Hier eine Infosammlung für alle, die eine Inkassomahnung wegen irgendeines obskuren "Gewinnspiels" bekommen haben und sich nicht erinnern können, bei einem Werbegespräch dies bestellt zu haben.
In den Mahnungen werden neuerdings auch Links zu Gesprächsaufzeichnungen angeboten, die angeblich einen Vertragsschluß beweisen sollen - ohne dass Sie sich allerdings daran erinnern können, dass das Gespräch in der Form stattgefunden hat.
Wenn Sie eventuell doch einer Spielteilnahme zugestimmt haben könnten, lesen Sie [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] weiter.
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Hier hat man es also mit einer völlig unbegründeten und haltlosen Forderung zu tun.
Das ist inzwischen ein sattsam bekanntes "Geschäftsmodell" von Abzockern und ihren Inkassobüros.

Allerdings legen manche Inkassobüros inzwischen noch einen Gang zu und präsentieren neuerdings Links auf Dateien mit Gesprächsaufzeichnungen, die angeblich gerichtsverwertbar seien und den Vertragsschluß beweisen.

Lassen Sie sich von so einem Jodokus nicht bluffen.

An diesem ganzen Theater ist überhaupt gar nichts dran.

Fakt ist: Sie haben dort nichts bestellt.
Das Gegenteil müsste Ihnen der Forderungssteller beweisen.

Diese Aufzeichnungen, die sich da "Kontrollanrufe" nennen, sind der reine Witz und werden einer rechtlichen Prüfung vor Gericht sicher so niemals standhalten.

Die hier bekanntgewordenen "Gesprächsaufzeichnungen" sind z.T. illegal, weil nicht einmal eine richtige Erlaubnis des Gesprächspartners zur Aufzeichnung eingeholt wurde.

Es geht dann weiter mit groben Informationsmängeln:

  • Die Firma, mit der man es da angeblich zu tun hat, gibt es nicht. Sie ist nirgends eingetragen.
  • Der Ort des Firmensitzes wird nicht gesagt.
  • Es wird nicht genau beschrieben, was man da eigentlich bestellt. Es werden nur Daten von irgendeinem "Gewinnspiel" heruntergerasselt, ohne konkrete Angabe z.B. der Gewinnchancen etc.
  • In Wirklichkeit dürfte es sich lediglich und allenfalls um "Gewinnspieleintragungen" handeln. Auch das wird aber in den Gesprächen nicht erwähnt.
  • In der Regel wird eine explizite Zustimmung zur Spielteilnahme nicht eingeholt, sondern es werden nur im Maschinengewehrtempo die persönlichen Daten heruntergerattert und gefragt, ob die so richtig seien.


Kurzum:

Auf der Basis solcher schwachsinniger "Kontrollanrufe" kommen natürlich keinesfalls gültige Verträge zustande.

Zudem können sich die Betreffenden oft beim besten Willen nicht daran erinnern, dass die Gespräche überhaupt so in der wiedergegebenen Form jemals stattgefunden hätten.

Das lässt gewisse Vermutungen über die dubiose Herkunft dieser "Mitschnitte" zu.

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Fazit:

Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen.

Anhand dieser substanzlosen Forderung ist eine gerichtliche Durchsetzung aussichtslos.

Was macht man am besten?

Ungegründete Forderungen müssen und sollten natürlich nicht bezahlt werden.

Auch sollte auf gar keinen Fall eine Ratenzahlung vereinbart werden.
Wenn es keinen Vertrag gibt, dann gibt es nichts zu zahlen - auch nicht auf Raten.
Mit der Unterschrift unter so einer Ratenzahlungsvereinbarung berauben Sie sich auch der Möglichkeit, die Forderung dann noch bestreiten zu können.

Ob man aufgrund so einer substanzlosen Forderung überhaupt reagiert, ist ein Stück weit Geschmacksache.
Wenn es schon keinen gültigen Vertrag gibt (und dabei sollte man konsequent bleiben), dann hat man keine Rechtspflicht, sich in dieser Sache äußern zu müssen.

Wenn man mit Widerspruch reagiert, ist nach aller Erfahrung auch zu erwarten, dass trotzdem weitere Mahnungen kommen werden.

Wenn man trotzdem reagieren will, weil dann evtl. ein besseres Gefühl hat, dann widerspricht man der Forderung, indem man so wenig wie möglich schreibt:

Ihr Forderungssschreiben vom.... Aktenzeichen....

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bestreite die Forderung vollumfänglich.
Eine wirksame Bestellung einer Dienstleistung bei Ihrer
Mandantin ist durch mich nicht erfolgt.
Die von Ihnen wiedergegebene Gesprächsdatei beweist
schon aufgrund grober Informationsmängel keinen Vertragsschluß.
Darüber hinaus entstammt sie einer mir unbekannten, dubiosen Quelle.
Ein Werbegespräch in der dort wiedergegebenen Form ist mir nicht
erinnerlich.

Hilfsweise und vorsorglich erkläre ich fristgemäß den Widerruf.
Eine gültige Widerrufsbelehrung, geschweige denn eine Rechnung,
ist mir seitens Ihrer Mandantin bis heute nicht zugegangen.

Dies haben Sie Ihrer Mandantin mitzuteilen.
Von weiteren Mahnschreiben ist Abstand zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Dieses Schreiben stellt man in einer beweisbaren Zustellform zu, d.h.:
per Einschreiben und Rückschein.

Damit hat man mehr als seine Pflicht und Schuldigkeit getan.

Weitere Mahnschreiben können und sollten ignoriert werden.

Bitte niemals Telefongespräche mit dem Inkassobüro führen!
Führt zu noch mehr Verwirrung, und der Gesprächsinhalt ist im
Streitfall nicht beweisbar.

Auch keine e-Mail, kein Fax schreiben.

Wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt (ist aber sehr unwahrscheinlich):
Mahnbescheid
Wichtig ist dann: binnen 14 Tagen auf dem Formular widersprechen und
an das Gericht (nicht an das Inkassobüro!) per Einschreiben zurückschicken.

Vor Gericht werden die Klabautermänner sich aller Voraussicht nach
nicht trauen.

Wenn Sie den Verdacht haben sollten, dass der wiedergegebene Gesprächsmitschnitt gefälscht wurde:
Erstatten Sie Strafanzeige.
Strafanzeige

Weitere Informationen:

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