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Thema: Verbraucherschutz bei Plagiaten

  1. #1
    ghost0815
    Gast

    Standard Verbraucherschutz bei Plagiaten

    Tach,

    ich finde keinen einschlägiggen Text und erhoffe mir hier tiefgreifende Beiträge.

    Nehmen wir den Fall, in welchem ein Endverbraucher in einem Ladengeschäft, nicht Fachgeschäft, Rauchmelder käuflich erwirbt.
    Durch bestimmtes Verhalten dieser Rauchmelder informiert sich der Endverbraucher über das Produkt. Hierbei stellt er zahlreiche Rückrufaktionen diverser Händler fest, da das Produkt ein Plagiat ist, mit gefälschter VDS Kennung.
    Diese Rückrufaktionen befanden sich im Januar 2009, erworben wurde das Produkt im April 2009. Der Händler, mit diversen Filialen, vertreibt die Rauchmelder noch immer und bewirbt diese auch in einer aktuellen Zeitungsbeilage.

    Ich bin mir sicher vom Kaufvertrag zurücktreten zu können, Mangel an der Kaufsache, nicht die zugesicherten Eigenschaften...

    Ich frage mich wie ein Händler offiziell auf ein Plagiat aufmerksam wird.
    Weiter frage ich mich welche Pflicht der Händler hat um auf Plagiate aufmerksam zu werden.

    Gehe ich Recht in der Annahme dass spätestens mit Kenntnissnahme des Zustandes der Produktfälschung der Vertrieb eingestellt werden muß?

  2. #2
    Senior Mitglied
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    1.516

    Standard

    Moin,
    würde das Gewerbeaufsichtsamt verständigen, und den Zoll, denn die sind ja auch für
    Plagiate zuständig.

    Smart

  3. #3
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    Zuständig ist das

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    Tel.: 0351/44834-510
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  4. #4
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Standard

    Zitat Zitat von ghost0815 Beitrag anzeigen
    Ich bin mir sicher vom Kaufvertrag zurücktreten zu können, Mangel an der Kaufsache, nicht die zugesicherten Eigenschaften...
    Müsste zumindest dann gehen, wenn die Kaufsache in den technischen Eigenschaften und der Qualität erheblich vom Original abweicht. Das müsste z.B. aus der Rückrufaktion hervorgehen, wenn es dafür Hinweise gibt. Der Originalhersteller wird das Plagiat sicher daraufhin gecheckt haben.

    Zitat Zitat von ghost0815 Beitrag anzeigen
    Ich frage mich wie ein Händler offiziell auf ein Plagiat aufmerksam wird.
    Weiter frage ich mich welche Pflicht der Händler hat um auf Plagiate aufmerksam zu werden.
    Eine Pflicht dazu kann ihm m.A.n. nicht auferlegt werden. Das wäre unverhältnismässig.

    Zitat Zitat von ghost0815 Beitrag anzeigen
    Gehe ich Recht in der Annahme dass spätestens mit Kenntnissnahme des Zustandes der Produktfälschung der Vertrieb eingestellt werden muß?
    Ja, auf jeden Fall dann, wenn er nachweislich Kenntnis von der Rückrufaktion gehabt haben musste. Man kann z.B. den Originalhersteller fragen, ob die Rückrufaktion auch schriftlich rausging.
    Auf keinen Fall darf der Verkäufer wissentlich Plagiatware als Originalware verkaufen.
    Damit macht er sich nicht nur gegenüber dem Originalhersteller mit haftbar, sondern u.U. auch strafbar (Betrug).
    Goofy
    ______________________________
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  5. #5
    ghost0815
    Gast

    Standard

    Danke für Eure Hinweise.
    Ich denke das Wort Plagiat ist hier (noch) nicht angebracht, da sich nirgends ein Hersteller zu Wort gemeldet hat.
    "Lediglich" der VDS hat moniert dass dieses Gerät keine VDS Zertifizierung erhalten hat und somit das aufgebrachte Kennzeichen ungültig ist. Gleichzeitig wurde festgestellt dass diese Geräte dem Zweck, der Raucherkennung, nicht dienen und versagen.
    Was 'ne komplizierte Materie. Ich bring das wertlose Zeugs zurück und schreibe den VDS an.

  6. #6
    ghost0815
    Gast

    Standard

    Es hätte ja einfach sein können, aber der Händler weiß natürlich nichts von einer Fälschung oder einem gefälschten Siegel...
    Dabei habe ich eben gesehen dass es ein Verfahren seitens der Staatsanwaltschaft Gießen gibt. Da bleibt doch nun die Frage warum ein nicht kleiner Händler die Teile noch immer vertickt. Da die Teile noch immer im Sortiment sind, übrigens kennt man den Namen durch den damaligen Sprecher von Aktenzeichen XY..., bleibt nun doch nur Anzeige.
    Als Verbraucher ist man echt nur auf sich selbst gestellt, toll.

