Tach,
ich finde keinen einschlägiggen Text und erhoffe mir hier tiefgreifende Beiträge.
Nehmen wir den Fall, in welchem ein Endverbraucher in einem Ladengeschäft, nicht Fachgeschäft, Rauchmelder käuflich erwirbt.
Durch bestimmtes Verhalten dieser Rauchmelder informiert sich der Endverbraucher über das Produkt. Hierbei stellt er zahlreiche Rückrufaktionen diverser Händler fest, da das Produkt ein Plagiat ist, mit gefälschter VDS Kennung.
Diese Rückrufaktionen befanden sich im Januar 2009, erworben wurde das Produkt im April 2009. Der Händler, mit diversen Filialen, vertreibt die Rauchmelder noch immer und bewirbt diese auch in einer aktuellen Zeitungsbeilage.
Ich bin mir sicher vom Kaufvertrag zurücktreten zu können, Mangel an der Kaufsache, nicht die zugesicherten Eigenschaften...
Ich frage mich wie ein Händler offiziell auf ein Plagiat aufmerksam wird.
Weiter frage ich mich welche Pflicht der Händler hat um auf Plagiate aufmerksam zu werden.
Gehe ich Recht in der Annahme dass spätestens mit Kenntnissnahme des Zustandes der Produktfälschung der Vertrieb eingestellt werden muß?
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