinn-Komet" stattfinden. Siehe dazu den anderen Thread: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Adressiert an meinen Vater "persönlich".Allerdings wurde der Nachname falsch geschrieben (nur mit "K" anstatt "CK"). Es war die erste Mahnung, da der Dreimonatsbeitrag von 174€ nicht abgebucht werden konnte bzw. es zur Rückbuchung mangels Deckung gekommen ist. Laut Schreiben habe mein Vater telefonisch einer Abbuchung zugestimmt, welche auch angeblich aufgezeichnet wurde. Nun soll er 192€ auf ein spanisches Konto überweisen. Auf dem beiliegenden Überweisungsträger steht aber als Verwendungszweck nur "Zahlungsaufforderung Komet". Da frage ich mich doch, wie wollen die da eine persönliche Zuordnung finden, wenn man mit diesem Zweck überweist?! Das Problem ist aber ein ganz anderes! Mein Vater befindet sich seit einem halben Monat in Therapie da bei ihm Spielsucht attestiert wurde. Es kann nun wirklich sein, dass er am Telefon "Ja" gesagt hat und das es darüber eine Aufzeichnung gibt. Soll ich diese Forderung nun begleichen oder das Schreiben einfach ignorieren? Ich habe nämlich keine Lust auf Besuch vom Inkassounternehmen, wie in dem Schreiben angedroht.
    Über eine rasche Antwort würde ich mich sehr freuen.

    Gruß

    Zilli84
    Geändert von Goofy (16.07.2009 um 18:31 Uhr) Grund: Anmerkung

  2. #2
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Standard

    Zitat Zitat von Zilli84 Beitrag anzeigen
    Ich habe nämlich keine Lust auf Besuch vom Inkassounternehmen, wie in dem Schreiben angedroht.
    Was bitte schreiben die?

    Könntest Du das Schreiben mal hier einstellen?

    Ansonsten - Infos:

    Telefonisch abgeschlossene Verträge
    Inkassobüros
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  3. #3
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    Standard

    Hier das Schreiben:

    Sehr geehrter Kunde,
    in unserem Telefonat stimmten Sie einer Abbuchung unsererseits in Höhe von 174¤ für Ihre 3 monatige Teilnahme am Gewinnspiel Komet zu. Eine von Ihnen genehmigte Gesprächsaufzeichnung Ihrer telefonischen Zustimmung gilt als Nachweis.

    Mit Erhalt des schriftlichen Bestätigungsschreibens wurden Sie zusätzlich über Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht belehrt. Dennoch buchten Sie bzw. Ihre Bank den durch uns rechtmäßig eingezogenen Spieleinsatz zurück. Die dadurch entstandenen Kosten übernehmen wir nicht.

    Wir bitten Sie hiermit höflichst, mittels des angehängten Überweisungsträgers, den vereinbarten Spieleinsatz zzgl. der durch Sie verursachten Zusatzkosten auszugleichen.

    Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, werden wir unsere Forderungen an ein Inkassounternehmen abtreten. Wir bitten Sie dabei dringend zu beachten, dass Ihnen in diesem Fall erhebliche Mehrkosten entstehen werden.

    Nachfolgende Kosten sind uns entstanden:

    3 monatige Spielperiode: 174¤
    Gebühren (Abbuchung, Eintragung, Postversand) 9,60¤
    Rücklastschrift 8,50¤

    Gesamt 192,10¤

    Den aufgeführten Betrag bitten wir in den nächsten 7 Tagen zu überweisen.

    MfG

    J.K.

    Also ich habe jetzt echt Schiss, dass, wenn ich nicht bezahle, dass hier die Inkasso-Mafia vor der Tür steht. Was mich aber wirklich sehr stutzig macht, ist, dass auf dem Überweisungsträger bei dem Verwendungszweck keine Mitgliedsnummer o.ä. steht, denn da steht lediglich "Zahlungsaufforderung Komet". Wie wollen die das denn zuordnen, wenn ich das von meinem Konto überweise?! Bei der 01805... Hotline wollte ich heute anrufen (Servicezeiten 10-18 Uhr). Zwischen 16-18 Uhr kam immer die Ansage "Der Teilnehmer ist nicht erreichbar". Der Brief war maschinell mit einer frankiert, sah wie ein Serienbrief aus.
    Also, zahlen oder nicht?! Wie gesagt, ich weiß nicht ob mein Vater in etwas eingewilligt hat oder nicht.

