Wenn kein Einverständnis in einen kostenpflichtigen Vertrag erklärt wurde, dann gibt es keinen Vertrag. Basta aus. Folglich kann es dann auch keine Genehmigung für eine Abbuchung vom Konto geben. Falls doch abgebucht wird, handelt es sich um eine illegaleLastschrift (was bei diesen Gewinnspielbetrügereien nicht selten vorkommt). Diese illegalen Lastschriften kann man von seiner Bank kostenlos rückbuchen lassen, bis 13 Monate ab Kontobelastung. Geht auch online.
Im übrigen müsste im Streitfall die Gegenseite beweisen, dass ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist. Die Beweislast liegt nicht bei Dir.
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