  7. #7
    Senior Mitglied
    Registriert seit
    26.08.2006
    Beiträge
    4.282

    Standard

    Zitat Zitat von ghost0815 Beitrag anzeigen
    Durch bestimmtes Verhalten dieser Rauchmelder informiert sich der Endverbraucher über das Produkt. Hierbei stellt er zahlreiche Rückrufaktionen diverser Händler fest, da das Produkt ein Plagiat ist, mit gefälschter VDS Kennung.
    Wenn es sich um ein Plagiat handelt, also einer Fälschung, ist der Vertrag nichtig, da ja nicht geliefert wurde, was der Käufer erwerben wollte.
    Auch ist es sehr wohl Aufgabe des Händlers, dafür zu sorgen, dass er auch die Ware Verkauft, die er Anbietet.
    Notfalls muss er sich dies von dem Großhändler bescheinigen lassen.

    Die Qualität des Plagiat ist dabei unerheblich. Die kann sogar gleichwertig sein. Das ist völlig wurscht, da es nur darum geht, dass die Ware nur im Original rechtmäßig in Umlauf gehen darf. Plagiate werden eingezogen und Vernichtet, selbst wenn diese von höhere Qualität, wie das Original wäre, mal Hypothetisch angenommen.
    Man muss auch mal von sich ausgehen, denk ich
    und nicht immer nur von der eigenen Befindlichkeit

    Matthias Beltz (* 31. Januar 1945 in Wohnfeld/Vogelsberg; + 27. März 2002 in Frankfurt am Main)
    Übers Forum erst mal nicht zu erreichen. Wer was von mir will, bitte hier rüber melden:
    Anonymer Kontakt zu Gaston: https://privacybox.de/gaston.msg | Update: Da es sich um einen anonyme Mailbox handelt, bitte Namen und Mailadresse im Text hinterlassen, wenn man Antwort wünscht.

  8. #8
    ghost0815
    Gast

    Standard

    Ich würde auch nicht behaupten dass Gerät nicht wieder an den Händler los zu werden.
    Zunächst behalte ich die Teile als Beweismittel.

    Und nun der wunderbare Ablauf, die Behörden auf funktionslose Rauchmelder anzusetzen:

    1. Anruf beim Zoll
    Sollte man früh morgens machen, sonst inst immer Dauerbesetzt.
    Sehr kurzes Gespräch. Woher die Plagiate denn kommen, Herkunftsland. Hm, tja also ich hab diese ja nicht importiert, ansonsten wäre ich nicht zu einem Einzelhandel gegangen.
    Na denn, keine Zuständigkeit.

    2. Anruf bei der lokalen Polizei
    "Da melden Sie sich bei der zuständigen Gewerbeaufsicht"
    Leider wurde sofort aufgelegt, sonst hätte ich gerne noch gefragt ob die Gewerbeaufsicht für meinen Wohnsitz oder des Ladens zuständig ist.

    3. Anruf beim Gewerbeaufsichtsamt, wo der Laden sitzt
    Icke: "Moin, welches Referat berteut bei Ihnen den Vertrieb von Plagiaten durch den Einzelhandel?"
    Telefonwärter: "Guten Morgen, um was geht es bitte?"
    Icke: "Um Plagiate"
    Telefonwärter: "Was ist das?"
    Icke: "Mit welchem Amt bin ich verbunden?"
    Telefonamtmann: "Gewerbeaufsichtsamt in B....."
    Icke: "Mir wurde in einem Laden gefälschte Ware verkloppt, die Gefahr für Leib und Leben darstellen kann"
    Telefonamtmann: "Das wollen Sie hier melden?"
    Icke: "Nein, ich will es Ihnen verkaufen, verflixt noch eins welches Referat?"
    Telefonamtmann: "Ich schau nach"
    Icke: Applaus geklatsch

    Der dann folgende Ansprechpartner hat es dann relativ schnell gemerkt, um was es geht.
    Woher ich denn wüsste dass da eine Staatsanwaltschaft ermittelt etc.
    "Tja, ich hab kräftig am Rauchmelder gerieben, da hat der mir dass alles verraten.Wichtig ist in welcher Reihenfolge Sie welches Teil reiben, und mit viel Gefühl."

    Morgen prüfe ich nach ob der Rotz aus den Regalen ist.

    Einen halben Tag verwuselt damit irgendwer aus dem Quark kommt...

  9. #9
    Forenbarbar Avatar von alariel
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    Standard

    Hm. Ob diese Art der Kommunikation Erfolg hat...?
    Klickibunti, zur Dunklen Seite dieser Weg Dich führt!
    Isediatur ignoratia vestra ac stupitiatae causa!
    Barbar - und stolz darauf!! ~***~ Nam et ipsa scientia potestas est!

  10. #10
    ghost0815
    Gast

    Standard

    Zitat Zitat von alariel Beitrag anzeigen
    Hm. Ob diese Art der Kommunikation Erfolg hat...?
    Ich habe nur eine gezippte Version geschrieben.
    Man kann sich mit mir auch normal unterhalten. Nur wenn ich den Eindruck erhalte eine Schallplatte zu sein, dann kann ich meistens den Sarkamus nur schwer bremsen.

    Natürlich sind wir überein gekommen dass vom Amt aus alles weitere geregelt wird.
    Der Sachbearbeiter war einfach nicht gewöhnt dass sich ein Verbraucher erst informiert...

    Man will mich anrufen, also warte ich ab.

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