    Danke und Gruß

    Zilli84

  4. #4
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    Standard

    Nichts wird so heiß gegessen...


    Mit dem Besuch der Inkassofritzen wurde dir (noch) nicht gedroht, und was die wem abtreten, ist doch nicht dein Problem...

    Und die Zuordnung von Überweisungen geschieht nach dem Prinzip "Juchhu, da hat schon wieder einer bezahlt".

    Die Entscheidung jedoch, ob du zahlen sollst oder auch nicht, die bleibt dir überlassen.

  5. #5
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    Standard

    Hi,

    Zitat Zitat von Zilli84 Beitrag anzeigen
    Eine von Ihnen genehmigte Gesprächsaufzeichnung Ihrer telefonischen Zustimmung gilt als Nachweis.
    Die würde ich mir aber schicken lassen......

    Zitat Zitat von Zilli84 Beitrag anzeigen
    Mit Erhalt des schriftlichen Bestätigungsschreibens wurden Sie zusätzlich über Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht belehrt.
    Genau das ist der Knackpunkt! Stimmt das, gibt es dieses Schreiben?

    Zitat Zitat von Zilli84 Beitrag anzeigen
    Dennoch buchten Sie bzw. Ihre Bank den durch uns rechtmäßig eingezogenen Spieleinsatz zurück. Die dadurch entstandenen Kosten übernehmen wir nicht.
    Wäre, wenn es wirklich das Bestätigungsschreiben in korrekter Form gegeben hat (also mit Widerrufsbelehrung und so weiter), leider nicht mal verkehrt.
    In diesem Fall müssten wir hier das Handtuch werfen und an einen Anwalt oder die VZ verweisen, da wir hier im Forum keine Rechtsberatung leisten dürfen.

    Zitat Zitat von Zilli84 Beitrag anzeigen
    Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, werden wir unsere Forderungen an ein Inkassounternehmen abtreten. Wir bitten Sie dabei dringend zu beachten, dass Ihnen in diesem Fall erhebliche Mehrkosten entstehen werden.
    ....
    blabla bla...
    Das ist das "übliche" Gefasel.

    Zitat Zitat von Zilli84 Beitrag anzeigen
    Also ich habe jetzt echt Schiss, dass, wenn ich nicht bezahle, dass hier die Inkasso-Mafia vor der Tür steht.
    Das ist eher unwahrscheinlich.

    Zitat Zitat von Zilli84 Beitrag anzeigen
    Was mich aber wirklich sehr stutzig macht, ist, dass auf dem Überweisungsträger bei dem Verwendungszweck keine Mitgliedsnummer o.ä. steht, denn da steht lediglich "Zahlungsaufforderung Komet". Wie wollen die das denn zuordnen, wenn ich das von meinem Konto überweise?!
    Und das auch noch auf ein spanisches Konto? *koppkratz*
    Das legt den Verdacht nahe, dass es eine Zustimmung Deines Vaters nicht gibt (aber das ist nur Spekulation!).

    Zitat Zitat von Zilli84 Beitrag anzeigen
    Bei der 01805... Hotline wollte ich heute anrufen (Servicezeiten 10-18 Uhr). Zwischen 16-18 Uhr kam immer die Ansage "Der Teilnehmer ist nicht erreichbar".
    Bitte nicht da anrufen!!! Das kann nur in die Hose gehen.

    Zitat Zitat von Zilli84 Beitrag anzeigen
    Also, zahlen oder nicht?!
    s.o.

    Zitat Zitat von Zilli84 Beitrag anzeigen
    Wie gesagt, ich weiß nicht ob mein Vater in etwas eingewilligt hat oder nicht.
    Das ist das Allerwichtigste, was Du klären musst!

    Grüße
    Snyder
    Was ist paradox? Ein Cold Call aus einem warmen Büro!
    Ein geistiges Duell mit einem ColdCaller ist unfair. Schließlich ist er unbewaffnet!

  6. #6
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    Das mit dem klären mit meinem Vater ist nicht so einfach. Ich darf ihn momentan nicht auf diese Dinge ansprechen. Habe mich aber entschlossen nicht zu zahlen. Habe eben mal die angebliche Kundennummer gesehen. "1.ma" soll das angeblich sein, das kann ich ja kaum glauben. Ebenso dieser dubiose Verwendungszweck auf dem Überweisungsträger...wenn das eine berechtigte Forderung wäre, würde da ein Verwendungszweck mit Kunden/Referenz/Rechnungsnummer stehen...meiner Meinung nach!

  7. #7
    Mitglied Avatar von SpamRam
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    Standard

    An Deiner Stelle würde ich, wenn ich doch auf den Schrieb antworten wollte, auf jeden Fal erst einmal die Aufzeichnung des Telefongesprächs verlangen mit der Zustimmung zum Vertrag und einer notwendigerweise separaten Zustimmung zur Abbuchung.

    Mein erster Eindruck ist, dass Du sicher das Richtige tun wirst.
    Forum-Statistik: 80%: 100x dieselbe Frage! Kaum einer liest, bevor er fragt! 10% zu faul, selbst zu suchen, oder man liest "leudz, lol, oO" und vokalloses SMS-Gestammel. => 90% Ausschuss. 10% helfen weiter, Schreiber hat überlegt, was er schreibt und Rechtschreibung geprüft. Traumhaft :-). [(M.Goldmann, gekürzt, Internet Professionell 4/07)]
    Die deutsche Sprache ist Freeware, jeder darf sie kostenlos nutzen. Sie ist jedoch nicht OpenSource und eigenmächtige Veränderungen sind nicht gestattet.

  8. #8
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird.

    Inkassobüros machen keine Hausbesuche.
    Und wenn - dann erteilt man ihnen Hausverbot. Kommen sie wieder, gibt es Anzeige wegen Hausfriedensbruchs. Aber diese Schauermärchen gibt es ohnehin fast nur im Fernsehen.

    In vielen Fällen ist man im unklaren, ob tatsächlich ein Vertrag vorliegt.

    Entweder, es ist nicht erinnerlich, ob der Anruf stattgefunden hat.

    Oder, man weiß nicht mehr, was gesagt wurde.

    Egal. Der Nachweis, ob überhaupt tatsächlich

    • ein Gesprächsmitschnitt stattfand
    • dieser vorher genehmigt wurde
    • eine Zustimmung zur Teilnahme erteilt wurde
    • vorher die erforderlichen Angaben gemäß § 312c BGB i.V.m. BGB-InfoV gemacht wurden,

    • dazu gehören z.B.:
    • die korrekte Angabe des Vertragspartners (und nicht "Juhuu49 in Berlin", das reicht wohl nicht... )
    • die eindeutige Erläuterung des Vertragsangebots (was wurde überhaupt bestellt? Irgendein "Juchuu-Gewinnspiel? Das reicht wohl nicht...)
    • die Zahlungsmodalitäten


    ist vom fordernden Unternehmen zu führen.

    Sollen die doch erstmal damit rüberkommen.

    Daher kann man in so einem Fall

    • den Vertrag bestreiten,
    • die Vorlage des Mitschnitts verlangen,
    • hilfsweise den Widerruf erklären.


    Spätestens beim Widerruf müssen die regelmäßig passen.
    Goofy
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  9. #9
    Neues Mitglied
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    Danke für die Hilfe, jetzt gehts mir schon besser!

  10. #10
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    Ausrufezeichen

    Hallo

    also ich habe am 09.07.2009 genau das selbe schreiben bekommen

    meine Kundennummer ist auch 1.ma (steht wohl für 1.Mahnung)

    denke nicht das das was reales ist aus der Lutherstadt Eisleben

    der Direktor der Firma mit Hauptsitz in Spanien ist ein Herr K. der noch bei diversen anderen Firmen und Gewinnspielen auftaucht

    und komischerweise ist mein Nachname anstatt mit k am ende mit ck geschrieben.

    Denke die suchen Opfer die es einfach mal überweisen

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